Forum21 – kommunalpolitische Initiative für Reinbek  

Fraktion in der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung

in der 17. Wahlperiode 2018 - 2023

 

Kommunalpolitisches Engagement

der Forum21-Fraktion

 

1.  Wie wir arbeiten

2.  Forum21 - Vertreter in den städtischen Gremien

3.  Aufgaben der Kommunalpolitik nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

4.  Wie viel Geld die Fraktion aus dem Stadtsäckel erhält

 

1.  Wie wir arbeiten

 

Die Mitglieder der Forum21-Fraktion -  vier Stadtverordnete & 13 bürgerliche Mitglieder  (September 2013) - treffen sich regelmäßig, tauschen Informationen und Neuigkeiten aus und erarbeiten politische Stellungnahmen.

Die Arbeitssitzungen der Forum21-Fraktion der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung finden regelmäßig Montags statt und sind öffentlich:

 

Fraktionssitzung, Montags, 19.00 Uhr, Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, 21465 Reinbek

Für Gespräche, Anfragen und Informationen stehen wir Montags meist ab 18.00 Uhr in der Begegnungsstätte - bitte dortigen Aushang beachten -  oder nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. 

 

Die Fraktion erarbeitet politische Lösungen und Stellungnahmen zur kommunalpolitischen Fragestellungen und bereitet die Beratung der sog. "Sitzungsvorlagen" der Stadtverwaltung in den Gremiensitzungen vor. 

Richtschnur für die Arbeit der Fraktion ist das kommunalpolitische Arbeitsprogramm für die Zeit von 2013 bis zur Kommunalwahl 2018 "Umsteuern und Gegensteuern - unsere Kommune und die lokale Demokratie erneuern!"  (siehe Arbeitsprogramm)

Darüber hinaus erarbeiten die Fraktionsmitglieder eigene Anträge für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, mit denen Forum21 die Befassung der Gremien mit Themen initiieren will.

Auch Anfragen an den Bürgermeister werden von der Fraktion beschlossen, um somit die Ausführung von kommunalpolitischen Beschlüssen durch die Verwaltung zu kontrollieren.

 

Die Reinbeker Forum21-Fraktion ist erreichbar über fraktion(at)forum21-reinbek.de oder telefonisch unter Tel. 040-7105138 oder 040-7201056 oder 0172-6446142.

 

2.  Forum21 - Vertreter in den städtischen Gremien

 

An den Dienstags und Donnerstag stattfindenden Sitzungen der Ausschüsse, deren Anzahl und Aufgaben durch die Hauptsatzung der Stadt Reinbek festgelegt sind, nimmt die Fraktion Forum21 mit jeweils einem/einer Fraktionsvertreter/in mit Stimmrecht teil:

 

Bau- und Planungs-Ausschuss (3. Dienstag im Monat): Leif  Fleckenstein   Vertretungen:  Ekkehard Marks, Matthias Bauch

 

Sozial- und Schul-Ausschuss (1. Dienstag im Monat): Thomas Fleckenstein, Vertretungen: Loni Timm, Heinrich Dierking  

 

Ausschuss für Umwelt u. Verkehrsplanung  (2. Donnerstag im Monat): Elisabeth Musa-Uder, Vertretungen: Henry Raeune, Hajo Brügge

 

Jugend-, Sport-- u. Kultur-Ausschuss (3. Dienstag im Monat): Heidrun Tacke, Ausschuss-Vorsitzende,  Vertretungen:  Ute Kreusch, Cathrin Pohl

 

Ausschuss für Finanzen & Wirtschaft (3. Donnerstag im Monat): Loni Timm stellv. Ausschuss-Vorsitzende, Vertretungen:  Oliver Plessner, Regina Fleckenstein

 

Hauptausschuss (4. Dienstag im Monat): Heinrich Dierking Vertretungen: Heidrun Tacke, Loni Timm.

 

 

 

3.  Aufgaben der Kommunalpolitik nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

 

Welche Aufgaben haben eigentlich „Kommunalpolitiker“ ?  

