Betreung der Flüchtlinge und Zuwanderer sollte in Reinbek neu geregelt werden!

 

Reinbek, den 25.10.2018

 

 

 

Betreuung der Zuwanderer in Reinbek sollte zukünftig kompetent durch die Stadtverwaltung erfolgen!

 

 

 

Mit der öffentlichen Sitzungsvorlage 2018/20/007 „Betreuung der Flüchtlinge in Reinbek“

 

weist das Rathaus auf das Erfordernis hin, die Betreuungs-Leistung für die ca. 350 Flüchtlinge/Zuwanderer seit 2015 ab 2019 neu zu regeln.

 

 

 

Die bisherige Praxis Jahr für Jahr erneut und ohne eine Ausschreibung den AWO-Landesverband mit der „Asylbetreuung einschließlich der aufsuchenden Arbeit in den Asylunterkünften“ (so die Bezeichnung unter dem Produkt „315410 Obdachlosenunterkünfte“ im Haushalt) zu beauftragen entspricht nach Auffassung der Forum21-Fraktion seit 2015 nicht den Vergabebestimmungen.

 

 

 

Nunmehr spricht auch die Verwaltung offen aus, dass eine „Vereinbarung über die Betreuung“ eine öffentliche Vergabe erforderlich macht – und diese in Anbetracht der Vergütung auch europaweit zu erfolgen hat.

 

 

 

Die Verwaltung legt der Kommunalpolitik die Alternativen vor:

 

 

 

# Die Betreuung wird für 3 weitere Jahre fortgesetzt – was bedeutet: es ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

 

# Die Betreuung erfolgt ab dem Jahr 2019 durch die Stadt Reinbek – was bedeutet: es sind zusätzliche Stellen für erforderliches Personal vorzusehen.

 

 

 

In der Vorlage 2018/20/007 fasst die Verwaltung ein wichtiges Ergebnis der bisherigen Betreuung durch die AWO wie folgt zusammen:

 

In der dreijährigen Projektzeit wurde deutlich, dass eine getrennte Betreuung der Flüchtlinge, der anerkannten Flüchtlinge, des Familiennachzugs und der in Reinbek obdachlos gewordenen Menschen nicht zweckmäßig ist. Die Reibungsverluste durch fehlende vertragliche Abgrenzungen, u. a. bei Mischfällen, waren nicht zielführend.

 

 

 

Es war 2015 einvernehmlich unter den damaligen Stadtverordneten, die ankommenden und für die Zukunft zu erwartenden Flüchtlinge/Zuwanderer dezentral in Wohnungen und Container „unterzubringen“, um ihnen menschenwürdige Wohnverhältnisse anzubieten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche private Wohnungen angemietet, Container-Anlagen angemietet (die zwischenzeitlich aufgrund nachlassender Zuwanderung wieder zurückgegeben werden konnten) und auch einige größere Unterkunftsobjekte langfristig gemietet.

 

 

 

Dies hat dazu geführt, dass die Aufwendungen für Miete (im städtischen Haushalt unter 315410.5231010 dargestellt) von 98.194 Euro in 2015 auf 711.329 Euro in 2016 und über 740.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 angewachsen sind. In der Summe wird die Stadt im 4-Jahres-Zeitraum ca. 2.300.000 Euro für Miete aufbringen.

 

Dazu kommen dann noch weitere Kosten für Heizung, Versicherungen usw.

 

Abgesehen von einigen überteuerten Anmietungen, die zukünftig noch aufzugeben sind, ist gegen diese Mietkosten nichts vorzubringen.

 

 

 

Die Stadt Reinbek hat übrigens im Vierjahreszeitraum 2015-2018 ca. 765.000 Euro als Integrationspauschale vom Land SH (315410.4481000) erhalten.

 

 

 

Für die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge durch den AWO-Landesverband hat die Stadt Reinbek an die AWO im Vierjahreszeitraum insgesamt 684.535 Euro gezahlt (315410.5318115).

