Forum21-Newsletter vom 15.05.2021

Unsere Themen:

 

# Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundes-Klimaschutzgesetz erfordert auch in Reinbek zusätzliche Anstrengungen zur Entlastung zukünftiger Generationen!        (Heinrich Dierking)

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss zum Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12.12.2019 veröffentlicht, in dem die Verfassungswidrigkeit von Teilen des KSG festgestellt wird: Das BVerfG moniert eine Verletzung der „grundrechtlich geschützten Freiheit“ durch „einseitige Verlagerung der durch Art. 20a Grundgesetz aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft“.

Anlass der Befassung des Gerichtes waren mehrere Verfassungsbeschwerden.

 

Dieser Beschluss der „rechtssprechenden Gewalt“ hat es in sich.

 

Das Ziel, die Erderwärmung und den Klimawandel anzuhalten, ist gesetzeskonform und entspricht der „Klimaschutzverpflichtung aus dem Art. 20a Grundgesetz“.

 

Damit ist den – sich selbst immer als Rechtsstaat-Wahrer gebenden – Parteien, die den Klimaschutz insgesamt oder aber zumindest als nationale Aufgabe Deutschlands leugnen, jegliche Rechtfertigung mit Bezug auf das Grundgesetz entzogen.

Damit wird auch gesagt: Die Klimaschutz-Initiativen und auch die „Frydays-for-Future“-Bewegung liegen mit ihrer Einschätzung der derzeitigen Lage und ihrem Engagement völlig richtig!

 

Das derzeitige Gesetz wird darin kritisiert, dass die bis 2030 zugelassene CO2-Emissionsmenge im KSG so bemessen ist, dass ab 2030 der CO2-relevante Freiheitsgebrauch enorm eingeschränkt werden muss, um das „Paris-Ziel“ (Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzen) noch zu erreichen.

Mit anderen Worten:

·       Das KSG von 2019 erlaubt bis 2030 einen so umfangreichen Verbrauch des überhaupt noch möglichen Budgets an CO2-Emissionen, dass nach 2030 die CO2-Emissionen sehr stark und restriktiv beschränkt werden müssten, um das Paris-Ziel zu erreichen.

·       Der umfangreiche Verbrauch des CO2-Budgets bis 2030 verringert damit unzulässig die Zeitspanne, um eine freiheitsschonende Umstellung auf klimaneutrale Verhaltensweisen zu ermöglichen.

·       Es besteht das Risiko, dass ab 2030 die Regelungen zur CO2-Emission zu „unverhältnismäßigen Belastungen“ der späteren Generation führen.

 

Der Bundestag hat zwischenzeitlich als „gesetzgebende Gewalt“ eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und deutlich höhere Minimierungen der CO2-Emission bis 2030 vorgegeben.

 

Und in Reinbek:

Auch vor Ort müssen die beschlossenen Regelungen zur Verminderung der Treibhausgase, das Klimaschutzprogramm und das integrierte Klimaschutzkonzept unter Würdigung des Gerichts-Beschlusses  kritisch überprüft und neu formuliert werden.

Und es müssen wirksame Maßnahmen wie die Einschränkung von Treibhausgas-Emissionen und die Hinwendung zu regenerativen Energien nicht nur beschlossen, sondern endlich vom Rathaus umgesetzt werden!

Dazu unten und in Kürze mehr….

 

 

# „Eklat“ im Bau- und Planungsausschuss am 04.05.2021 (Leif Fleckenstein)

Die vergangene Sitzung des Bau-und Planungsausschusses war bereits beendet, bevor mit der Beratung der eigentlichen Tagesordnungspunkte begonnen wurde.

Von Beginn an wirkte die Stimmung in der Sitzung angespannt. Auf die Frage eines Bürgers, warum es innerhalb Reinbeks bei Baumaßnahmen unterschiedliche und stark voneinander abweichende Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze gebe, verweigerte der Bauamtsleiter die Antwort, da die Frage sich nicht auf die kommunale Selbstverwaltung beziehe.

Als der Bürger dann um eine Stellungnahme der Fraktionen zum Bauvorhaben Stettiner Straße 15 in Neuschönningstedt bat, kam es zum Eklat. Der Stadtverordnete Grünig (FDP) verwies in seiner Stellungnahme auf Erfahrungen mit der Reinbeker Bauverwaltung und stellte in den Raum, dass es auch schon finanzielle Unregelmäßigkeiten in der Reinbeker Verwaltung gegeben habe.

 

Da Grünig seine Äußerungen nicht weiter erläuterte und auch nicht deutlich darauf hinwies, dass er diesbezüglich keine aktuellen Vorwürfe gegen die Verwaltung erhebe, fühlten sich die Verwaltungsmitarbeiter persönlich angegriffen und verließen, nachdem der Ausschussvorsitzende ihrem Wunsch nach einem Ordnungsruf nicht nachkam, den Sitzungsort.

