Wind über Stormarns Landschaft!

 

 

 

 

Wind über Stormarns Landschaft!

 

 

 

Der Kreis Stormarn erfreut sich großer Beliebtheit – als Wirtschaftsregion, als Wohnstandort in unseren Gemeinden und Städten, als Region mit unverwechselbaren Landschaftsräumen, typischer Landschaftsästhetik, als Raum mit zahlreichen Schutzgebieten und ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie mit großräumigen „Landschaftsschutzgebieten“.

 

 

 

Verkehrswege, Siedlungsflächen, Gewerbegebiete, Sonderbauvorhaben haben sich in den letzten Jahrzehnten flächenmäßig ausgedehnt zu Lasten der „freien“ Landschaft, die Nutzungs- und Bevölkerungsdichte hat erheblich zugenommen – dennoch sind agrarisch genutzte Landschaften mit typischer Ausprägung erhalten geblieben und gestalten mit Feldmarken, Knicklandschaften, Waldbeständen und der eiszeitlich geprägten Gebietssilhouette den Charakter unserer „Stormaner Landschaft“. Und diese Qualitäten der Stormarner Landschaft sind wichtig für Bewohner wie für unsere Gäste, für Tourismus, Naherholung und Heimatgeschichte.

 

 

 

Die Kieler Landesregierung hat aktuell ein Planwerk zur Windenergienutzung für die Teilfortschreibung der Landes- und Regionalplanung veröffentlicht. Ziel soll es sein, mit diesem Planwerk „den Ausbau der Windenergie räumlich zu steuern und zu konzentrieren“.

 

 

 

Geht es nach diesem Planwerk dann werden im Kreis Stormarn etwa 200 ha Stormarner Landschaft für die Errichtung der modernen, extrem hohen und somit auch weit sichtbaren Windrotoren frei gegeben: „Vorranggebiete“ bei Brunsbek (Langeloh/Krohnshorst), Hammoor, Lasbek, Lasbek/Steinburg, Heilshoop.

 

 

Faktisch kommt dies einer deutlichen Entwertung der Landschaftsqualitäten gleich. Während einige Wenige jahrzehntelang mit Hunderte Meter hohen Windrädern sichere Renditen erwirtschaften können, bleibt der Allgemeinheit nur die Aussicht auf eine durch den Windrädern eigentümlichen Schall verlärmte und ästhetisch verhunzte Landschaft in Nachbarschaft zu Wohngebieten! Wo bleibt da noch Raum für „Landschaftsschutz“?

 

 

Die Ausweisung dieser „Vorranggebiete Windenergie“ bedroht nach Auffassung von Forum21 die hohe Qualität der Stormarner Landschaft.

 

 

 

Und aktuell will die Bunderegierung gesetzliche Anforderungen an den erforderlichen  und bislang strikten „Artenschutz“ aufweichen: Zukünftig soll ein „unvermeidbarer Verlust einzelner Exemplare“ keinen Verstoß gegen das gesetzliche „Tötungsverbot“ darstellen. Wenn z.B. Rotmilane oder Weißstörche ihr Leben durch Zusammenstoß mit einem Windrotor verlieren, so ist das ihr Pech und soll als „allgemeines Lebensrisiko eines Individuums“ aufzufassen sein. Windräder stellen somit dann kein „signifikant erhöhtes Todesrisiko“ dar! Haben also Stormaner Storchenpaare keine erfreuliche Zukunftsperspektive?

 

 

 

Es ist also die Frage zu klären, ob wir für einen weiteren Ausbau der Windenergie den Schutz unserer Landschaft und Artengemeinschaften sowie unsere Lebensqualität opfern wollen oder nicht.

 

Wir regen an, die online-Beteiligung auf der SH-Webseite zu nutzen. Mischen Sie sich ein. Setzen Sie sich bitte für den Erhalt der „Stormarner Landschaft“ ein und votieren Sie gegen dieses Planwerk.

 

 

 

Heinrich Dierking

Forum21-Stormarn-Fraktion