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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
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| Reinbek, den 17.03.2011 | ||||||||||||||||||||||||
| Schutz der Wohnbevölkerung bei atomaren Unfällen des AKW Krümmel - Anfrage an die zuständigen Behörden | ||||||||||||||||||||||||
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Dabei
kann es sich nur um einen sehr kritikablen Einzelfall handeln. Wir
gehen davon aus, dass unsere Landes- und Kreis-Behörden sowie die
Stadtverwaltung über die entsprechenden aktuellen Notfall- und
Katastrophenschutz-Pläne verfügen und somit die Beantwortung unserer
Fragen kurzfristig, mit angemessenem Aufwand und ohne zusätzliche Kosten
möglich ist. Unsere Anfrage lautet: Im
aktuellen, vor und über das Wochenende 12./13.03.2011 eingetretenen
atomaren Notfall in Japan ist um den Reaktorstandort Fukushima I eine
Schutzzone von 20 km (zwischenzeitlich bereits: 30 km!) gezogen
worden, aus der die gesamte Bevölkerung evakuiert werden soll. Bei
den dortigen Atom-Reaktoren handelt es sich um Siedewasserreaktoren, der
Reaktor des AKW Krümmel soll ebenfalls ein Siedewasserreaktor sein, der
„weltweit größte seines Typs“ heißt es. Bei
dem Reaktor-Gebäude 4 von Fukushima I soll es sich um ein Kühl- /
Aufbewahrungslager für abgebrannte Brennstäbe analog den sog.
„Abklingbecken“ und dem Zwischenlager in Krümmel handeln. Die
Luftlinien-Entfernung zum Reaktor-Standort Krümmel beträgt für Reinbeker
Geländepunkte nach unserer Schätzung:
Damit
befindet sich die Gemarkung der Stadt Reinbek weitgehend innerhalb einer
möglichen Schutzzone von 20 km um den Reaktor-Standort Krümmel. Die
Stadt Reinbek hat ca. 26.500 Einwohner, betreibt innerhalb der
20-km-Schutzzone zahlreiche Kindertagesstätten und Krippen, 5 Grundschulen,
eine Gemeinschaftsschule sowie das Sachsenwald-Gymnasium und beherbergt 3,
zukünftig 4 Senioren- / Pflege-Heime sowie das Krankenhaus St. Adolf-Stift. Wir bitten hiermit v
um umfassende
Beantwortung der nachstehenden Fragen v
um umfassende Aufklärung
über Verantwortlichkeiten und Rettungs- / Schutzmittel bei einem atomaren
Notfall v
um eine Einschätzung
des atomaren Risikopotentials des Reaktors Krümmel. 1.)
Werden
im AKW Krümmel sog. Mischoxid-Brennstäbe, ggf. unter Einschluss von
Plutonium, eingesetzt?
Entspricht dies der Genehmigung? 2.)
Werden
die betrieblichen Zustands-Meldungen des Reaktors sowie der übrigen
Kraftwerks-Komponenten an den Kontrollraum des AKW Krümmel, die Handlungen
und veranlassten Maßnahmen des Personals im AKW-Kontrollraum bei
betrieblichen Zustands-, Stör- und Unfall-Meldungen umfassend und zeitgenau
(analog zu einer Blackbox bei Flugzeugen) erfasst und der zuständigen
Aufsichtsbehörde vorgelegt? 3.)
Welche
Kompetenzen, Qualifikationen und Befähigungsnachweise werden durch a)
die Genehmigung des AKW b)
durch die Aufsichtsbehörde für
das Personal im AKW-Kontrollraum gefordert und überprüft? 4.)
Trifft
es zu, dass im AKW Krümmel Schichtleiter und stellv. Schichtleiter im
AKW-Kontrollraum mit der Qualifikation Elektro-Ingenieur bzw.
Elektro-Installateur eingesetzt werden/wurden und entspricht dieses
Qualifikationsniveau den Anforderungen der Genehmigung, dem Risikopotential
des Reaktorbetriebs bzw. den Auflagen der Aufsichtsbehörde? 5.)
Wie
lange wird bei abgeschaltetem bzw. „vom Netz genommenen“ Atom-Reaktor
eine Kühlung der Brennstäbe im AKW-Reaktor Krümmel erforderlich
sein? 6.)