Zwischenzeitlich liegt eine Stellungnahme des Stadtverordneten Grünig vor, in dem er seinen Beitrag im Bau- und Planungsausschuss erläutert und darauf hinweist, dass er mit seiner Äußerung keinem Mitarbeiter der Verwaltung Verfehlungen vorwerfen wollte.

Sicherlich wird es hierzu noch Gespräche zwischen Grünig und der Verwaltung geben.

Vielleicht kann aus diesem Vorfall aber auch ein gewisser Nutzen gezogen werden, indem die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Kommunalpolitik sowie der Umgang mit dem Bürger ernsthaft thematisiert wird.


# Klimaschutz – nur ein Randthema im Reinbeker Rathaus? (Cathrin Pohl & Hajo Brügge)

Die Stadtpolitik hat 2012 ein Klimaschutzprogramm beschlossen, dass dann zwischen 2016 und 2017 mit einer Datensammlung in das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Reinbek überführt und beschlossen wurde.

So weit - so gut. Aber was ist seit dem passiert im Verwaltungshandeln in Sachen Klimaschutz? Außer dass öffentlichkeitswirksam Obstwiesen & eine Insektenburg eingeweiht wurden, das jährliche Stadtradeln angeboten wird, Plakatwettbewerbe mit Schulen veranstaltet wurden oder die Beschaffung von Thermobechern erfolgte – nach unserer Auffassung zu wenig wirklich Relevantes, um den Ausstoß des klimaschädlichen CO2-Gases zu vermindern.

Seit einigen Jahren hat Reinbek „Die Stadt im Grünen“ ein Integriertes Klimaschutzkonzept, aber welche der beschlossenen Maßnahmen sind umgesetzt worden.

Ein jährlicher Klimaschutz- und Energiebericht wurde seitens der Verwaltung nicht vorgelegt.

Im Bereich des Ausbaus und der Intensivierung des Energie- und Klimaschutzmanagements der öffentlichen Liegenschaften herrscht Stillstand, weil die ausgeschriebenen  Stellen immer noch nicht besetzt werden konnten.

Aber Halt! Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist aber doch erfolgt: es wurden teilweise klimafreundlichere Dienstfahrzeuge beschafft (nein: keine Fahrräder, sondern E-Autos, die aber auch in Sachen Nachhaltigkeit noch nicht überzeugen).

Die jetzige Klimapolitik der Bundesregierung und auch das Verwaltungshandeln des Reinbeker Rathauses gefährden den gebotenen Schutz des Klimas und damit auch die Zukunft der nächsten Generation.

Deshalb müssen sich alle Beteiligten klar sein: Wenn wir uns jetzt nicht für konsequenten Klimaschutz einsetzen, werden wir die Erderwärmung nicht wirksam einschränken können.

 

# Prüfantrag an den Bürgermeister/Synergien bei Projekten | Hauptausschusssitzung am 18.05.2021 - Top 14   (Thomas Fleckenstein)

Wenn wir uns die Jahresabschlüsse der Stadt Reinbek der letzten Jahre ansehen, dann können wir feststellen, das jedes Jahr ein üppiges Plus erwirtschaftet wurde. Das klingt erst einmal gut. Ein tieferer Blick zeigt dann aber, dass gleichzeitig auch viel einfach nicht gemacht wurde und sich nun die Sorgen auftürmen. Eine große Baustelle, das Schulzentrum Mühlenredder, wird hoffentlich in 2022 fertig. Andere Baustellen wie das Feuerwehrgerätehaus Reinbek werden dieses Jahr begonnen. Weitere, Feuerwehrgerätehaus Ohe, Sportplatz für Reinbek Nord und z.B. die Erweiterung/Sanierung der Gertrud-Lege-Grundschule sind in der Planungsphase. Aber da sind noch viel mehr Einrichtungen, die in den letzten Jahren vernachlässigt wurden, wie die Volkshochschule Sachsenwald (VHS), die Stadtbibliothek, das Jugendzentrum am Schloß (JUZ) oder das Jugendzentrum „Treff“ - zu klein, nicht mehr Stand der Technik oder einfach sanierungsbedürftig. Nicht zu vergessen, auch das Sachsenwaldgymnasium benötigt weitere Räume und das Rathaus ist ebenfalls zu klein und energetisch nicht mehr Stand der Technik - Klimaziele können wir damit nicht erreichen.

Handlungsbedarf an allen Ecken und das ist nur eine Auswahl.

Unser Antrag soll einen ersten Schritt ermöglichen und fordert die Verwaltung und dann auch die Politik auf weiter zu denken und die Einrichtungen nicht nur für sich alleine zu betrachten.

