Öffentliches Eigentum - Gemeinwohl-Nutzung statt Privatisierung!

 

 

 

 

Öffentliches Eigentum – Gemeinwohl-Nutzung statt Privatisierung!

 

 

 

Kreis, Städte und Gemeinden haben aus früheren – sog. „besseren“ – Zeiten Grundstücke und Immobilien, die aus unterschiedlichen Gründen brach liegen, doch nicht für den beabsichtigten Zweck genutzt werden konnten oder deren Unterhaltung mit vermeintlich zu hohen Kosten verbunden ist.

 

 

 

Die vielerorts auftretenden Probleme mit dem kommunalen Haushalt veranlassen einige Kommunalpolitiker, die Veräußerung des öffentlichen Eigentums ins Auge zu fassen, um mit dem Veräußerungs-Erlös Schulden zu tilgen oder dringliche Investitionen zu tätigen.

 

 

 

Hedgefonds, private Investoren, Vermögende suchen mit hohem Engagement nach Anlage-Objekten, deren Erwerb und private Nutzung eine deutlich höhere und vermeintlich werthaltend-sichere Rendite verspricht als andere Anlageformen.

 

 

 

Also eine günstige Lage für die Veräußerung öffentlichen Eigentums und ein „win-win“ für Kommune und Erwerber? Forum21 meint ganz deutlich: Nein.

 

 

 

So hat beispielsweise eine Kommune ihren Gemeinde-Wohnungsbestand an einen privaten Investor veräußert, der über dieses Geschäft sehr zufrieden sein dürfte. Die von der kommunalen Mehrheit erhoffte deutliche Verringerung des Schuldenstandes hat sich dennoch nicht eingestellt: Soviel höher lag der erzielte Erlös dann doch nicht über dem Buchwert der Immobilien. Konsequenz: Jetzt gibt’s zwar keinen Unterhaltungsaufwand, aber auch keine Mieteinnahmen. Und zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern werden Privat-Wohnungen angemietet.

 

 

 

Auch die angedachte Veräußerung von öffentlichen Grundstücken erweist sich bei näherer Betrachtung häufig als konfliktträchtig und zum Nachteil zukünftiger Entwicklung. Es mag ja sein, dass die ursprünglich angedachte öffentliche Nutzung nicht mehr realisierbar ist oder derzeit nicht opportun erachtet wird.

 

Eine kommunale Flächenvorhaltung ist jedoch unverzichtbar, um die weiterhin wachsenden Flächenbedürfnisse unserer Kommunen befriedigen zu können. Dabei sollten siedlungsnahe Grundstücke nicht nur im Fokus einer baulichen Entwicklung stehen: zukünftig werden im Rahmen der Siedlungsentwicklung Flächen für Naherholung, Natur- oder Wald-Kindergärten, Sport und Freizeit, Sondernutzungen sowie insbesondere auch für die Durchführung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen bedeutsam.

 

 

 

Wichtig ist also, kommunales Eigentum für eine Gemeinwohl-Orientierte Nutzung vorzuhalten. Dies spricht eindeutig gegen vorschnelle Privatisierung.

 

 

 

Leider führt die übliche Handhabung der gesetzlichen Vorschriften zum Ausschluss der Öffentlichkeit, die dann (manchmal) nach der Veräußerung und erfolgter Privatisierung von dieser erfahren wird.

 

Wir fordern: die Entscheidung über angedachte Privatisierung von öffentlichem Eigentum ist öffentlich zu beraten und hinsichtlich des Gemeinwohl-Vorrangs abzuwägen.

 

Dies ist übrigens rechtskonform und entspricht dem gesetzlichen Gebot der Information und Beteiligung der Einwohnerschaft.

 

 

 

Heinrich Dierking

Forum21-Stormarn-Fraktion