Bis
wann (Jahr) wird nach einer (hier exemplarisch von uns für Mai 2011
angenommenen) Abschaltung / „Vom-Netz-Nehmung“ des AKW-Reaktors sämtliches
atomares Material (Brennstäbe usw.) aus dem AKW-Reaktor, aus den sog.
„Abklingbecken“ (abgenutzte Brennstäbe) am AKW Krümmel sowie aus dem
atomaren Zwischenlager am AKW Krümmel entfernt worden sein? Trifft
es zu, dass nach einer Abschaltung des AKW-Reaktors für weitere 12
Kalenderjahre die Kühlung von Brennstäben im Atom-Reaktor sowie von
abgenutzten Brennstäben in sog. „Abklingbecken“ erforderlich sein wird? 7.)
Auf
welchen Straßen werden neue und abgebrannte Brennstäbe und sonstiges
atomares Material zum AKW Krümmel bzw. vom AKW Krümmel transportiert
werden? 8.)
Welche
örtlichen, regionalen und landesweiten Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten gibt es hinsichtlich des Schutzes der Bevölkerung vor
freigesetzten atomaren Stoffen / freigesetzter Radioaktivität? 9.)
Welche
vorsorgenden Notfall- und Katastrophen-Schutz-Maßnahmen bei atomaren Unfällen
werden zur Zeit im Bereich a)
der Stadt Reinbek b)
des Kreises Stormarn c)
der Stadt Hamburg praktiziert? 10.)
Welche
Mess-Station radioaktiver Stoffe ist im Gebiet der Stadt Reinbek
installiert? Wo werden die Radioaktivitäts-Ergebnisse dieser Mess-Station
veröffentlicht und sind für jedermann/jedefrau verfügbar? 11.)
Welche
Aufgaben haben a)
die örtliche
ehrenamtliche Feuerwehr der Stadt Reinbek b)
die Kreis-Feuerwehr
Kreis Stormarn c)
die örtlichen
ehrenamtlichen Feuerwehren der Nachbargemeinden d)
sonstige örtlichen
„Kräfte“ im
Notfall- und Katastrophen-Fall des AKW Krümmel wahrzunehmen? 12.)
Welche
Notfall- und Katastrophenschutz-Mittel sind zur Zeit bei den o.g.
Feuerwehren verfügbar? 13.)
Sind
die Feuerwehren / Feuerwehraktiven in die Problematik eines atomaren
Notfalles im AKW Krümmel und des Katastrophenschutzes eingewiesen? 14.)
Wann
hat eine Übung der Feuerwehren hinsichtlich eines atomaren Notfalles
letztmalig stattgefunden? Welches Ergebnis hat diese Übung gehabt? 15.)
Ist
es vorgesehen, a)
Feuerwehr-Leute b)
Mitarbeiter des AKW Krümmel c)
Sonstige Kräfte bei
einer notwendigen Kühlung des Atom-Reaktors Krümmel bzw. der sog.
„Abklingbecken“ für abgebrannte Brennstäbe sowie des atomaren
Zwischenlagers in Krümmel (analog zur derzeitigen Vorgehensweise in
Japan-Fukushima) einzusetzen? 16.)
Wie,
wann und durch wen wird die Bevölkerung über einen atomaren Notfall im AKW
Krümmel informiert / alarmiert werden? 17.)
Wie
und durch welche Behörde erfolgt die Informierung / Aufforderung der Bevölkerung
hinsichtlich einer durchzuführenden Evakuierung? 18.)
Wer
wird zuständig sein für die Durchführung einer möglichen Evakuierung der
Bevölkerung? Sind die für die praktische Durchführung der Evakuierung
dann zuständigen Behörden-Mitarbeiter bereits heute in ihre aufgaben
eingewiesen worden? 19.)
Wann
ist letztmalig eine Übung hinsichtlich der Evakuierung der Bevölkerung
durchgeführt worden? Welches Ergebnis hat diese Evakuierungsübung gehabt? 20.)
