Forum21-Winterspaziergang am 11.02.2023 - Bauleitplanung für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Feldmark-Rest "Langeloher Weg / Am Moor"

Auf unserem 2. Forum21-Winter-Spaziergang am 11.02.2023 haben wir uns über den Zustand und die Nutzung der Landschaft in der Umgebung des „Langeloher Weges / Am Moor“ informiert sowie mit den fast 25 Teilnehmern das Vorhaben eines Grundeigentümers diskutiert, dort in dem Feldmark-Rest eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu errichten.

 

Die Reinbeker Stadtvertretung hat mit großer Mehrheit am 01.12.2022 den Start für die Bauleitplanung für eine „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ in der Feldmark beschlossen:

·      Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans

·      Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 117 „PV-Anlage südlich der BAB A24 und östlich der Stemwarder Straße.

 

Der Mindest-Abstand der dargestellten Fläche zur Bundesautobahn A 24 beträgt 70 m, der maximale Abstand beträgt fast 350 m!

Der Abstand zur Stemwarder Straße beträgt 125 m.

 

Mittlerweile ist das Baugesetzbuch zum 01.01.2023 geändert worden und enthält nun in § 35 Abs. 1 Nr. 8 b eine sog. Teil-Privilegierung von Freiflächen-Solarthermie- und -Photovoltaik-Anlagen innerhalb eines maximal 200 m breiten Streifens entlang von Autobahnen und Bahnstrecken!

 

Es ist zur Zeit fraglich,

·      ob der Beschluss der Stadtvertretung Bestand haben wird oder

·      ob der Grundeigentümer sein Vorhaben auf den Streifen von maximal 200 m Abstand zur Autobahn beschränkt und

·      somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes wegen der Teil-Privilegierung im § 35 Abs. 1 Nr. 8b nicht erforderlich wird.

 

Weiterhin werden Konkretisierungen seitens des Landes SH erwartet - z.B. zum Erlass "Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Aussenbereich" vom 01.09.2021.

 

Bis lang gilt weiterhin:

Der Feldmark-Rest am Langeloher Weg ist landesplanerisch als Teil des Achsenzwischenraums dargestellt.

Die östliche Grenze der Siedlungsachse Reinbek verläuft auf der Stemwarder Straße.

Damit ist klargestellt, welche Nutzungen hier möglich bzw. nicht zulässig sind.

 

Im Regionalplan ist der Feldmark-Rest „Langeloher Weg / Am Moor“ als Teil eines großflächigen Regionalen Grünzugs dargestellt.

 

Bauplanungsrechtlich gilt der Feldmark-Rest als baulicher Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), in dem nur wenige Nutzungen privilegiert sind. Freiflächen-PV-Anlagen waren (bislang bis zum 31.12.2022) nicht privilegiert zulässig!

 

Freiflächen-PV-Anlagen sollen nicht zur Zersiedelung der Landschaft beitragen und vorrangig auf versiegelten oder belasteten Flächen angelegt werden. Laut einem Erlass vom 01.09.2021 ist u.a. ein Rahmenkonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen, in dem die geeignesten Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen untersucht werden.

Weiterhin ist die Bevölkerung umfassend einzubinden und schon bei der Entwicklung des Rahmenkonzeptes frühzeitig zu beteiligen.

Und: „raumbedeutsame Solar-Freiflächenanlagen dürfen nicht „in regionalen Grünzügen“ errichtet werden.

 

Es bleibt spannend, wie eine erste Photovoltaik-Freiflächenanlage in Reinbek genehmigt werden kann!

 

Verantwortlich:

Heinrich Dierking Forum21-Kreistags-Mitglied hdierking@t-online.de 0172-6446142

Leif Fleckenstein Forum21-Fraktionsvorsitzender fraktion@forum21-reinbek.de 0173-2316079

 

Cathrin Pohl Forum21-Vorsitzende waehlergruppe@forum21-reinbek.de 0151-50560004