Forum21 lehnt Aussetzung des Standortbeschluses zum Neubau eines Ortswehr-Feuerwehrgrätehauses am Standort "Mühlenredder" sowie weitere Standort-Prüfungen ab

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.09.2016 Fraktions-Anträge von Grüne/Bündnis 90 und der SPD zur Aussetzung des bisherigen Standort-„Mühlenredder“-Beschlusses und zu ergänzenden Prüfungen von weiteren Standorten beraten.

 

Die Forum21-Fraktion hat hierzu eine ablehnende Stellungnahme abgegeben:

 

 

 

„Die Ausgangslage stellt sich heute so dar:

 

 

 

·      Standortbeschluss „Mühlenredder“ im Jahre 2013 nach Beratungen mit der Kreisbehörde – auch von Forum21 mitgetragen, wir haben damals bereits den Standort Betriebshof abgelehnt (siehe Niederschrift) –

 

 

 

·      Feuerwehrbedarfsplan Erarbeitung in 2013 – Feuerwehr-Ausschuss beschließt am 13.11.2014 mit 9 Ja bei 2 Nein und einer Enthaltung „den Feuerwehrbedarfsplan zunächst zurückzustellen und in angemessenem Zeitraum erneut zu beraten“. – Dies ist bis heute nicht geschehen.

 

 

 

·      Auslobung Planungswettbewerb: die StVV beschließt im November 2014 einen Planungswettbewerb  für das Feuerwehrgerätehaus durchzuführen und am 11.12.2014 den Auslobungstext (19 Ja, 8 Nein, 2 Enth.).  Forum21 stimmt dagegen, da wir es für wenig sinnvoll erachten, einen Planungswettbewerb durchzuführen, solange nicht das entsprechende Planungsrecht geschaffen worden ist

 

 

 

·      Der Feuerwehr-Ausschuss beschließt am 14.04.2016 mit 7 Ja 3 Nein (darunter Forum21)  und 1 Enthaltung Haushaltsmittel in enormen Umfang für den Bau des Feuerwehrhauses der Ortswehr Reinbek bereitzustellen (empfehlender Beschluss für die StVV). Gleichzeitig streicht der FwA mit 9 Ja 1 Nein 1Enth. die Standortbezeichnung „am Mühlenredder“ aus dem Veraltungs-Beschlussvorschlag.

 

 

 

·       Auch nach diesem Ausschuss-Beschluss: es gibt immer noch kein Planungsrecht für den Bau! Der Standort ist weiterhin strittig! – Aber: keine Initiative des Bürgermeisters alle an den Tisch zu holen und eine einvernehmliche Lösung zu finden…..

 

 

 

·      Der Bürgermeister legt erst im Juni 2016 – und damit viele Monate nach dem Aufstellungsbeschluss in 2014 !! – einen Entwurfs- und Auslegungs-Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 112 am Standort Mühlenredder vor.  Dieser Entwurf weist nach meiner Einschätzung einen so erheblichen Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf (Lärmschutz, Straße Mühlenredder, Kunstrasenplatz, Ersatzflächen PKW-Stellplätze usw.) aus, dass unsere Fraktion diesen E-u.-A.-Entwurf der StVV nicht vorschlagen wird. Die städtebauliche Gemengelage ist erheblich, es hilft auch wenig, diese kleinzureden. (Übrigens die Verwaltungsaussage in der Vorlage 2013/60/043 vom 25.09.2013 „Die örtliche Nähe des Standortes Mühlenredder-Grandplatz zu den Schulen und der Wohnnutzung ist aus planerischer Sicht unbedenklich“ hat sich als unhaltbare Wunschvorstellung entpuppt.)

 

 

 

·      Auch zum heutigen Zeitpunkt gibt es kein Planungsrecht am Standort Mühlenredder, auch an keinem anderen Standort. Es kann also nicht gebaut werden. Die Äußerungen, das Rathaus könne sich als Untere Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag für ein Feuerwehrgerätehaus selbst genehmigen und sei auf einen Bebauungsplan nicht angewiesen, gehören in den Bereich der Phantastereien. Selbst bei optimistischer Annahme zum B-Plan-Verfahren ist von einer Zeitspanne von mindestens 12 Monaten, eher wohl 18 Monaten bis zur Planreife auszugehen. Baubeginn also eher 2018 als 2017. – Aber der Standort ist strittig.

