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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
| Reinbek, den 31.05.2011 |
| Erneut: Reinbeker Fragestellung des 4. Bürgerbegehrens verheddert sich in den "Darstellungen des Landschaftsplans" |
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Bürgerbegehren der „Bürgerinitiative Schönningstedt
2011“ Seit
kurzem sammelt eine „Bürgerinitiative Schönningstedt 2011“
Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Den Bürgern wird die Zustimmung zu
folgender Fragestellung empfohlen: „Sind Sie dafür, dass
hinsichtlich des Erhaltes der landschaftlichen Freiflächen zwischen allen
Reinbeker Stadtteilen von den Darstellungen des derzeit gültigen
Landschaftsplanes keine Ausnahmen gemacht werden?“ Das
gesetzlich verbriefte demokratische Recht,
ein Bürgerbegehren zu initiieren und um Zustimmung zu diesem Bürgerbehren
zu werben, bleibt unbestreitbar und wird durch uns auch nicht bestritten
oder kritisiert. Für
die Fragestellung des Bürgerbegehrens
sind allein die (vertretungsberechtigten) Bürger verantwortlich und zuständig.
Da werden wir auch keine anderslautende Fragestellung empfehlen! Über
die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
entscheidet allein die Kommunalaufsicht, im Fall der Stadt Reinbek ist das
das schleswig-holsteinische Innenministerium. Aufgrund
zahlreicher Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern empfehlen
wir dringend, vor der
Unterzeichnung einen aufklärenden Blick in den Reinbeker Landschaftsplan zu
werfen! Auf
gar keinen Fall sollte der heutige Nutzungszustand
der „Freiflächen“ zum Maßstab der Entscheidung genommen werden. Wir
unterstellen: Mit den „Darstellungen des derzeit gültigen
Landschaftsplanes“ sind gemeint die zeichnerischen Darstellungen in der
Karte „Landschaftsplan Reinbek – Entwicklung Flächennutzungen“,
Fassung 1998 ergänzt durch seither erfolgten Änderungen
des Landschaftsplans. Die
derzeit gültigen Darstellungen westlich
des Stadtteils Schönningstedt beinhalten (ha-Angaben sind Schätzwerte): ·
eine mögliche Erweiterung
des Gewerbegebietes Haidland (ca. 3,5 ha) ·
eine Gewerbebauflächen-Darstellung
auf dem Standort der Abfallwirtschaftsstation (ca. 1,6 ha); diese Nutzung
geht weit über die aktuelle Nutzungsintensität hinaus! ·
ein neues Wohngebiet
„Wohnbaufläche“ westlich
angrenzend an die Straßenbebauung Königstraße von mindestens 5,5 ha bis
maximal 8,5 ha (bei Ausnutzung sämtlicher dargestellter „Übergangs- bzw.
Pufferzonen“); diese Wohnbauflächen-Darstellung im Landschaftsplan geht
übrigens sehr weit über die Darstellung im Flächennutzungsplan und die
analoge Festlegung des Bebauungsplanes Nr. 68 (nicht fertiggestellt) hinaus,
d.h. der Landschaftsplan hat hier bereits 1998/2000ff eine deutlich über
die bisherige Flächennutzungsplanung hinausgehende Bauflächen-Entwicklung
angedacht, bewertet und für
landschaftsverträglich befunden! ·
eine Süd-Nord-Grünfläche
von mindestens 4,2 ha und maximal 14 ha (bei Ausnutzung sämtlicher „Übergangs-
bzw. Pufferzonen“ ·
eine Ausgleichs- bzw.