Während die in den Landtag, in den Bundestag oder in das Europa-Parlament gewählten Politiker ihrem „politischen Geschäft“ als Berufspolitiker nachgehen, erfüllen die in die Gemeinde- und Stadtvertretungen oder in die Kreistage gewählten Politiker als „Ehrenamtliche“ oder sog. „Feierabend-Politiker“ neben ihrem jeweiligen Beruf.

In Schleswig-Holstein regelt das Gemeinde- und Kreisverfassungsrecht Rechte und Pflichten der sog. „Feierabend-Politiker“ und legt den Rahmen für ihre Tätigkeit in den Kommunen fest.

 

Ausübung des „freien Mandates“

Die von den Wählern in das Stadtparlament gewählten Kandidaten haben ein „freies Mandat“. Das heißt u.a., dass sie nicht in ihrer politischen Betätigung einer Fraktion oder Partei verpflichtet sind. Das vielerorts (übrigens auch leider in Reinbek) weit verbreitete einheitliche Abstimmen von gewählten Vertretern der Bürger unter der Fuchtel des sog. „Fraktionszwanges“ ist damit kaum zu vereinbaren. Wir begreifen den „Fraktionszwang“ als ein durch den bundesdeutschen Parteienstaat durchgesetztes Disziplinierungsmittel, das im kommunalen Bereich insbesondere von CDU und SPD ohne jegliche Berechtigung angewendet und leider auch akzeptiert wird.

 

Die Ausübung des freien Mandates umfasst insbesondere:

·       das Recht zur Mandatsannahme,

·       das Rederecht,

·       das Antragsrecht,

·       das Teilnahmerecht,

·       das Stimmrecht,

·       das Kontrollrecht und

·       das Recht zur Bildung von Fraktionen.

 

Der Kernsatz der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung lautet:

„Die Gemeindevertreterinnen und –vertreter handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung."  (§ 32 Absatz 1 Gemeindeordnung)

 

Aufgaben der Gemeindevertretung

 

Als Organe der Gemeinde/Stadt sind konstituiert:

  • Der/die Bürgermeister/in / die Verwaltung als sog. hauptamtlicher Teil
  • Die Gemeindevertretung als sog. ehrenamtlicher Teil.

§ 27 der Gemeindeordnung legt klar und eindeutig die Aufgaben der Gemeindevertretung (heißt in Reinbek: Stadtverordnetenversammlung) fest:

  • Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest.
  • Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten.
  • Sie überwacht die Durchführung der wichtigen Entscheidungen.
  • Die Gemeindevertretung ist Dienstvorgesetzter des/der Bürgermeisters/in.

Die von der Gemeindevertretung gebildeten Ausschüsse (z.B. Bau- und Planungs-Ausschuss,  Schul- und Sozial-Ausschuss usw.) haben die Aufgaben (§ 45 GO S-H):

  • Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung
  • Kontrolle der Verwaltung

 

Pflichten des Gemeindevertreters und das Kontrollrecht

 

Für den Gemeindevertreter gelten u.a. die Verschwiegenheitspflicht, die Pflicht zur unabhängigen und neutralen Aufgabenwahrnehmung (Ausschließungsgründe in § 22 der GO), Treuepflicht, Pflicht zur Mitteilung ihres Berufes „sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten“, soweit dies für die Mandatsausübung von Bedeutung sein kann.

 

Ein besonderes Recht: das Kontrollrecht gemäß § 30 Gemeindeordnung

Auf Verlangen ist dem Gemeindevertreter

·        zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten

·        zu allen „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“

o       Auskunft zu erteilen

o       Akteneinsicht zu gewähren.

Dieses Kontrollrecht steht auch den sog. bürgerlichen Mitgliedern für den Aufgabenbereich ihres Ausschusses zu.

Als „Akten“ gelten auch Daten, Karteien, Tonbänder und andere Informationsträger.

Dabei sind Einschränkungen von Auskunftsbegehren und Akteneinsicht zu beachten (z.B. gesetzlich geschützte Belange, Schutz berechtigter Interessen Einzelner).

