Forum21 beantragt unverzügliche Aufstellung der erforderlichen Bauleitplanung für das neue Feuerwehrgerätehaus Ohe!

 

 

 

Reinbek, den 07.11.2019

 

 

 

 

 

Forum21 beantragt Aufstellung der erforderlichen Bauleitplanung, um unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Ohe zu schaffen.

 

 

 

Das von der Gemeindewehrführung vorgelegte „Konzept Gemeindefeuerwehr“ (siehe Vorlage 2019/60/043) erachtet den Neubau der Feuerwehrgerätehäuser Ohe und Schönningstedt für erforderlich, um die ehrenamtliche Feuerwehr auf zukünftige Aufgaben einzustellen.

 

 

 

Die zuständige Unfallversicherung hat bei einer diesjährigen Besichtigung der beiden heutigen Feuerwehrhäuser gravierende Mängel festgestellt.

 

Das Rathaus hat in seiner Stellungnahme festgehalten, welche Mängel abgestellt werden können.

 

Ein besonders heftiger Mangel: Im Oher Gerätehaus werden die Feuerwehrleute beim Umziehen sowie ihre Einsatzschutzbekleidung durch krebserzeugende Dieselmotoremissionen belastet. Die Unfallversicherung fordert im Punkt 2.6 Absaugeinrichtungen, damit die Feuerwehrler nicht durch diesen „Gefahrstoff“ belastet werden. (siehe Vorlage 2019/60/032)

 

 

 

In der Stellungnahme vermerkt das Rathaus lakonisch zu dieser aktuellen Gesundheitsgefährdung durch den krebserzeugenden Gefahrstoff: „Der Einbau einer Abgasanlage ist aus Platzmangel nicht möglich“. (siehe Vorlage 2019/60/048)

 

 

 

Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich gegenüber den Aktiven der Ortswehr Ohe! Hier handelt es sich um eine aktuelle und fortwährende Gesundheitsgefährdung, die unverzüglich abzustellen ist.

 

 

 

Wir haben daher einen Antrag eingebracht, unverzüglich die planerischen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Ohe am westlichen Ortseingang auf einer städtischen Fläche zu schaffen.

 

Dies geschieht durch ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und dem Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes, der hier die Ausweisung einer „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“ vorsieht.

 

 

 

Ziel sollte es sein, auch schon 2020 mit der Planung des Feuerwehrgerätehauses und dann ab 2021 mit dem Bau in Ohe zu beginnen.

 

Hierzu werden wir in Kürze weitere Anträge zum Haushaltsplan 2020 stellen.

 

 

 

 

 

Leif Fleckenstein    Heinrich Dierking    Heidrun Tacke   Loni Timm

 

 

Forum21- kommunalpolitische Initiative für Reinbek

Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Reinbek

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Stadtverordneter, Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

Tel. 040-7201056 d  040-7105138 p  Fax 040-71098001  www.forum21-reinbek.de  eMail fraktion@forum21-reinbek.de

 

 

 

Reinbek, den 04.11.2019

 

 

 

Stadt Reinbek

 

Bau- und Planungs-Ausschuss, Herrn Vorsitzenden über Hauptamt

 

Stadtverordnetenversammlung, Herrn Bürgervorsteher über Hauptamt

 

 

 

Antrag zur

 

  • Sitzung des Bau- u. Planungs-Ausschusses am 19.11.2019
  • Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Reinbek am 05.12.2019

 

 

 

Hiermit wird folgender Tagesordnungspunkt mit nachstehendem Beschluss-Vorschlag beantragt:

 

 

 

TOP Bauleitplanung Feuerwehrgerätehaus Ohe - Aufstellungsbeschlüsse

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehrgerätehaus Ohe

 

 

 

1.

 

Änderung des Flächennutzungsplans

 

 

 

Für das Plangebiet, das wie folgt begrenzt ist

 

·       Im Norden durch die Mittellinie Fahrbahn der Straße „Am Sportplatz“

 

·       Im Osten durch die westliche Grenze der Bebauung „Sonstkoppel“

 

·       Im Süden durch eine Linie im Abstand von ca. 150 m zur nördlichen Flurstücksgrenze

 

·       Im Westen durch den Erd-Wall längs der östlichen Grenze des Sandabbaugebietes

 

wird die xx. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

 

 

 

Planungsziele sind:

 

Ausweisung von bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen als Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrgerätehaus Ohe“ sowie als öffentliche Grünfläche.

 

 

 

Der Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen, um über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und diese zu erörtern.

 

 

 

2.

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehrgerätehaus Ohe

 

 

 

Für das Plangebiet, das wie folgt begrenzt ist

 

·       Im Norden durch die Mittellinie der Straße „Am Sportplatz“

 

·       Im Osten durch die westliche Grenze der Bebauung „Sonstkoppel“

 

·       Im Süden durch eine Linie im Abstand von ca. 150 m zur nördlichen Flurstücksgrenze

 

·       Im Westen durch den Erd-Wall längs der östlichen Grenze des Sandabbaugebietes

 

wird der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Ohe“ aufgestellt.

 

Planungsziele sind:

 

·       Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehrgerätehaus Ohe“

 

·       Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung

 

·       Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

 

·       Erhalt des Knicks an der östlichen Plangebietsgrenze.

 

 

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen, um über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und diese zu erörtern.

 

 

 

Begründung

 

Der aktuelle „Feuerwehrbedarfsplan“ belegt das Erfordernis, für die Ortswehren Ohe und Schönningstedt neue, moderne und für die Nutzer sichere Feuerwehrgerätehäuser zu errichten.

 

Die Untersuchung der Feuerwehr-Unfallkasse beschreibt für das Feuerwehrgerätehaus Ohe mehrere erhebliche Sicherheitsmängel und eine aktuelle Gefährdung der Gesundheit der Nutzer; diese sind nach Aussage des Rathauses z.Zt. nicht zu beheben, da bauliche Veränderungen am alten Standort nicht möglich sind.

 

 

 

Wir befürworten die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanungen im Jahr 2020, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Planung und den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses Ohe auf dem städtischen Grundstück am westlichen Ortseingang Ohe in 2021 zu gewährleisten.

 

Weitere Begründungen mündlich.