Regenwasser-Rückhaltung auf städtischen Grundstück sollte nicht Gegenstand der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sein!

 

 

Reinbek 20.07.2017

 

 

 

In der Sitzung der Reinbeker Stadtvertreter am 20.07.2017 hat die Forum21-Fraktion zur Vorlage

 

"42. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 102  - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2017/60/037 – / 037-1)"

 

 

 

folgenden Änderungsantrag eingebracht:

 

 

 

Das Plangebiet der 42. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Süden begrenzt durch den Weg Steinerei.

 

 

 

Die vorgesehene Fläche für ein Regenwasserrückhaltebecken ist nicht Bestandteil dieser 42. Flächennutzungs-Planänderung.

 

 

 

Begründung

 

 

 

Die Stadt Reinbek ist in der Gemarkung Schönningstedt nicht Träger der Abwasserbeseitigung.

 

 

 

Die Fläche des BPlans 102 wie auch des in der Sitzungsvorlage 2017/60/037dargestellten Plangebietes des 42. Änderung des Flächennutzungsplans zählt unstrittig zum Verbandsgebiet des Zweckverbandes Südstormarn (ZVS).

 

Der Zweckverband Südstormarn ist laut seiner Verbandssatzung Träger der Abwasserbeseitigung.  Laut der Abwassersatzung des ZVS zählt zum „Abwasser“ sowohl das Schmutzwasser wie auch das von bebauten oder befestigten Grundstücken abfließende Niederschlagswasser.

 

 

 

Eine Zuständigkeit der Stadt Reinbek ist somit überhaupt nicht gegeben. Der Kreis Stormarn weist in seiner Stellungnahme vom 23.05.2017 ausdrücklich darauf hin, dass der ZVS abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ist und eine mögliche Genehmigung nicht auf die Stadt ausgestellt werde.

 

 

 

Der Zweckverband Südstormarn weist in seiner Stellungnahme vom 10.05.2017 ausdrücklich darauf hin (siehe Punkt 9.4 der Abwägungsunterlage):

 

“Zurzeit besteht keine Notwendigkeit, für die bestehende Bebauung im Gewerbegebiet ein neues Regenrückhaltebecken herzustellen. Das dafür vorhandene Entwässerungssystem ist ausreichend dimensioniert und benötigt kein weiteres Regenrückhaltebecken.“

 

 

 

Der Kreis Stormarn fordert in seiner Stellungnahme zur Inanspruchnahme der Grünfläche für ein Regenwasserrückhaltebecken die Darstellung und Bewertung von alternativen Standorten. Diese liegt derzeitig noch nicht vor.

 

 

 

Aus Gründen einer zeiteffizienten Bauleitplanung und zur Vermeidung von Eingriffen in die Natur sollte daher auf die Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens verzichtet werden.

 

 

Im Übrigen ist auch der Investor und Nutzer der vorgesehenen Gewerbefläche im Bebauungsplan Nr. 102  zur Einhaltung der Nachhaltigkeits-Grundsätze, also auch zur Rückhaltung, verzögerten Zuleitung in den RW-Kanal  und zur Verwendung von Niederschlagswasser verpflichtet.

 

 

 

Heinrich Dierking

 

Diesem Änderungsantrag stimmten 10 StadtvertreterInnen zu, 17 StadtvertreterInnen sagten nein. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.