Wasserkraft-Nutzung im FFH-Gebiet – ein öffentliches Thema!
Jahrelang wurde das Thema unter dem Mantel der Verschwiegenheit im vertraulich-behördlichen Verfahrensablauf gehändelt: Die Nutzung der Trave-Fließenergie zur Gewinnung von elektrischer Energie aus einem Klein-Wasserkraftwerk. Nun bei der Erstellung des „schwimmenden Energie-Rotors“ an der Sühlener Mühle kann die Dimension und Ausprägung dieses Prototyps vor Ort besichtigt werden.
Das Klein-Wasserwerk entpuppt sich als eine technische Anlage mit (grünen!) Stahlträgern und Stahl-Stützen, die einen Großteil des Fluss-Querschnitts in Beschlag nimmt.
In der vergangenen Sitzung des Kreis-Umweltausschusses kam das Thema zur Sprache. Mehrere Bürger brachten ihre Sorgen zum Ausdruck, dass die Anlage eine schwer wiegenden Eingriff in ein Hauptlaichgebiet nach sich ziehe und die Einwanderung von Fischen beeinträchtige.
Und dass die Anlage einen völlig überflüssigen Gefahrenpunkt für Kanu-Fahrer darstelle, die wohl kaum sicher durch den dann sehr eingeengten Trave-Fluss hinabkommen.
Auch wurden Fragen zum bislang nicht bekannten Antrags-Entwurf und der Genehmigungs-Grundlage gestellt.
Die Kreis-Wasserbehörde erklärte mit kargsten Worten, planungs- und genehmigungs-rechtlich sei alles in Ordnung und erklärte der Kreispolitik dürr „Ihr habt hier gar nichts zu melden“, dies sei keine Selbstverwaltungsangelegenheit. Und verwies darauf, das Wasserhaushalts-Gesetz (WHG) sei kein Schutz-Gesetz, sondern ein „Nutzungs-Gesetz“.
Ein Blick in das WHG belehrt jedoch schon in § 1 über den gesetzlichen Zweck: „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“
Für uns ist klar geworden: Die Kreis-Wasserbehörde hat sich im Planverfahren vergriffen. Allein aus den vorgebrachten Bürgerfragen wird die Betroffenheit von öffentlichen und privaten Anliegen deutlich. Hier wäre ein Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich gewesen, das die Frage der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zu klären hätte.
Schade, aber diese Chance der Einbindung aller Nutzer und der Öffentlichkeit ist vertan.
Wir empfehlen der Kreis-Wasserbehörde, die aufgeworfenen Fragen verbindlich zu klären, die Lösung öffentlich und gegenüber der Kreispolitik zu kommunizieren und bei der „Bauabnahme“ (gibt es keine behördliche Baubegleitung?) um zu setzen.
Zur Zeit wird der „Managementplan“ für das Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Gebiet „Travetal“, zu dem auch das Fließgewässer Trave zählt, erarbeitet. Es sind in diesem Plan Handlungsempfehlungen für die verträgliche Nutzung der Trave für „Wasserkraftwerke“ unverzichtbar, um den Schutzzweck des Gebietes und das wertvolle Trave-Ökosystem für nachfolgende Generationen zu sichern.
Heinrich Dierking
Forum21-Stormarn-Fraktion