Vielleicht ist die beste und günstigste Lösung für Rathaus, VHS und Bibliothek nicht drei verschiedene Lösungen, sondern ein Neubau auf der grünen Wiese??? 

Wir fordern auf kreativer zu denken und weiter nach vorne zu schauen. Welchen Bedarf haben wir in 10, 15 Jahren?? Wir müssen dem Leitbild der Stadt auch Taten folgen lassen. Lösungen dürfen nicht bei Umsetzung schon zu klein sein.

 

# Jahresabschluss 2019 der Stadt Reinbek (Matthias Bauch & Thomas Fleckenstein)

 

Wohl für die nächsten Jahre zum letzten Mal konnte der Finanzausschuss sich auf seiner letzten Sitzung mit einem Jahresabschluss der Stadt Reinbek beschäftigen, der einen Jahresüberschuss ausweist.

Der Jahresabschluss 2019 weist über 5 Mio. Euro als Überschuss aus:

5.407.601,32€ wurden in 2019 mehr eingenommen als ausgegeben und konnten in die Ergebnisrücklage überführt werden.

 

Für die Jahre 2020 und 2021 deutet die Verwaltung schon einmal an, dass die Abschlüsse finanziell deutlich schlechter ausfallen und Jahresfehlbeträge ausweisen werden.

 

 

# Überplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung von Covid19 Selbsttests - Finanzausschuss vom 06.05.2021   (Matthias Bauch & Thomas Fleckenstein)

 

Das Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Covid19-Pandemie Geld kosten ist wohl allen klar. Wie viel genau und wer sie bezahlt ist eher weniger bekannt.

 

Einen kleinen Einblick in diesen Bereich bekam der Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.21 im TOP 7, hier mussten überplanmäßige Kosten der Stadt für die Beschaffung von Covid19-Selbsttests beraten werden. Damit allen berechtigten Mitarbeiter ab dem 20.04.2021 die Möglichkeit geboten werden konnte, sich ein bzw. zweimal die Woche selbst zu testen, musste der Bürgermeister entsprechende Tests beschaffen.

 

Bisher sind Ausgaben in Höhe von 53.346,25 € angefallen.

Wenn die Tests auch weiterhin erforderlich sind werden bis September 2021 weitere 8.500 Test benötigt, die weitere Kosten in Höhe von 44.000,- € erzeugen.

 

Das ist viel Geld, aber wir denken, dass uns die Gesundheit der Mitarbeiter der Verwaltung jeden € wert ist.

 

# Der vom Investor geplante Abbruch des Wohngebäudes „Stettiner Straße 15“ belastet unnötig das Klima und verstößt gegen die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen   (Heinrich Dierking)

 

Das Mehrfamilienhaus „Stettiner Straße 15“ steht seit einem Jahr „leer“ – trotz aktuell sehr großem Mangel an preiswerten Wohnraum und dem Fehlen von Wohnungen für Bedürftige.

 

Das Gebäude ist in den 1960er Jahren errichtet worden.

Die damals städtischen Wohnungen sind jahrzehntelang durch die Baugenossenschaft Sachsenwald im Auftrage und auf Kosten der Stadt Reinbek renoviert und baulich unterhalten worden. 2012 Reinbeks Stadtvertretung die Veräußerung an einen privaten Investor gegen die Stimmen der Forum21-Fraktion beschlossen – unserer Meinung nach zu einem Spottpreis!

 

Das Gebäude selbst dürfte sich heute in einem bewohnbaren Zustand mit gut erhaltener Bausubstanz befinden.

 

Der Investor Buhk will das Gebäude abbrechen und durch einen Neubau ersetzen.

Warum erfolgt kein Ausbau und keine Modernisierung bei weitgehender Erhaltung der immer noch guten Bausubstanz?

Ist das nicht eigentlich ein unnötiger Abriss - mit extremen Belastungen für die Erreichung der „Paris-Klimaziele“ und kontraproduktiv zur Eindämmung der Treibhausgas-Erzeugung?

 

Es dürfte (im Rathaus als Genehmigungsbehörde und bei Investor und Planer) bekannt sein:

 

·       11% der globalen CO2-Emissionen entstehen bei der Baustoff-Herstellung.

·       Beim Neubau (Standard KfW55) sind die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (sog. „graue Emissionen“) mit 80 % (!!) zu kalkulieren und

·       der hierzu erforderliche Energieverbrauch (sog. „graue Energie“) ist mit 51 % (!!) zu kalkulieren. Diese „graue Energie“ geht beim Abriss verloren und wandert überwiegend auf Deponien.