Zum
Evakuierungsfall der Stadt Reinbek: v
welche Sammelpunkte
sind für die jeweilige Einrichtung vorgegeben v
welche Sammelpunkte
sind für die Wohnbevölkerung vorgegeben, v
mit welchen
Verkehrs-Mitteln und v
zu welchen Zielorten
erfolgt im Evakuierungsfall die Evakuierung a)
der Kindertagesstätte
„Bärenhöhle“ b)
der Kindertagesstätte
„Kinderschiff Bogenstraße“ c)
der Kindertagesstätte
„Schmiedesberg“ d)
der Kindertagesstätte
„Arche Noah“ e)
der Kindertagesstätte
„Mühlenredder/Schneewittchenweg“ f)
der Kindertagesstätte
„Kirchenallee“ g)
der Kindertagesstätte
„Schulstraße mit BT Mühlenredder“ h)
der Kindertagesstätte
„Schönningstedt“ i)
der Kindertagesstätte
„Amselstieg“ j)
der Kindertagesstätte
„Sonnenhüpfer“ k)
der Kindertagesstätte
„Gethsemane“ l)
der Kindertagesstätte
„Querweg“ m)
der Kindertagesstätte
„Pusteblume“ n)
der Kindertagesstätte
„Eggerskoppel“ o)
des Waldkindergartens
Reinbek p)
der Kindertagesstätte
Wohltorf q)
der diversen
Krippen-Einrichtungen, Kindergarten-ähnlichen und Kindertagespflege -
Einrichtungen r)
der Grundschule
Klosterbergen s)
der Grundschule Mühlenredder t)
der Grundschule Schönningstedt u)
der Grundschule
Gertrud-Lege-Schule v)
der Grundschule
Wohltorf w)
der
Gemeinschaftsschule Mühlenredder und der Amalie-Sieveking-Schule x)
des Gymnasiums
Sachsenwaldschule y)
der Senioren- /
Pflegeheime z)
des St. Adolf-Stift
– Krankenhauses sowie aa)
der Wohnbevölkerung? 21.)
Wie
viel Zeit ist für die Evakuierung der Einrichtungen und der Wohnbevölkerung
vorgesehen? Ist diese Zeit angemessen oder ausreichend, um die gesamte
Bevölkerung zu evakuieren? 22.) Wie
sieht das zeitliche und räumliche Konzept der Evakuierung der Bevölkerung
von HH-Bergedorf, Wentorf und Reinbek – die sicher gemeinsam in Richtung
Norden oder Nordosten über die Landesstraße L222 Wentorf – Reinbek –Neuschönningstedt
- Stemwarde und über die Kreisstraße K80 Lohbrügge-Reinbek-Glinde sowie
über die BAB A1 bzw. über die B 404 erfolgen müsste – aus? 23.) Welche
Schutzräume / welche Schutzgebäude sind
den unter Frage 20 aufgeführten Einrichtungen und der Wohnbevölkerung
für den atomaren Katastrophenfall zugewiesen worden? 24.) Wer
ist zuständig für die Einweisung der Leitungen / des Personals von
Krippen, Kindertagesstätten, Schulen, Senioren- / Pflegeheime hinsichtlich
des Verhaltens im atomaren Notfall sowie im Evakuierungsfalle? 25.)
Wann
ist letztmalig eine Einweisung der Leitungen / des Personals obiger
Einrichtungen hinsichtlich des Verhaltens im atomaren Notfall sowie im
Evakuierungsfalle erfolgt? Hat eine Übung mit den Leitungen / mit dem
Personal stattgefunden? 26.)
Wer
ist verantwortlich für die jederzeitige (also auch ggf. am Wochenende / an
Festtagen) Verteilung von Jod-Tabletten a)
an die unter 20.)
aufgeführten Einrichtungen b)
an die Wohnbevölkerung c)
an die Betriebe und
Unternehmen in den Gewerbegebieten? 27.)
Wie
viel Zeit ist für die Verteilung von Jod-Tabletten an alle der o.g.
Einrichtungen vorgesehen? 28.)
Wann
hat letztmalig eine Übung hinsichtlich der Verteilung von Jod-Tabletten
stattgefunden und mit welchem Ergebnis? 29.)
Erfolgte
eine Fortschreibung des atomaren Notfall- und Katastrophenschutz-Planes zum
AKW Krümmel? 30.)
Sind
bei dieser Fortschreibung u.a. die z.T. erheblich angestiegenen
Einwohnerzahlen, die Zunahme und Verdichtung des regionalen und überörtlichen
(BAB A 24: sehr starke Zunahme seit 1990!) privaten KFZ- und des
LKW-Verkehrs sowie die Zunahme und örtliche Lage öffentlicher
Einrichtungen berücksichtigt worden? |
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| Heinrich Dierking Hajo Brügge Heidrun Tacke Leif Fleckenstein |
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