 

 

4.  Wie viel Geld die Fraktion aus dem Stadtsäckel erhält

 

Die häufig gestellte Frage lautet "Erhalten die Fraktionen Geld aus dem Stadt-Haushalt"? Ja.

 

Das zuständige Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 17.11.1988 bestimmt, dass die „Fraktionen zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen Aufwandes“ aus dem kommunalen Haushalt unterstützt werden können. Allerdings nur im Rahmen ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Aufgabenstellung: „Fraktionen haben als Teile und ständige Gliederungen der [Stadtvertretung] die Aufgabe, die Zusammenarbeit der [Stadtvertretung] und ihrer Ausschüsse zu erleichtern und eine zügige Bewältigung der Aufgaben der [Stadtvertretung] zu ermöglichen.“

 

Da in Schleswig-Holstein die Fraktionsmitglieder für ihre politische Mitwirkung in Gremien und Fraktionen Sitzungsgeld oder eine Aufwandsentschädigung (Anmerkung: In Reinbek erhalten die Kommunalpolitiker kein Sitzungsgeld, sondern eine kalendermonatliche Aufwandsentschädigung!) als pauschalierte Entschädigung für ihre Auslagen erhalten, sind die sogenannten Fraktionszuwendungen ausschließlich für den nachprüfbar notwendigen sachlichen und personellen Aufwand für die Geschäftsführung der Fraktion zu verwenden.

 

Die Fraktionen haben über die Verwendung der Fraktionszuwendungen einen Nachweis zu erbringen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Reinbek hat vor Jahren beschlossen, den Fraktionen für die Bestreitung der ihnen obliegenden Aufgaben Zuwendungen aus dem Stadtsäckel zu gewähren.

Demzufolge erhält jede Fraktion der Stadtvertretung einen „Sockel“betrag sowie einen weiteren Betrag, der sich entsprechend der Anzahl ihrer Stadtverordneten errechnet.

Für das Kalenderjahr 2001 hat die Forum21-Stadtfraktion insgesamt ca. 560 Euro als sogenannte Fraktionszuwendung erhalten. In 2002 betrugen diese Fraktionszuwendungen ca. 524 Euro, in 2003 insgesamt ca. 450 Euro und für 2004, 2005, 2006, 2007 jeweils ca. 415 Euro. Nach der Kommunalwahl 2008 beträgt die jährliche Zuwendung in 2009 bis 2012 ca. 445 Euro, nach der Kommunalwahl 2013 in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils ca. 467 Euro. 

 

Die Forum21-Fraktion verwendet die städtische Zuwendung ausschließlich für sachlichen Aufwand in der Fraktionsgeschäftsführung: der personelle Aufwand wird nicht berechnet und nicht durch die städtische Zuwendung finanziert!

In den vergangenen Kalenderjahren sind die städtischen Zuwendungen verwendet worden für Sachkosten wie Porti, Kopierkosten und sonstigen Geschäftsbedarf, für die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie für die Kosten des Internetauftrittes. Bei der gemeinsamen Durchführung von Veranstaltungen sowie für die gemeinsam unterhaltene und betriebene Webseite www.forum21-reinbek.de tragen Forum21-Fraktion und die Wählergruppe Forum21 die anfallenden Kosten jeweils anteilig.

 

Da die städtischen Zuwendungen nicht ausreichend bemessen sind, werden die nicht durch die Zuwendung abgedeckten Kosten der Fraktionsgeschäftsführung durch die Wählergruppe Forum21 übernommen.

 

Übrigens: „Zuwendungen an die Fraktionen dürfen auch nicht der Finanzierung von Parteien oder Wählergemeinschaften dienen. Eine verdeckte Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig:“ (Erlass Innenministerium S-H vom 17.11.1988)

 

 

Forum21 e.V.        21465 Reinbek      Stand: Juni 2009 / September 2013 / Juni 2017 / Juli 2018

verantwortlich H. Dierking
Fragen/Anregungen/Statements an 
fraktion(at)forum21-reinbek.de