Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V.

Wählergruppe für Reinbek und Stormarn

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

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Reinbek, den 31.05.2011
Erneut: Reinbeker Fragestellung des 4.  Bürgerbegehrens verheddert sich in den "Darstellungen des Landschaftsplans"
Bürgerbegehren der „Bürgerinitiative Schönningstedt 2011“

Seit kurzem sammelt eine „Bürgerinitiative Schönningstedt 2011“ Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Den Bürgern wird die Zustimmung zu folgender Fragestellung empfohlen:

„Sind Sie dafür, dass hinsichtlich des Erhaltes der landschaftlichen Freiflächen zwischen allen Reinbeker Stadtteilen von den Darstellungen des derzeit gültigen Landschaftsplanes keine Ausnahmen gemacht werden?“ 

 

Das gesetzlich verbriefte demokratische Recht, ein Bürgerbegehren zu initiieren und um Zustimmung zu diesem Bürgerbehren zu werben, bleibt unbestreitbar und wird durch uns auch nicht bestritten oder kritisiert.

 

Für die Fragestellung des Bürgerbegehrens sind allein die (vertretungsberechtigten) Bürger verantwortlich und zuständig. Da werden wir auch keine anderslautende Fragestellung empfehlen!

 

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet allein die Kommunalaufsicht, im Fall der Stadt Reinbek ist das das schleswig-holsteinische Innenministerium.

 

Aufgrund zahlreicher Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern empfehlen wir dringend, vor der Unterzeichnung einen aufklärenden Blick in den Reinbeker Landschaftsplan zu werfen!

Auf gar keinen Fall sollte der heutige Nutzungszustand der „Freiflächen“ zum Maßstab der Entscheidung genommen werden.

 

Wir unterstellen: Mit den „Darstellungen des derzeit gültigen Landschaftsplanes“ sind gemeint die zeichnerischen Darstellungen in der Karte „Landschaftsplan Reinbek – Entwicklung Flächennutzungen“, Fassung 1998 ergänzt durch seither erfolgten  Änderungen des Landschaftsplans.

 

Die derzeit gültigen Darstellungen westlich des Stadtteils Schönningstedt beinhalten (ha-Angaben sind Schätzwerte):

·        eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes Haidland (ca. 3,5 ha)

·        eine Gewerbebauflächen-Darstellung auf dem Standort der Abfallwirtschaftsstation (ca. 1,6 ha); diese Nutzung geht weit über die aktuelle Nutzungsintensität hinaus!

·        ein neues Wohngebiet „Wohnbaufläche“ westlich angrenzend an die Straßenbebauung Königstraße von mindestens 5,5 ha bis maximal 8,5 ha (bei Ausnutzung sämtlicher dargestellter „Übergangs- bzw. Pufferzonen“); diese Wohnbauflächen-Darstellung im Landschaftsplan geht übrigens sehr weit über die Darstellung im Flächennutzungsplan und die analoge Festlegung des Bebauungsplanes Nr. 68 (nicht fertiggestellt) hinaus, d.h. der Landschaftsplan hat hier bereits 1998/2000ff eine deutlich über die bisherige Flächennutzungsplanung hinausgehende Bauflächen-Entwicklung angedacht,  bewertet und für landschaftsverträglich befunden!

·        eine Süd-Nord-Grünfläche von mindestens 4,2 ha und maximal 14 ha (bei Ausnutzung sämtlicher „Übergangs- bzw. Pufferzonen“

·        eine Ausgleichs- bzw. Grünfläche südlich des Bummereiweges von ca. 4 ha

·        sowie Rest-Flächen als „Landwirtschaftliche Nutzflächen“.

 

Zu den „Übergangs- bzw. Pufferzonen zwischen den Nutzungen“ vermerkt die 1. Änderung des Landschaftsplans (2001): „zu detaillieren auf nachfolgenden Planungsebenen“, also in der Bauleitplanung.

