Landesregierung stellt Kreisen, Städten und Gemeinden 45 Mill. Euro als „Infrastrukturprogramm“ zur Verfügung.
Reinbek kann mit über 360.000 Euro jährlich rechnen!
In der Vergangenheit hat die Stadt Reinbek die jeweiligen Anlieger aufgefordert, sich an den Kosten des Straßenausbaus und der Straßenerneuerung zu beteiligen. Sie berief sich dabei auf die sog. "Ausbaubetrags-Satzung", die für Anliegerstraßen und andere Straßentypen unterschiedlich hohe Prozentquoten der Kostenbeteiligung vorsieht.
Sehr viele Anlieger sind mit diesem Verfahren nicht einverstanden, dies zumal dann, wenn der öffentliche Verkehr, LKW- und Anliefer-Verkehr zu Betrieben und Einrichtungen Schäden in der Fahrbahn hervorgerufen hatte und die Stadt Reinbek wenig bis gar nicht in die Unterhaltung der Straße investiert hatte.
Bislang konnte die Stadt sich auf den Landesgesetzgeber berufen, der im Kommunalabgaben-Gesetz des Landes den Kommunen die gesetzliche Pflicht zur Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen aufgab.
Dies hat sich nun entscheidend geändert: Im Dezember 2017 hob der Landtag diese gesetzliche Pflicht auf! Den Kommunen ist es nun freigestellt, Anliegerbeiträge zu erheben oder keine Anliegerbeiträge zu erheben.
Die Forum21-Fraktion spricht sich für die ersatzlose Aufhebung der städtischen Ausbaubeitrags-Satzung aus.
In der öffentlichen Debatte über die durch 2017er-Gesetzesänderung aufgehobene Pflicht der Kommunen, die Anlieger per Beiträgen an den Kosten des Ausbaus vorhandener Straßen zu beteiligen, sind unterschiedliche Modelle diskutiert worden, mit denen die Kommunen zum Ersatz dennoch Kosten von den Grundeigentümern eintreiben könnten.
Insbesondere neue sog. „wiederkehrende“ (jährliche) Beiträge wie auch entsprechende Erhöhungen der Grundsteuer wurden zur Deckung der zukünftig ausbleibenden Anlieger-Beiträge vorgeschlagen.
Nun hat kürzlich die Landesregierung ein 45 Mio.-„Infrastrukturprogramm“ aufgelegt:
Jeweils in 2018, 2019 und 2020 werden jeweils 45 Mio. Euro nach einem festen Schlüssel an die 4 Kreisfreien Städte (KI, HL, FL, NMS erhalten zusammen 14,175 Mio Euro), an die 11 Kreise (erhalten 9,2475 Mio. Euro) sowie an die fast 1.100 kreisangehörigen Gemeinde und Städte (21,5775 Mio. Euro) zusätzlich ausgezahlt.
Am 2021 sollen dann 30 Mio. Euro jährlich bereitgestellt werden.
Die Gelder werden den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt. Sie können also zur Finanzierung des Straßenausbaus und als Ersatz für ausbleibende Anliegerbeiträge genutzt werden. (Anzumerken ist, dass weitere zusätzliche Landesmittel zur Finanzierung des Umbaus von Feuerwehrgerätehäusern, zum KiTa-Ausbau und zum Schulbau vorgesehen ist, über die Landesregierung und kommunale Spitzenverbände noch verhandeln.)
Die Gelder des Infrastrukturprogramms werden entsprechend dem jeweiligen Umsatzsteuer-Aufkommen (70%) und der Einwohnerzahl (30%) zugeteilt.
Einer Übersicht des Städteverbandes S-H vom 01.02.2018 sind folgende Daten zu entnehmen:
· Reinbek kann mit 364.231,92 Euro zusätzlich rechnen,
· Glinde mit 237.655,97 Euro
· Barsbüttel mit 196.482,29 Euro
· Wentorf mit 105.591,05 Euro und
· Oststeinbek mit 176.173,73 Euro zusätzlich kalkulieren.
Wir haben daraufhin die Haushaltspläne recherchiert:
Die Stadt Reinbek hat in den fünf Haushaltsjahren 2014 bis 2018 an Anlieger-Beiträgen eingenommen (bzw. wird in 2017 und 2018 einnehmen):
insgesamt 1.731.147,60 Euro.
Im Durchschnitt also je Jahr 346.295,20 Euro.
Reinbek kann 2018, 2019 und 2020 jeweils mit zusätzlich 364.000 Euro rechnen.
Welches Haushalts-Problem soll also entstehen, wenn die Stadt die Ausbaubeitragssatzung aufhebt und zukünftig keine Ausbaubeiträge von den Anliegern abfordert, jedoch zusätzliche Finanzmittel des Landes erwarten kann?
Es sollte auch berücksichtigt werden: Die Erhebung, Bescheidung, Widerspruchsbescheidung und die „Eintreibung“ der Anliegerbeiträge erfordert Jahr für Jahr einen erheblichen personellen Aufwand. Diese jährlichen Personalkosten der Rathausverwaltung schätzen wir auf 80-100.000 Euro. Sie würden zukünftig dann auch entfallen und die MitarbeiterInnen könnten mit anderen wichtigen Verwaltungsaufgaben betraut werden.
Diskussionen über ersatzweise Belastung der Grundeigentümer etwa durch jährlich „wiederkehrende“ Beiträge oder Erhöhungen der Grundsteuer zur Finanzierung der Ausbaukosten erübrigen sich unseres Erachtens somit…
Heinrich Dierking