Der "weiße Elefant" im Stormarner Kreistag: Der Kreis Stormarn hat über Jahre Gewinn-Ausschüttungen der AWSH in den Kreis-Haushalt vereinnahmt

Reinbek 16.12.2022

Stellungnahme im Kreistag am 16.12.2022 zur Sitzungsvorlage 2022/4670

Der weiße Elefant im Kreistag: Der Kreis Stormarn hat über Jahre Gewinn-Ausschüttungen der Abfallwirtschaft Südholstein in den Kreis-Haushalt vereinnahmt, obgleich diese den Entgeltzahlern zustehen.

 

Zuerst möchte ich meine Zustimmung zum Beschluss-Vorschlag ausdrücken:

Der Kreistag beschließt, dass die Ausschüttungssumme für das Jahr 2021 in Höhe von 596.381,44 € vollständig dem Sondervermögen Abfall des Kreises Stormarn und damit dem Entgelthaushalt zugeführt wird.

 

Dieser Beschluss beruft sich auf eine Regelung aus dem Jahre 2004, die in der Begründung zitiert wird mit: „etwaige Überschüsse sind zugunsten des SAKS anzulegen.“ [SAKS = Sondervermögen Abfallwirtschaft des Kreises Stormarn]

 

Diese 2004er Regelung lese ich so:

sämtliche dem Kreis als Gesellschafter der AWSH zustehenden Gewinn-Ausschüttungen sind dem Entgelthaushalt / Sondervermögen zuzuführen. Damit kommen sie den Entgeltzahlern zugute!

 

Dieser heutige Beschluss zur Rückführung der für 2021 in den Kreishaushalt vereinnahmten Gewinn-Ausschüttung in Höhe von fast 600.000 Euro in den Entgelthaushalt des Sondervermögens stellt m.E. keine Einzelfall-Entscheidung dar, er ist nur plausibel, wenn diese Rückführung auch für die Vereinnahmung von Gewinnen in den Kreis-Haushalt aus früheren Jahren gilt.

 

Die Sitzungsvorlage 2022/4670 möchte ich als „karg“ bezeichnen.

In mündlichem Vortrag im Ausschuss ist die Darstellung der Vorlage 2022/4670 dahingehend ergänzt hat, dass für die früheren Jahre auch entsprechende Rückführungs-Vorlagen erarbeitet werden.

 

In der heute zu beratenden Sitzungsvorlage 2022/4690 „Gesamtabschluss 2019“ sind Angaben zu vereinnahmten Gewinnen 2017, 2018, 2019 enthalten. Unser unabhängiges Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Prüfbericht die Darstellung zum vereinnahmten Gewinn 2019 konkretisiert und auch auf die auf die vereinnahmten Gewinne abzuführenden Steuern an das Finanzamt – für die Gewinneinnahme  2019 waren  55.527,74 Euro abzuführen! -hingewiesen.

Da kündigen sich interessante Verhandlungen mit dem Finanzamt an, von dem die für frühere in den Kreishaushalt vereinnahmte Gewinne gezahlten Steuern nun zurückzufordern sind.

 

In den uns Kreistagsmitgliedern auf Empfehlung des Aufsichtsrates und auf Vorschlag der AWSH-Geschäftsführung  vorgelegten Beschluss-Vorlagen – z.B. Vorlage 2019/3703 „Sondervermögen Abfallwirtschaft – Jahresabschluss 2018“ wird in der Begründung auf die Ausgliederung des Sondervermögens in 2004 hingewiesen.

Die wesentliche Regelung „„etwaige Überschüsse sind zugunsten des SAKS anzulegen.“ wird jedoch nicht erwähnt.

Warum diese Auslassung?

Wer hat bestimmt, dass der Kreistag und die Öffentlichkeit nicht über diese wesentliche Regelung informiert werden?

Im Kreistags-Sitzungssaal steht ein riesiger weißer Elefant:

Der Kreis hat Gewinnausschüttungen im Kreishaushalt vereinnahmt, obgleich diese in den Entgelthaushalt einzulegen waren und somit den Entgeltzahlern zukommen sollten. Damit ist ein deutlicher Nachteil für die Entgelt Zahlenden eingetreten.

 

Dieser riesige Elefant wird in Bewegung kommen.

Ich befürchte, er wird das wichtigste Gut des Kreistages zertrampeln: das Vertrauen der Einwohner:Innen, Unternehmen, Betriebe, Vereine in unsere unvoreingenommene, sachkundig die vorgegebenen Regeln beachtende und am Allgemeinwohl orientierte Wahrnehmung unseres Mandates!

Das will ich nicht akzeptieren!

 

Wie ist das zu verstehen, dass dem Kreistag heute nicht ein detaillierter Zeitplan für die öffentliche Beratung und Beschlussfassung zur erforderlichen Rückführung aller in den Kreishaushalt vereinnahmten Gewinnausschüttungen in den Entgelthaushalt, - so wie das seit 2004 vorgesehen ist -, vorgelegt wird?

Wer spekuliert darauf, die Beratung und Beschlussfassung dem zukünftigen Kreistag zum Start quasi als Morgengabe vor die Füße zu legen?

Ist das fair?

Ich meine: NEIN.

 

Ich sehe hier die Aufgabe des Hauptausschusses – als gesetzlich vorgesehenes Organ für Beteiligungen des Kreises (siehe „Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2021“ Vorlage 2022/4707), bereits frühzeitig im Januar 2023 (eine Sitzung wie vorgesehen erst im März 2023 liegt zu spät!) Prüfinhalte zu formulieren und etwaige externe Untersuchungen zum Umfang der aus dem Kreishaushalt in den Entgelthaushalt zu überführenden Gewinnausschüttungen zu beauftragen.

 

Der Kreistag ist gut beraten, diesen Beschluss über die Zuführung der Gewinnausschüttung 2021 in den Entgelt-Haushalt als

Anstoss zu verstehen:

·      zum Umdenken

·      zur Überprüfung der bisherigen Praxis

·      und zum selbstkritischen Nachdenken über unsere kommunalpolitischen Aufgaben.

Ein „weiter so“ darf es nicht geben.

 

Heinrich Dierking

Forum21-Mitglied im

Stormarner Kreistag