Interessant auch folgender Hinweis:

Im öffentlichen Bauleitplanverfahren zum Wohngebiet „Kornblumenring“ / „B 46 nördlich Schönningstedt“ sind entsprechend in der 2. Änderung des Landschaftsplans als „Übergangzone“ dargestellte Flächen zum Bummereiweg hin überwiegend als „Wohnbaufläche“ festgesetzt worden und sind heute auch demgemäß bebaut!

 

Die derzeit gültigen Darstellungen südlich der Sachsenwaldstraße beinhalten

·        östlich an das Gewerbegebiet „Steinerei“ angrenzend 2 Parzellen (sog. „Haidekoppel“) mit der Darstellung von landwirtsch. Nutzfläche mit der Zusatzsignatur „G“ für Gewerbebauflächen; die westliche Parzelle ist bereits im Rahmen des öffentlichen 1. Änderungs-Verfahrens zum Bebauungsplans Nr. 50 „Steinerei“ in eine Gewerbebaufläche umgewandelt worden und bereits überwiegend bebaut.

·        die Darstellung einer Gewerbegebietsfläche nördlich des Gewerbes an der Scholzstraße, die bereits planungsrechtlich über den Bebauungsplan Nr. 50 „Steinerei“ festgesetzt ist, heute jedoch noch landwirtschaftlich genutzt wird.

·        die Darstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in den großflächigen Parzellen „Rehkoppel“ (südlich des EKZ Kratzmann..), „Breeden“  (zwischen Kampsredder und Schönningstedter Straße / Sachsenwaldstraße) und „Holzvogtsland“ (südwestlich Kampsredder“) enthält jeweils die Zusatz-Signatur „W1“ für Wohnbauflächen.

·        die Darstellung einer „Freiraumachse“ südlich des EKZ Kratzmann... ist im Rahmen des 5. Änderungsverfahrens 2005 pauschalisiert  und ohne inhaltliche und flächenhafte Konkretisierung erfolgt.

·        Westlich angrenzend an das EKZ Kratzmann... und nördlich des Weges „Steinerei“ ist eine zu entwickelnde Grünfläche („Schönningstedter Graben“) dargestellt.

 

Wie ist angesichts dieser Darstellungs-Gemengelage (allein schon im Bereich westlich und südlich des Stadtteils Schönningstedt, zustimmen soll man jedoch dem „Erhalt“ entsprechend den Darstellungen „zwischen allen Stadtteilen“!) im „derzeit gültigen Landschaftsplan“ eine Zustimmung zur Fragestellung des  aktuellen Bürgerbegehrens zu verstehen??

Welcher „Darstellung“ von „Freiflächen“ wird zugestimmt?? Was soll „erhalten“ werden??

 

Die „Bürgerinitiative Schönningstedt 2011“ klärt die potentiellen Unterzeichner nicht ausreichend sachlich und der Fragestellung angemessen auf über die „Darstellungen im derzeit gültigen Landschaftsplan“.

In ihrer „Bürgerinfo“ wird sogar sachlich völlig unzutreffend behauptet:

„Die derzeit in Reinbek bestehenden Naturräume sind im Landschaftsplan der Stadt Reinbek definiert.“

 

„Naturräume“, „Freiflächen“, „Darstellungen“ - Wer soll, wer kann  da noch durchblicken, ohne sich vorher umfassend mit Text und Karten des Reinbeker Landschaftsplans zu befassen??

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens heben die „transparente“ und „nachvollziehbare Information“ durch die Fraktion Bündnis90 / Grüne hervor.

Auf diese Art und Qualität Beratungsleistung von Bündnis90 / Grüne sollten aufgeklärte Menschen nicht bauen!

 

Übrigens:

Wer - nachdem er seine Unterschrift abgegeben hat –  Zweifel bekommt, welchen Darstellungen auf Freiflächen er damit zustimmt, sollte sich in den Landschaftsplan vertiefen. Und ggf. die Unterschrift zurückziehen bzw. ihre Löschung bei den Initiatoren bzw. beim Bürgeramt der Stadt Reinbek (hat später die Gültigkeit der Unterschriften zwecks Feststellung des Quorums zu prüfen) fordern.

 

Heinrich Dierking     Hajo Brügge     Heidrun Tacke    Loni Timm