Grünfläche südlich des
Bummereiweges von ca. 4 ha ·
sowie Rest-Flächen
als „Landwirtschaftliche Nutzflächen“. Zu
den „Übergangs- bzw. Pufferzonen zwischen den Nutzungen“ vermerkt die
1. Änderung des Landschaftsplans (2001): „zu detaillieren auf
nachfolgenden Planungsebenen“, also in der Bauleitplanung. Interessant
auch folgender Hinweis: Im
öffentlichen Bauleitplanverfahren zum Wohngebiet „Kornblumenring“ /
„B 46 nördlich Schönningstedt“ sind entsprechend in der 2. Änderung
des Landschaftsplans als „Übergangzone“ dargestellte Flächen zum
Bummereiweg hin überwiegend als „Wohnbaufläche“ festgesetzt worden und
sind heute auch demgemäß bebaut! Die
derzeit gültigen Darstellungen südlich
der Sachsenwaldstraße beinhalten ·
östlich an das
Gewerbegebiet „Steinerei“ angrenzend 2 Parzellen (sog. „Haidekoppel“)
mit der Darstellung von landwirtsch. Nutzfläche mit der Zusatzsignatur
„G“ für Gewerbebauflächen;
die westliche Parzelle ist bereits im Rahmen des öffentlichen 1. Änderungs-Verfahrens
zum Bebauungsplans Nr. 50 „Steinerei“ in eine Gewerbebaufläche
umgewandelt worden und bereits überwiegend bebaut. ·
die Darstellung einer
Gewerbegebietsfläche nördlich
des Gewerbes an der Scholzstraße, die bereits planungsrechtlich über den
Bebauungsplan Nr. 50 „Steinerei“ festgesetzt ist, heute jedoch noch
landwirtschaftlich genutzt wird. ·
die Darstellung von
landwirtschaftlichen Nutzflächen in den großflächigen Parzellen
„Rehkoppel“ (südlich des EKZ Kratzmann..), „Breeden“
(zwischen Kampsredder und Schönningstedter Straße / Sachsenwaldstraße)
und „Holzvogtsland“ (südwestlich Kampsredder“) enthält jeweils die
Zusatz-Signatur „W1“ für Wohnbauflächen. ·
die Darstellung einer
„Freiraumachse“ südlich des
EKZ Kratzmann... ist im Rahmen des 5. Änderungsverfahrens 2005
pauschalisiert und ohne
inhaltliche und flächenhafte Konkretisierung erfolgt. ·
Westlich angrenzend
an das EKZ Kratzmann... und nördlich des Weges „Steinerei“ ist eine zu
entwickelnde Grünfläche („Schönningstedter Graben“) dargestellt. Wie
ist angesichts dieser Darstellungs-Gemengelage (allein schon im Bereich
westlich und südlich des Stadtteils Schönningstedt, zustimmen soll man
jedoch dem „Erhalt“ entsprechend den Darstellungen „zwischen allen
Stadtteilen“!) im „derzeit gültigen Landschaftsplan“ eine Zustimmung
zur Fragestellung des aktuellen
Bürgerbegehrens zu verstehen?? Welcher
„Darstellung“ von „Freiflächen“ wird zugestimmt?? Was soll
„erhalten“ werden?? Die
„Bürgerinitiative Schönningstedt 2011“ klärt die potentiellen
Unterzeichner nicht ausreichend sachlich und der Fragestellung angemessen
auf über die „Darstellungen im derzeit gültigen Landschaftsplan“. In
ihrer „Bürgerinfo“ wird sogar sachlich völlig unzutreffend behauptet: „Die
derzeit in Reinbek bestehenden Naturräume sind im Landschaftsplan der Stadt
Reinbek definiert.“ „Naturräume“,
„Freiflächen“, „Darstellungen“ - Wer soll, wer kann
da noch durchblicken, ohne sich vorher umfassend mit Text und Karten
des Reinbeker Landschaftsplans zu befassen?? Die
Initiatoren des Bürgerbegehrens heben die „transparente“ und
„nachvollziehbare Information“ durch die Fraktion Bündnis90 / Grüne
hervor. Auf
diese Art und Qualität Beratungsleistung von Bündnis90 / Grüne sollten
aufgeklärte Menschen nicht bauen! Übrigens: Wer
- nachdem er seine Unterschrift abgegeben hat – Zweifel
bekommt, welchen Darstellungen auf Freiflächen er damit zustimmt, sollte
sich in den Landschaftsplan vertiefen. Und ggf. die Unterschrift zurückziehen
bzw. ihre Löschung bei den Initiatoren bzw. beim Bürgeramt der Stadt
Reinbek (hat später die Gültigkeit der Unterschriften zwecks Feststellung
des Quorums zu prüfen) fordern. |
| Heinrich Dierking Hajo Brügge Heidrun Tacke Loni Timm |
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