 

 

 

·      Bei dieser Gemengelage der Verfahren und Beschlüsse sind wir ziemlich erstaunt über das Ergebnis der monatelangen vertraulichen Beratungen.

 

 

 

·      Was wird uns jetzt als Lösung vorgeschlagen?

 

 

 

·       Was heißt „zeitweises Aussetzen des Beschlusses“?

 

·      Entfaltet dieser Beschluss irgendeine nach innen in die Verwaltung gerichtete oder nach Aussen wahrnehmbare Wirkung? Wird der BM und sein Amtsleiter jetzt angehalten, ihre Arbeiten einzustellen, oder kann nicht doch einfach weiter gewerkelt werden und damit die Kosten einer Revision des Standortbeschlusses in die Höhe getrieben und die Schwelle zur Revision erhöht werden.

 

 

 

·      Die erneute Prüfung von Standorten und Durchführung von Hilfsfrist-Dokumentations-Fahrten unter Aufsicht der Vorsitzenden des Feuerwehr-Ausschusses Gerd Prüfer und Herbert Kaphengst kann schwerlich unter Berücksichtigung der Beteiligten und handelnden Personen in Feuerwehr und Verwaltung zu einem anderen Ergebnis führen als bekannt. Dann heißt dieser Antrag: Zeitverschwendung.

 

 

 

·      Was erwarten die Antragsteller eigentlich am 31. März 2017 als Ergebnis?

 

·      Bestenfalls bessere Ergebnisse im Sekundenbereich?

 

·      Beinhaltet der Antrag nicht den Keim für zukünftige Streitereien über Geschwindigkeiten und Verkehrslagen sowie Fahrtrouten??

 

 

 

·      Wir Forum21-StV werden diesem Antrag nicht zustimmen. Wir können eine positive Wendung, die eine nachhaltige Entscheidung für die Zukunft ermöglicht, nicht erkennen.

 

 

 

·      Ich erlaube mir noch einen persönlichen Nachtrag: Zu unterschiedlichen Zeiten wurde mir zugesichert, die „Mehrheit steht“, „Wir haben jetzt auch in unserer Fraktion eine Mehrheit gegen den Standort Mühlenredder“. Und dann so ein Antrag?

 

 

 

·      Wer gegen den Standort „Mühlenredder“ aus guten Gründen ist, der sollte das hier auch deutlich zum Ausdruck bringen – und den Standort heute mit deutlicher Wirkung in die Verwaltung und nach Außen ablehnen. Punktum. „

 

 

 

Heinrich Dierking

 

 

 

 

 

Hier geben wir die öffentliche Niederschrift über die Beratung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2017 wieder:

 

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Herr Herder-Alpen bringt den Fraktionsantrag 2016/FR/011 ein, der da lautet:

 

 

 

„Der derzeit gültige Beschluss* der Stadtverordnetenversammlung zum geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wird aufgehoben. *Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2014 (Vorlage 2013/60/053)

 

Folgende neue Standorte für eine Wache der Reinbeker Ortsfeuerwehr kommen in Frage:

 

1.     Die Lagerfläche des städtischen Betriebshofes (SBH) unter Einbeziehung der angrenzenden stadteigenen Flächen.

 

2.     Das im Privatbesitz befindliche Areal „Kampsredder“.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Erreichung der Hilfsfrist zu entwickeln. Die Ermittlung der Hilfsfrist soll nach folgenden Kriterien erfolgen:

 

1.      Mindestens drei Testfahrten zu unterschiedlichen Zeiten je Standort, optional sind alternative Fahrwege möglich.

 

2.       Einsatz von GPS-Tracker und Frontkamera zur besseren Ermittlung von möglichen Hindernissen und zur Optimierung von verkehrlichen Maßnahmen.

 

3.       Begleitung der Testfahrten durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses.

 

Eine endgültige Standortentscheidung wird nach Vorliegen der Gesamtkosten getroffen.“

 

 

 

und verliest die dazugehörige Begründung, die dieser Niederschrift als Anlage 2 beiliegt.

