Das leerstehende Wohngebäude Stettiner Straße 15 in Neuschönningstedt für ukrainische Flüchtlinge nutzen!

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz

 

Im Wohngebäude Stettiner Straße 15 stehen

Wohnungen für ukrainische Flüchtlinge bereit!

 

Der russische Präsident Putin und seine Militär-Schergen haben mit dem Überfall auf die Ukraine und dem ständigen Bomben- und Raketen-Terror auf Städte, Wohngebiete und zivile Infrastruktur ein Kriegsverbrechen unvermuteten Ausmaßes ins Werk gesetzt – und Tod sowie unermessliches Leid über die Bevölkerung und Zivil-Gesellschaft gebracht.

Die Menschen versuchen aus der Ukraine zu flüchten und suchen Schutz, Unterbringung und Betreuung in den Nachbarländern und auch bei uns.

 

In Reinbek werden jetzt Räume aus der öffentlichen Nutzung genommen und für Wohn-Unterbringung hier ankommender Flüchtlings-Familien hergerichtet.

 

Das Wohnhaus Stettiner Straße 15 – früher übrigens in städtischem Eigentum – wurde durch die neuen Eigentümer bereits Anfang 2020 „entmietet“. Seitdem ist es unbewohnt!

 

Das Wohnhaus ist meines Wissens nicht baufällig.

 

Die Wohnungen stehen seit Anfang 2020 leer – mithin jetzt schon über 2 Jahre -, weil die Eigentümer die Zustimmung zu einer deutlichen Überschreitung der Festlegungen des Bebauungsplanes erwarten, die eine viel stärkere und intensivere wohnbauliche Nutzung ermöglichen soll.

Dies wird von den Anliegern und dem Wohngebiet abgelehnt: sie erwarten eine gerechte Berücksichtigung des gültigen Bebauungsplans, dem auch sie sich zu unterwerfen haben.

 

In Anbetracht des menschlichen, ja menschheitlichen Leids und der organisatorischen und finanziellen Anstrengungen des Kreises Stormarn, der Gemeinden und Städte – die ich als Mitglied im Stormarner Kreistag mitbekomme - ,  des riesigen Engagements zahlreicher Freiwilliger und der überaus geforderten Ehrenamtler in den Hilfeorganisationen erachte ich es für völlig angemessen,

 

den vorhandenen, derzeit nicht benutzten Wohnraum und Grundstück Stettiner Str. 15 für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen.

 

Ich habe daher heute den Reinbeker Bürgermeister gebeten, auf die Grundeigentümer eindringlich einzuwirken,

·     unverzüglich die Wohnräume im Haus Stettiner Straße 15 zu ertüchtigen und für die Unterbringung von Flüchtlingen bereit zu stellen,

 

·     ebenso unverzüglich die große Gartenfläche als Spiel- und Aufenthaltsfläche für die auch in der Begegnungsstätte Querweg untergebrachten Familien bereitzustellen.

 

Ist es in der derzeitigen menschheitlichen Katastrophe nicht angemessen, von den hiesigen Vermögenden zu erwarten, ihre eigennützigen Ziele und unbändigen Rendite-Erwartungen für die Nutzung ihrer Wohnbauflächen zurückzustellen und – zumindest zeitweilig – sich dem Allgemeinwohl der Gesellschaft unterzuordnen?

Meiner Meinung nach: Ja.

Wenn wir das Grundgesetz im Artikel 14 richtig lesen, sogar unbedingt: Ja.

 

Heinrich Dierking

Forum21-Mitglied im  Stormarner Kreistag

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