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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
| Reinbek, den 02.02.2011 |
| CDU, SPD und FDP winken Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 an der Waldstraße durch! Geldsegen für die Familie rückt näher! |
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In der Sitzung des Reinbeker Bau- und
Planungs-Ausschusses am 01.02.2011 stand der „Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss“ für den Bebauungsplan Nr. 41 auf der Tagesordnung. Innerhalb kurzer Zeit stimmten CDU, SPD und
FDP den städtischen Sitzungsvorlagen 2010/60/023 (Bebauungsplan)
und 2011/60/001 (Flächennutzungsplan-Änderung)
zu, Forum21 und Grüne stimmten mit Nein. Inhaltliche Fragen, Stellungnahmen oder gar
Bedenken sind von Vertretern der drei zustimmenden Fraktionen nicht
vorgebracht worden. Damit nimmt nun ein Bauleitplan-Verfahren an
Fahrt auf, das wir von Anbeginn sehr kritisch sehen, da es sich lediglich
formal am Allgemeinwohl orientiert, faktisch jedoch als reine Gefälligkeitsplanung
zum einzigen wirtschaftlichen Nutzen einer Eigentümer-Familie einzuschätzen
ist. Unsere Gründe gegen diese Bauleitplanung: ·
Es
gibt kein öffentliches Plan-Erfordernis! Diese Bauleitplanung wurde
ausschließlich begonnen, weil die Eigentümer-Familie im Wege einer
Erbauseinandersetzung bzw. zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten aus dem
phantastischen Villengrundstück mit der denkmalgeschützten "Villa
Tiefenbacher" am Rande des Vorwerksbusches insgesamt 8 (acht!)
Baugrundstücke erhalten möchte. ·
Die
Bauleitplanung orientiert sich umfassend an den Interessen der Familie, die Bebaubarkeit
von acht Baugrundstücken auf diesem waldnahen und an die Bahnstrecke
angrenzenden ca. 23.240 qm großen Villengrundstück zu erlangen. Eigentümer-Familie
und Planer schrecken selbst vor der durch Lärmgutachten belegten enormen
Verlärmung (siehe Auszug unten) des Villengrundstückes durch die
Bahntrasse nicht zurück: selbst bahntrassennahe Bereiche sollen bebaubar
sein. ·
Der
von der Eigentümer-Familie bereits (im Vorgriff auf die Bebauung???) in den
letzten Jahren erheblich ausgedünnte Alt-Baum-Bestand wird weiter
durch für die Baugrundstücke „unvermeidbaren“ Fällungen geschmälert!
(Sehr zu empfehlen ist ein Vergleich der amtlichen Luftbildkarten von 1991
und 2008, die die bereits vorgenommene Ausdünnung des Baum-Bestandes
dokumentiert.) ·
Die
öffentliche Zuwegung von der Waldstraße in den Vorwerksbusch über
einen Fuß-/Rad-Pfad an der südlichen Grenze ist nicht (mehr) Gegenstand
der Bauleitplanung. Auch hier hat sich die Eigentümer-Familie völlig
durchgesetzt: eine Wegeparzelle für die Öffentlichkeit störte anscheinend
das Vermarktungs-Interesse! ·
Der
negativ-prägende Einfluss eines Lärmschutzwalles an der südlichen
Grenze zur Bahntrasse wird von den Gutachtern und Planern unkritisch
gesehen. Auch so kann man heutige vorzügliche und weithin prägende
Reinbeker Landschafts- und Ortsbilder entwerten! ·
Nachdem
bereits vor 20 Jahren eine widerrechtliche Waldvernichtung vorgenommen
wurde, die nachträglich per Waldumwandlungsantrag genehmigt worden ist, hat
die Eigentümer-Familie auch jetzt einen Coup landen können: Der gesetzlich
vorgeschriebene Wald-Schutzstreifen von 30 Metern wird in
Teilbereichen auf 25 m verringert! ·
Wirklich
amüsant sind die Vorschläge der Planer, wie Eingriffe in den Baumbestand
und in die Lebensräume (z.B. von Höhlenbrütern) kompensiert werden
sollen: Der Eigentümer-Familie wird auferlegt, je gefällten und „nach
der Reinbeker Baumschutzsatzung geschütztem“ Alt-Baum einen (1 Stück!)