 

 

 

Herr Prüfer erklärt, dass er sich einen Vergleich der Standorte und Kosten wünscht und verliest folgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

 

 

„Der derzeit gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Reinbeker Ortswehr wird bis zum 31. März 2017 ausgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in dieser Zeit folgende Standorte für eine Wache der Reinbeker Ortsfeuerwehr zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung in einer tabellarischen Übersicht mit einer Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen:

 

1.     die Lagerfläche des städtischen Betriebshofes (SBH) unter Einbeziehung der angrenzenden stadteigenen Flächen,

 

2.     das in Privatbesitz befindliche Areal „Kampsredder“,

 

3.     den vorhandenen Standort der Wache in der Klosterbergenstraße unter Einbeziehung der Möglichkeit, auf der Nordseite auf dem städtischen Gelände ein Gebäude, ggf. auch bei Rückerwerb des dortigen Gebäudes auf ehemals städtischem Gelände, zu errichten,

 

4.     das derzeit in Aussicht genommene Gelände am Mühlenredder.

 

Die zu erstellende Übersicht muss Auskunft zu folgenden Punkten geben:

 

1.     Möglichkeit zur Einhaltung der Hilfsfrist

 

2.     Möglichkeiten einer verkehrlichen Realisierung

 

3.     Kosten für den ggf. notwendigen Grundstückserwerb

 

4.     Kosten für den ggf. notwendigen Abriss vorhandener Gebäude

 

5.     Kosten für den ggf. erforderlichen Erwerb von Ersatzgrundstücken und die Schaffung von Ersatzgebäuden

 

6.     Kosten für den ggf. erforderlichen Umbau vorhandener Gebäude

 

7.     Kosten für die Errichtung eines neuen Gebäudes

 

8.     Zeitspanne, in der die geplante Maßnahme an dem jeweiligen Standort realisiert werden kann

 

9.     Möglichkeit zur Errichtung des bereits prämierten Feuerwehr-Gebäudes.

 


Die Ermittlung der Hilfsfrist soll auch nach folgenden Kriterien erfolgen:

 

1.     Mindestens drei Testfahrten zu unterschiedlichen Zeiten je Standort, optional sind alternative Fahrzeuge möglich.

 

2.     Einsatz von GPS-Tracker und Frontkamera zur besseren Ermittlung von möglichen Hindernissen und zur Optimierung von verkehrlichen Maßnahmen.

 

3.     Begleitung der Testfahrten durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses.“

 

 

 

Herr Rasch beantragt namentliche Abstimmung und zeigt eine Präsentation zum Thema, die dieser Niederschrift als Anlage 3 beigefügt ist. Er weist darauf hin, dass die Hilfsfristen neu zu ermitteln heißen würde, den Feuerwehrkameraden nicht zu vertrauen und schlägt vor, diese Punkte aus den Anträgen zu löschen.

 

Herr Puls stellt fest, dass der Standort längst beschlossen sei und hier Dinge geprüft werden sollen, die längst geklärt seien. Außerdem schließt er sich dem Antrag auf namentliche Abstimmung an.

 

Herr Joppich weist darauf hin, dass sowohl der Ausschussvorsitzende als auch sein Vertreter aus rechtlichen Gründen nicht im Feuerwehrfahrzeug mitfahren dürfen.

 

 

 

Nach ausgiebiger Diskussion zieht Herr Unglaube den letzten Punkt des SPD-Antrags zurück (Begleitung der Testfahrten …).

 

 

 

Herr Warmer plädiert für mehr Vertrauen in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik und bittet darum, weise abzustimmen.

 

 

 

Herr Herder-Alpen zieht auch für den Antrag der Fraktion Bündnis90 DIE GRÜNEN den Punkt der Begleitung der Testfahrten zurück.

