Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V.

Wählergruppe für Reinbek und Stormarn

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

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Reinbek, den 17.03.2011
Schutz der Wohnbevölkerung bei atomaren Unfällen des AKW Krümmel - Anfrage an die zuständigen Behörden

Mit großer Erschütterung und auch Empörung haben wir in der TV-Sendung „45Minuten Atomkraftrisiko“ auf N3 am Dienstag, den 15.03.2011, das kommunikative Unvermögen bzw. die offenbar ungenügende Sachkunde der offenkundig beim Kreis Hztm. Lauenburg zuständigen Katastrophenschutzbehörde zur Kenntnis genommen.

Dabei kann es sich nur um einen sehr kritikablen Einzelfall handeln.

Wir haben daher eine Anfrage an die zuständige örtliche, regionale und Landes-Behörde gerichtet.

Wir gehen davon aus, dass unsere Landes- und Kreis-Behörden sowie die Stadtverwaltung über die entsprechenden aktuellen Notfall- und Katastrophenschutz-Pläne verfügen und somit die Beantwortung unserer Fragen kurzfristig, mit angemessenem Aufwand und ohne zusätzliche Kosten möglich ist.

 

Unsere Anfrage lautet:

Im aktuellen, vor und über das Wochenende 12./13.03.2011 eingetretenen atomaren Notfall in Japan ist um den Reaktorstandort Fukushima I eine Schutzzone von 20 km (zwischenzeitlich bereits: 30 km!)  gezogen worden, aus der die gesamte Bevölkerung evakuiert werden soll.

 

Bei den dortigen Atom-Reaktoren handelt es sich um Siedewasserreaktoren, der Reaktor des AKW Krümmel soll ebenfalls ein Siedewasserreaktor sein, der „weltweit größte seines Typs“ heißt es.

Bei dem Reaktor-Gebäude 4 von Fukushima I soll es sich um ein Kühl- / Aufbewahrungslager für abgebrannte Brennstäbe analog den sog. „Abklingbecken“ und dem Zwischenlager in Krümmel handeln.

 

Die Luftlinien-Entfernung zum Reaktor-Standort Krümmel beträgt für Reinbeker Geländepunkte nach unserer Schätzung:

 

Geländepunkt in Reinbek u. Umgebung Entfernung zum AKW Krümmel
Reinbek-Landhausplatz

rd. 15,0 km

Reinbek-Hinschendorf

rd. 15,5 km

Reinbek-Grundschule Klosterbergen

rd. 16,5 km

Reinbek-Krabbenkamp

rd. 14,5 km

Grundschule  Wohltorf / Kita Wohltorf

rd. 15,0 km

Reinbek-Ohe Kita Amselstieg

rd. 17,5 km

Reinbek-Schönningstedt GS Schönningstedt

rd. 14,5 km

Reinbek-Neuschönningstedt Gertrud-Lege-Schule

rd. 19,0 km

Reinbek-Neuschönningstedt AS Reinbek

rd. 20,0 km

Reinbek Schloß Reinbek

rd. 15,0 km

Reinbek-Büchsenschinken

rd. 18,5 km

 

Damit befindet sich die Gemarkung der Stadt Reinbek weitgehend innerhalb einer möglichen Schutzzone von 20 km um den Reaktor-Standort Krümmel.

 

Die Stadt Reinbek hat ca. 26.500 Einwohner, betreibt innerhalb der 20-km-Schutzzone zahlreiche Kindertagesstätten und Krippen, 5 Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule sowie das Sachsenwald-Gymnasium und beherbergt 3, zukünftig 4 Senioren- / Pflege-Heime sowie das Krankenhaus St. Adolf-Stift.

 

Wir bitten hiermit

v um umfassende Beantwortung der nachstehenden Fragen

v um umfassende Aufklärung über Verantwortlichkeiten und Rettungs- / Schutzmittel bei einem atomaren Notfall

v um eine Einschätzung des atomaren Risikopotentials des Reaktors Krümmel.

 

1.)

Werden im AKW Krümmel sog. Mischoxid-Brennstäbe, ggf. unter Einschluss von Plutonium,  eingesetzt? Entspricht dies der Genehmigung?

 

2.)

Werden die betrieblichen Zustands-Meldungen des Reaktors sowie der übrigen Kraftwerks-Komponenten an den Kontrollraum des AKW Krümmel, die Handlungen und veranlassten Maßnahmen des Personals im AKW-Kontrollraum bei betrieblichen Zustands-, Stör- und Unfall-Meldungen umfassend und zeitgenau (analog zu einer Blackbox bei Flugzeugen) erfasst und der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt?

 

3.)

Welche Kompetenzen, Qualifikationen und Befähigungsnachweise werden durch

a) die Genehmigung des AKW 

b) durch die Aufsichtsbehörde

für das Personal im AKW-Kontrollraum gefordert und überprüft?

