Forum21

kommunalpolitische Initiative für Reinbek

Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Reinbek

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Stadtverordneter,

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Reinbek 05.04.2004
Reinbek veräußerte ein exklusives Grundstück am Schloss Reinbek:  deutlich-unter-Wert-Kaufpreis & Nutzung nachteilig für Schlosspark-Ambiente??

Das Grundstück Ladestraße 6 in Reinbek ist unmittelbar angrenzend an den Park des Schlosses Reinbek gelegen. Die Stadt Reinbek hat das Grundstück im Jahre 1998 vom Elektrizitätswerk-Reinbek-Wentorf erworben worden und es bis zum Juli 2003 an die Deutsche Bahn vermietet. 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters hat die Reinbeker Stadtvertretung am 28.08.2003 das Grundstück veräußert zu einem Kaufpreis, der nur ca. 13% über dem Erwerbspreis 1998 gelegen ist. Zur Begründung dieses relativ geringen Verkaufs-Erlöses in 2003 hat die Verwaltung u.a. angeführt, dass trotz der Grundstücksgröße von ca. 1.300 qm und der guten Lage angrenzend an den Schlosspark aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Immobilienmarkt bei Bestandsimmobilien eine Verkehrswertminderung von bis zu 15 % zu berücksichtigen sei.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Bebauung mit einem 1-geschossigen Einfamilienhaus und der Vermutung einer zukünftig zwar modernisierten, jedoch weiterhin maximal 1-1/2-geschossigen Bebauung mit einem Einfamilienhaus erschien / erscheint ein Verkaufspreis von 180 bis 200 Euro/qm vertretbar.

Mit großem Erstaunen entnehmen wir jedoch der Berichterstattung in der „Bergedorfer Zeitung“ vom 29.04.2004, dass die neuen Eigentümer des Grundstückes Ladestraße 6 ein „Wohnhaus“ mit 3 – 4 Geschossen in sehr kompakter Bauweise planen und diese Stadtvilla / Wohnanlage im Einklang mit dem gültigen Bebauungsplan stehen soll! Architekt Klaus Grünig wird mit den Worten in der "Bergedorfer Zeitung" zitiert: "Wir haben uns an alle Vorgaben gehalten - daher muss uns die Genehmigung erteilt werden". Entgegenstehende Äußerungen  des Rathauses sind uns nicht bekannt.

Sollte dies zutreffen, dann hat die Stadt Reinbek zum eigenen Nachteil das Grundstück veräußert und dabei geschätzt gut und gerne mindestens 130.000 bis 160.000 Euro zu wenig erlöst!

Es drängt sich weiterhin die Vermutung auf, dass die mit dem Grünig-Vorhaben offenbar werdende private Maximierung von privaten Wohnnutzungen nicht im Einklang mit dem besonderen und schutzbedürftigen öffentlichen Schloss-Park-Ambiente stehen kann?

Wir haben daher das Rathaus  um umfassende Beantwortung der nachstehenden Fragen und Bereitstellung der gewünschten Daten/Unterlagen gebeten:

1. Warum hat die Stadt sich bei der Veräußerung nicht der Sachkunde und Markterfahrung eines versierten und erfahrenen Immobilienmaklers bedient?

2. Wer zeichnet verantwortlich für das in der Sitzungsvorlage angegebene Verkehrswert-Gutachten mit der Aussage einer „bis zu 15%“-igen Verkehrswertminderung?

3. Wer haftet für den entgangenen Verkaufserlös aufgrund der fehlerhaften Festlegung eines Mindestverkaufspreises, der unter Berücksichtigung der bauplanungsrechlichen Ressourcen des Bebauungsplanes deutlich höher hätte festgelegt werden müssen?

4. Gibt es Beschlüsse früherer Stadtvertretungen und/oder Festlegungen des Schloss-Reinbek-Umbau-Vereins / Bau-Komitees zur Nutzung, zum Erwerb und zur Gestaltung des Schloss-Reinbek-Umfeldes?

5. Welche städtischen Mitarbeiter sind mit der Veräußerung des Grundstückes bzw. mit der bauaufsichtlichen Genehmigung des derzeitigen Bauantrages befasst gewesen?

6. Es ist offenkundig, dass das Grünigsche Bauvorhaben sich hinsichtlich Bauweise und Nutzungsmaß usf.  nicht „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“ (Baugesetzbuch). WER hat das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt?

7. Wir bitten um Übersendung folgender Daten / Unterlagen:

a.      Verkehrswertermittlung aus 2003

b.     Auflagen und Nebenbestimmungen der städtischen Baugenehmigung

c.      Beschlüsse und Festlegungen zur Nutzung, zum Erwerb und zur Gestaltung des Schloss-Reinbek-Umfeldes

Wir man aus dem Rathaus hört, hat das Rathaus dieses doch sehr auffällige und bestimmende Bauvorhaben genehmigt. Das Rathaus sieht keine Probleme mit einer quasi 4-geschossigen Bauweise: Die Bebauungsplan-Vorgabe der 2-Geschossigkeit "umgehe" der Bauherr durch Staffelaufsätze, die nicht als Vollgeschoss gelten!

Heinrich Dierking