 

 

 

Zwischenzeitlich erfolgt eine Einigung darüber, dass der SPD-Antrag den GRÜNE-Antrag „überschreibt“ und somit den GRÜNE-Antrag ersetzt. Daher lässt der Bürgervorsteher allein über den SPD-Antrag abstimmen, und die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

„Der derzeit gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Reinbeker Ortswehr wird bis zum 31. März 2017 ausgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in dieser Zeit folgende Standorte für eine Wache der Reinbeker Ortsfeuerwehr zu überprüfen und das Ergebnis der Prüfung in einer tabellarischen Übersicht mit einer Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen:

 

1.    die Lagerfläche des städtischen Betriebshofes (SBH) unter Einbeziehung der angrenzenden stadteigenen Flächen,

 

2.    das in Privatbesitz befindliche Areal „Kampsredder“,

 

3.    den vorhandenen Standort der Wache in der Klosterbergenstraße unter Einbeziehung der Möglichkeit, auf der Nordseite auf dem städtischen Gelände ein Gebäude, ggf. auch bei Rückerwerb des dortigen Gebäudes auf ehemals städtischem Gelände, zu errichten,

 

4.    das derzeit in Aussicht genommene Gelände am Mühlenredder.

 

Die zu erstellende Übersicht muss Auskunft zu folgenden Punkten geben:

 

1.    Möglichkeit zur Einhaltung der Hilfsfrist

 

2.    Möglichkeiten einer verkehrlichen Realisierung

 

3.    Kosten für den ggf. notwendigen Grundstückserwerb

 

4.    Kosten für den ggf. notwendigen Abriss vorhandener Gebäude

 

5.    Kosten für den ggf. erforderlichen Erwerb von Ersatzgrundstücken und die Schaffung von Ersatzgebäuden

 

6.    Kosten für den ggf. erforderlichen Umbau vorhandener Gebäude

 

7.    Kosten für die Errichtung eines neuen Gebäudes

 

8.    Zeitspanne, in der die geplante Maßnahme an dem jeweiligen Standort realisiert werden kann

 

9.    Möglichkeit zur Errichtung des bereits prämierten Feuerwehr-Gebäudes.

 


Die Ermittlung der Hilfsfrist soll auch nach folgenden Kriterien erfolgen:

 

1.    Mindestens drei Testfahrten zu unterschiedlichen Zeiten je Standort, optional sind alternative Fahrzeuge möglich.

 

2.    Einsatz von GPS-Tracker und Frontkamera zur besseren Ermittlung von möglichen Hindernissen und zur Optimierung von verkehrlichen Maßnahmen.“

 

 

 

 

 

Ja

Nein

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

Bortz, Brigitte

CDU

 

X

Brügge, Hajo Heinz

Forum21

-

-

Dierking, Heinrich

Forum21

 

X

Enk, Hans-Helmut

CDU

 

X

Prof. Dr. Fleischer, Andreas

SPD

X

 

Happke, Mathias

CDU

 

X

Herder-Alpen, Günther

GRÜNE

X

 

Huschke, Peter

CDU

X

 

Ix, Gabriele

FDP

 

X

Joppich, Diethard

FDP

 

X

Kaphengst, Herbert

CDU

X

 

Krüger, Ursula

GRÜNE

X

 

Lohmann, Ernst Dieter

CDU

X

 

Löhr, Hartwig

CDU

X

 

Melzer, Niklas

GRÜNE

X

 

Müller, Volker

SPD

X

 

Peter, Ilse

CDU

X

 

Prüfer, Gerd

SPD

X

 

Puls, Klaus-Peter

-

 

X

Rasch, Uwe

FDP

 

X

Rund, Brigitte

SPD

X

 

Schneider, Baldur

SPD

X

 

Schulze-Hortung, Hans-Joachim

SPD

-

-

Schwab, Niklas

CDU

X

 

Tacke, Heidrun

Forum21

 

X

Timm, Leona

Forum21

 

X

Unglaube, Tomas

SPD

X

 

Dr. Werner, Stefanie

SPD

X

 

Wiener, Anke

GRÜNE

X

 

Wojak, Martin André

CDU

X

 

Zietz, Michael

GRÜNE

X

 

 

 

 

 

 

 

19

10

 

 

 

 

 

 

 

angenommen

 

 

 

 

 

2

Abwesende

 

 

 

 

BM, 10, 60                                                        StVV, 29.09.2016

 

 

 

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