 

4.)

Trifft es zu, dass im AKW Krümmel Schichtleiter und stellv. Schichtleiter im AKW-Kontrollraum mit der Qualifikation Elektro-Ingenieur bzw. Elektro-Installateur eingesetzt werden/wurden und entspricht dieses Qualifikationsniveau den Anforderungen der Genehmigung, dem Risikopotential des Reaktorbetriebs bzw. den Auflagen der Aufsichtsbehörde?

 

5.)

Wie lange wird bei abgeschaltetem bzw. „vom Netz genommenen“ Atom-Reaktor eine Kühlung der Brennstäbe im AKW-Reaktor Krümmel erforderlich sein?

 

6.)

Bis wann (Jahr) wird nach einer (hier exemplarisch von uns für Mai 2011 angenommenen) Abschaltung / „Vom-Netz-Nehmung“ des AKW-Reaktors sämtliches atomares Material (Brennstäbe usw.) aus dem AKW-Reaktor, aus den sog. „Abklingbecken“ (abgenutzte Brennstäbe) am AKW Krümmel sowie aus dem atomaren Zwischenlager am AKW Krümmel entfernt worden sein?

Trifft es zu, dass nach einer Abschaltung des AKW-Reaktors für weitere 12 Kalenderjahre die Kühlung von Brennstäben im Atom-Reaktor sowie von abgenutzten Brennstäben in sog. „Abklingbecken“ erforderlich sein wird?

 

7.)

Auf welchen Straßen werden neue und abgebrannte Brennstäbe und sonstiges atomares Material zum AKW Krümmel bzw. vom AKW Krümmel transportiert werden?

 

8.)

Welche örtlichen, regionalen und landesweiten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gibt es hinsichtlich des Schutzes der Bevölkerung vor freigesetzten atomaren Stoffen / freigesetzter Radioaktivität?

 

9.)

Welche vorsorgenden Notfall- und Katastrophen-Schutz-Maßnahmen bei atomaren Unfällen werden zur Zeit im Bereich

a)    der Stadt Reinbek

b)    des Kreises Stormarn

c)     der Stadt Hamburg

praktiziert?

 

10.)

Welche Mess-Station radioaktiver Stoffe ist im Gebiet der Stadt Reinbek installiert? Wo werden die Radioaktivitäts-Ergebnisse dieser Mess-Station veröffentlicht und sind für jedermann/jedefrau verfügbar?

 

11.)

Welche Aufgaben haben

a)    die örtliche ehrenamtliche Feuerwehr der Stadt Reinbek

b)    die Kreis-Feuerwehr Kreis Stormarn

c)     die örtlichen ehrenamtlichen Feuerwehren der Nachbargemeinden

d)    sonstige örtlichen „Kräfte“

im Notfall- und Katastrophen-Fall des AKW Krümmel wahrzunehmen?

 

12.)

Welche Notfall- und Katastrophenschutz-Mittel sind zur Zeit bei den o.g. Feuerwehren verfügbar?

 

13.)

Sind die Feuerwehren / Feuerwehraktiven in die Problematik eines atomaren Notfalles im AKW Krümmel und des Katastrophenschutzes eingewiesen?

 

14.)

Wann hat eine Übung der Feuerwehren hinsichtlich eines atomaren Notfalles letztmalig stattgefunden? Welches Ergebnis hat diese Übung gehabt?

 

15.)

Ist es vorgesehen,

a)    Feuerwehr-Leute

b)    Mitarbeiter des AKW Krümmel

c)     Sonstige Kräfte

bei einer notwendigen Kühlung des Atom-Reaktors Krümmel bzw. der sog. „Abklingbecken“ für abgebrannte Brennstäbe sowie des atomaren Zwischenlagers in Krümmel (analog zur derzeitigen Vorgehensweise in Japan-Fukushima) einzusetzen?

 

16.)

Wie, wann und durch wen wird die Bevölkerung über einen atomaren Notfall im AKW Krümmel informiert / alarmiert werden?

 

 

17.)

Wie und durch welche Behörde erfolgt die Informierung / Aufforderung der Bevölkerung hinsichtlich einer durchzuführenden Evakuierung?

 

18.)

Wer wird zuständig sein für die Durchführung einer möglichen Evakuierung der Bevölkerung? Sind die für die praktische Durchführung der Evakuierung dann zuständigen Behörden-Mitarbeiter bereits heute in ihre aufgaben eingewiesen worden?

 

19.)

Wann ist letztmalig eine Übung hinsichtlich der Evakuierung der Bevölkerung durchgeführt worden? Welches Ergebnis hat diese Evakuierungsübung gehabt?

 

20.)

