Vereinskonto & Spendenkonto IBAN: DE33 2135 2240 0230 0086 76 BIC: Nolade21hol
Mitglieder- u. Beitragsordnung
1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand mit einem Aufnahmeantrag zu beantragen.
2. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags erkennt der Antragsteller / die Antragstellerin die Satzung des Vereins und die Mitglieder- und Beitrags-Ordnung an und stimmt den Zielen und Grundsätzen des Vereins zu.
3. Das zukünftige Mitglied bestätigt, in keiner politischen Partei Mitglied zu sein.
4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine satzungsgemäßen Pflichten und Obliegenheiten unaufgefordert zu befolgen. Dies schließt die Pflicht zur pünktlichen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages ein.
5. a.) Die Mitglieder zahlen einen Beitrag von 6 (sechs) EURO im Monat bzw. 72 EURO im Jahr.
b.) Mitglieder, die öffentliche Mandate für Forum21 wahrnehmen, zahlen einen Beitrag von 24 (vierundzwanzig) EURO im Monat bzw. 288 EURO im Jahr.
c.) Der Mitgliedsbeitrag ist Quartalsweise auf das Vereinskonto einzuzahlen.
d.) Der Mindest-Mitgliedsbeitrag beträgt ein Euro im Monat bzw. 12 Euro im Jahr für Mitglieder, die z.B. Hartz-IV-Opfer geworden sind oder langzeitig arbeitslos sind oder in ähnlich prekären Einkommenssituationen leben.“
6. Über Ausnahmen, Verminderungen oder Stundungen des Mitgliedsbeitrages entscheidet der Vorstand.
7. Es ist möglich und erwünscht, die Arbeit des Vereins Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e.V. im Rahmen der individuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten durch höhere Mitgliedsbeiträge bzw. durch Spenden zu unterstützen.
8. Das Mitglied erhält nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Bestätigung des im Kalenderjahr eingezahlten und eingegangenen Mitgliedsbeitrages sowie der im Kalenderjahr eingezahlten und eingegangenen Spendenbeträge.
9. Der Verein Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e.V. speichert und bearbeitet die Mitgliederdaten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Das Mitglied willigt in die elektronische Bearbeitung und Speicherung seiner Daten zu internen Verwaltungszwecken ein.
Diese Mitglieder- und Beitragsordnung ist von der Gründungsversammlung am 08.11.2000 beschlossen worden und ist am 08.11.2000 in Kraft getreten.
Ergänzung Ziffer 5 d.) beschlossen von der 16. Mitgliederversammlung am 11.02.2008.
Neufassung Ziffer 5 a.) und b.) der monatlichen und jährlichen Mitgliedsbeiträge, beschlossen von der 33. Mitgliederversammlung am 06.03.2017.
Für die Richtigkeit
Heinrich Dierking (Vorsitzender) 07.03.2017