 

Das wäre doch mal ein „Vorzeige-Projekt“:

Minimierung der „grauen Emissionen“ und der „grauen Energie“-Verwendung; Klima- und ressourcen-schützender Aus- und Umbau sowie Modernisierung des heutigen Wohngebäudes „Stettiner Str. 15“ statt einem rendite-gesteuerten Abriss und Neubau!

 

Es wäre interessant zu erfahren, ob die Rathaus-Mitarbeiter („Wir sind die Profis!“) diese Aspekte überhaupt mit den Investoren und Planern diskutieren.

Vermutlich beruft sich das Rathaus auf die Bauordnung, die ja keine Umbauordnung darstellen würde….

 

Ich weise mal auf die „Bauwende“-Initiative von Architekten und Planern hin, die eine Modernisierung statt dem Abriss von Gebäuden fordert.

 

 

# Standorte des Rettungsdienstes in Stormarn – Gutachter Forplan GmbH will den Standort der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Neuschönningstedt schließen!     (Heinrich Dierking)

 

Der Kreis Stormarn lässt seit einiger Zeit die „zeitlich räumlichen Erreichbarkeiten“ und die „Standortverteilung des Rettungsdienstes“ überprüfen. Die derzeitige Standortverteilung und Bemessung der Ausstattung der Rettungswachen fußt auf einer Untersuchung aus 1996.

Zwischenzeitlich sind neue Wohn- und Gewerbesiedlungen entstanden und es sind Umorganisationen bei den Trägern des Rettungsdienstes erfolgt, die eine Überprüfung der 12-Minuten-Erreichbarkeit erforderlich machen.

 

Seit einigen Wochen liegt das Ergebnis als „Sachverständigengutachten“ vor und wird in Kürze in den Kreis-Gremien beraten werden. (Vorlage 2021/4220)

 

Die Forplan GmbH stellt fest, dass der Bereich Reinbek-Glinde-Oststeinbek-Wentorf einen „aufkommenstarken Teilraum des Kreisgebietes“ darstellt und dieser Bereich von der Rettungswache Reinbek am St. Adolf-Stift-Krankenhaus bedarfsgerecht mit der Bereitstellung von KFZ und Personal auszustatten ist. Und: „Baulich bedingt kann nicht die gesamte Rettungsmittelvorhaltung für den Südkreis an der Rettungswache Reinbek vorgehalten werden.“ Also sollen „Teile der bedarfsgerechten Rettungsmittel in einer Außenstelle der RW Reinbek“ stationiert werden.

Als Außenstelle empfiehlt der Gutachten den Standort in Stemwarde und empfiehlt, „den bestehenden Standort der DRK-Wache in Neuschönningstedt aufzugeben“.

Darüber wird noch zu befinden sein…..

 

# Covid-19: Infektionsgeschehen in den Stormarner Kommunen

 

Das Infektionsgeschehen in Stormarn scheint sich „abzuflachen“? Aktuell teilt der Kreis Stormarn folgende Infektionszahlen mit: (in Klammer Neu-Infizierte in den letzten 7 Tagen):

 

Stand 09.03.2021

Stand 16.03.2021

Stand 23.03.2021

Stand

20.04.2021

Stand

27.04.2021

Stand

11.05.2021

Reinbek

35

31 (13)

34 (21)

57 (25)

39 (13)

27 (14)

Glinde

23

22 (12)

21 (9)

41 (19)

41 (22)

25 (14)

Oststeinbek

15

16 (12)

23 (11)

15 (6)

16 (10)

12 (7)

Barsbüttel

38

45 (20)

48 (28)

57 (28)

52 (24)

33 (11)

Kreis Stormarn

327

352 (169)

354 (185)

498 (255)

505 (244)

336 (163)

Verantwortlich: Heinrich Dierking

Nur mal so zum Nachdenken:

Der langjährige Chef des Reinbeker Krankenhauses Lothar Obst hat in einem Leserbrief in der „Bergedorfer Zeitung“ die Berechnung des „Inzidenz-Wertes“ angezweifelt.

Statt die Neu-Infizierten auf die Gesamt-Einwohnerschaft zu beziehen, müsste die Zahl der Neu-Infizierten auf Einwohner bezogen werden, die noch nicht geimpft wurden und bislang auch nicht erkrankt seien und somit ansteckungsgefährdet sind.

L. Obst rechnet vor, dass der Inzidenzwert dann sehr hoch anzunehmen sei, wenn die Einwohner-Anzahl ohne die Genesenen und ohne die Geimpften berechnet werde.

Das scheint doch ein nachvollziehbarer Einwand zu sein, oder?

 

Es grüßen herzlich

und wünschen eine schöne Pfingstwoche 

 

Heinrich Dierking / Leif Fleckenstein / Cathrin Pohl / Thomas Fleckenstein