Zum Evakuierungsfall der Stadt Reinbek:

 

v welche Sammelpunkte sind für die jeweilige Einrichtung vorgegeben

v welche Sammelpunkte sind für die Wohnbevölkerung vorgegeben,

v mit welchen Verkehrs-Mitteln und

v zu welchen Zielorten erfolgt im Evakuierungsfall die Evakuierung

 

a)    der Kindertagesstätte „Bärenhöhle“

b)    der Kindertagesstätte „Kinderschiff Bogenstraße“

c)     der Kindertagesstätte „Schmiedesberg“

d)    der Kindertagesstätte „Arche Noah“

e)    der Kindertagesstätte „Mühlenredder/Schneewittchenweg“

f)      der Kindertagesstätte „Kirchenallee“

g)    der Kindertagesstätte „Schulstraße mit BT Mühlenredder“

h)    der Kindertagesstätte „Schönningstedt“

i)       der Kindertagesstätte „Amselstieg“

j)      der Kindertagesstätte „Sonnenhüpfer“

k)     der Kindertagesstätte „Gethsemane“

l)       der Kindertagesstätte „Querweg“

m)  der Kindertagesstätte „Pusteblume“

n)    der Kindertagesstätte „Eggerskoppel“

o)    des Waldkindergartens Reinbek

p)    der Kindertagesstätte Wohltorf

q)    der diversen Krippen-Einrichtungen, Kindergarten-ähnlichen und Kindertagespflege - Einrichtungen

r)      der Grundschule Klosterbergen

s)     der Grundschule Mühlenredder

t)      der Grundschule Schönningstedt

u)    der Grundschule Gertrud-Lege-Schule

v)     der Grundschule Wohltorf

w)   der Gemeinschaftsschule Mühlenredder und der Amalie-Sieveking-Schule

x)     des Gymnasiums Sachsenwaldschule

y)     der Senioren- / Pflegeheime

z)     des St. Adolf-Stift – Krankenhauses

sowie

aa) der Wohnbevölkerung?

 

21.)

Wie viel Zeit ist für die Evakuierung der Einrichtungen und der Wohnbevölkerung vorgesehen? Ist diese Zeit angemessen oder ausreichend, um die gesamte Bevölkerung zu evakuieren?

 

22.)

Wie sieht das zeitliche und räumliche Konzept der Evakuierung der Bevölkerung von HH-Bergedorf, Wentorf und Reinbek – die sicher gemeinsam in Richtung Norden oder Nordosten über die Landesstraße L222 Wentorf – Reinbek –Neuschönningstedt - Stemwarde und über die Kreisstraße K80 Lohbrügge-Reinbek-Glinde sowie über die BAB A1 bzw. über die B 404 erfolgen müsste – aus?

 

23.)

Welche Schutzräume / welche Schutzgebäude sind  den unter Frage 20 aufgeführten Einrichtungen und der Wohnbevölkerung für den atomaren Katastrophenfall zugewiesen worden?

 

24.)

Wer ist zuständig für die Einweisung der Leitungen / des Personals von Krippen, Kindertagesstätten, Schulen, Senioren- / Pflegeheime hinsichtlich des Verhaltens im atomaren Notfall sowie im Evakuierungsfalle?

 

25.)

Wann ist letztmalig eine Einweisung der Leitungen / des Personals obiger Einrichtungen hinsichtlich des Verhaltens im atomaren Notfall sowie im Evakuierungsfalle erfolgt? Hat eine Übung mit den Leitungen / mit dem Personal stattgefunden?

 

26.)

Wer ist verantwortlich für die jederzeitige (also auch ggf. am Wochenende / an Festtagen) Verteilung von Jod-Tabletten

a)    an die unter 20.)  aufgeführten Einrichtungen

b)    an die Wohnbevölkerung

c)     an die Betriebe und Unternehmen in den Gewerbegebieten?

 

27.)

Wie viel Zeit ist für die Verteilung von Jod-Tabletten an alle der o.g. Einrichtungen vorgesehen?

 

28.)

Wann hat letztmalig eine Übung hinsichtlich der Verteilung von Jod-Tabletten stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

 

29.)

Erfolgte eine Fortschreibung des atomaren Notfall- und Katastrophenschutz-Planes zum AKW Krümmel?

 

30.)

Sind bei dieser Fortschreibung u.a. die z.T. erheblich angestiegenen Einwohnerzahlen, die Zunahme und Verdichtung des regionalen und überörtlichen (BAB A 24: sehr starke Zunahme seit 1990!) privaten KFZ- und des LKW-Verkehrs sowie die Zunahme und örtliche Lage öffentlicher Einrichtungen berücksichtigt worden?

 

Heinrich Dierking     Hajo Brügge     Heidrun Tacke    Leif Fleckenstein