 

 

 

Erstaunt waren wir, dass bereits in 2017 für das Jahr 2016 und dann erneut jetzt für das Jahr 2017 erheblich mehr Euro als vorgesehen für die Unterhaltung der angemieteten Objekte bereitzustellen waren, und dies insbesondere für die „Schadensbeseitigung“ und die „Renovierung vor Rückgabe an den Vermieter“.

 

 

 

Im Budgetbericht für das Jahr 2017 (Vorlage 2018/BB/001) wird die Mehrausgabe in Höhe von 87.000 Euro über die vorgesehenen 92.000 Euro hinaus wie folgt erläutert/begründet:

 

 „Mehrausgaben im Rahmen der Instandsetzung und Unterhaltung der Wohnunterkünfte zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit sowie im Zuge der Rückgabe angemieteter und renovierungsbedürftiger Wohnungen nach Ablauf der Mietverträge“

 

 

 

Insgesamt sind im Vierjahreszeitraum 2015-2018 540.579 Euro für Schadensbeseitigung und Renovierung erforderlich (315410.5211010).

 

Die auf Nachfrage von der Verwaltung bereitgestellten Fotos einiger Schadensfälle dokumentieren ein erschreckendes Maß der Zerstörung und Beschädigung, wie es unter mitteleuropäischen Mietverhältnissen unüblich ist – und so auch nicht zu akzeptieren ist!

 

Offenbar konnten einige Flüchtlinge von den AWO-Betreuern, „Kulturvermittlern“ und ehrenamtlichen Betreuern nicht zu einem pfleglichen Umgang mit den angebotenen Wohnungen und Einrichtungen angeleitet werden!

 

 

 

Diese exorbitanten Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen und Zerstörungen (sicher nur weniger Flüchtlinge) sind für uns ein Grund, die Betreuung und Beratung der Flüchtlinge durch Verwaltungsmitarbeiter wahrnehmen zu lassen, die erforderlichenfalls und frühzeitig Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden treffen und die Kompensation der entstehenden Kosten von den Mietern einfordern können.

 

 

 

Weiterhin erachten wir es für effizient und wirksam, die wichtige kommunale Aufgabe der Beratung und Betreuung in den Wohnungen durch Verwaltungsmitarbeiter/innen, erforderlichenfalls mit „behördlicher Kompetenz“, zu gewährleisten.

 

 

 

Wir sollten erkennen:

 

Die externe, von der Verwaltungsorganisation getrennte Betreuung und Beratung der Zuwanderer hat sich nicht bewährt und widerspricht in Anbetracht der in den Haushaltsplänen 2016 bis 2018 und im Haushaltsentwurf 2019 veröffentlichten Zahlen dem gesetzlichen Gebot der sparsamen Haushaltsführung.

 

 

Heinrich Dierking

 

Die Angabe der Euro-Beträge erfolgt nach bester gewissenhafter Auswertung der Haushaltspläne. Etwaige Fehler und Zahlendreher sind unbeabsichtigt.

 

Die Vorlage2018/20/007 ist in den städtischen Gremien wie folgt beraten worden:

Sozial- und Schul-Ausschuss am 09.10.2018: 

Betreuung wird für 3 Jahre fortgesetzt:  5 Stimmen (3 Grüne, 2 SPD)

Betreuung erfolgt ab 2019 durch die Stadt Reinbek: 6 Stimmen (3 CDU, 2 FDP, 1 Forum21)

Haupt-Ausschuss am 30.10.2018:

 

Betreuung erfolgt ab 2019 durch die Stadt Reinbek: 11 Ja-Stimmen (einstimmig)

Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2018:

Betreuung erfolgt ab 2019 durch die Stadt Reinbek: 28 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen SPD (einstimmig)

siehe auch angefügten Bericht in der Bergedorfer Zeitung vom 05.11.2018