Schmächtling-Bäumchen zu pflanzen und muss außerdem „je gefälltem
Brutbaum von Höhlen- und Nischenbrütern ... ersatzweise eine geeignete künstliche
Nisthilfe für Höhlen- und Nischenbrüter“ anbringen und dauerhaft in
ihrer Funktion sichern. ·
Einen
weiteren Coup wird die Eigentümer-Familie bei der Ausgestaltung eines städtebaulichen
Vertrages landen können, der den Blicken der Öffentlichkeit – und ggf.
sogar der Kommunalpolitik - entzogen sein wird. Ja, die Zukunft bietet für einige notleidende
Reinbeker Familien sehr schöne Aussichten.... ·
Und:
Darf eine Kommune bebaubare Flächen ausweisen, deren Verlärmung nicht
ausgeschlossen werden kann? Der Begründung zum Bebauungsplan ist auf S. 23
zu entnehmen, dass bezogen auf das Erdgeschoss selbst bei Errichtung eines
2,5 m hohen Lärmschutzwalles an der südlichen Grenze nachts „der
Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) jedoch im gesamten Plangebiet überschritten
wird“. Wer haftet bei späteren Klagen von Bewohnern auf Herstellung der
gesetzlich zu garantierenden gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse? Die
souveräne Wahrnehmung der gesetzlich allein der Stadt zustehenden
Planungshoheit sieht unseres Erachtens anders aus. Leider wollen die zustimmenden Fraktionen offenbar nicht wahrhaben: Mit dieser Gefälligkeitsplanung für eine Eigentümer-Familie wird ein bau- und planungsrechtlicher Präzedenzfall geschaffen, der auch Begehrlichkeiten anderer Eigentümer wecken könnte und der zu privaten Forderungen gegen die Stadt führen kann. Zum
Nachlesen zitieren wir aus folgender öffentlichen/veröffentlichten Quelle: Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan
Nr. 41 der Stadt Reinbek Lairm
Consult GmbH, 22941 Hammoor, 13.08.2010
(Stadt Reinbek, Anlage 4 zur öffentlichen Beschlussvorlage 2010/60/036) (Hervorhebungen
im Folgenden in fett durch
Forum21) „Zusammenfassend
ist festzustellen, dass innerhalb des Plangeltungsbereiches parallel der
Schienenstrecke Beurteilungspegel aus Verkehrslärm von bis zu 71,5
dB(A) tags und 73,0
dB(A) nachts zu
erwarten sind. Die
Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A)
nachts werden überschritten. Die
Immissionsgrenzwerte von 59
DB(A) tags werden teilweise und von 49
dB(A) nachts im gesamten Plangebiet überschritten. Für
die ebenerdigen Außenwohnbereiche zeigt sich, dass ohne aktivem Lärmschutz
im Süden des Plangeltungsbereichs Beurteilungspegel von bis zu 71,5 dB(A)
zu erwarten sind. Der
Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete gemäß Beiblatt 1 zur DIN
18005, Teil 1 von 55 dB(A) tags wird im Plangebiet überwiegend überschritten. Unter
Berücksichtigung eines Schallschutzes mit einer Höhe von 2,5 m lässt sich
im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit für ebenerdige Außenwohnbereiche
(Terrassen, Loggien) festhalten, dass der Tages-Beurteilungspegel für
allgemeine Wohngebiete von 58 dB(A) bis auf den südlichen Teil des
Plangeltungsbereiches durch die Lärmbelastungen des Schienenverkehrs im
gesamten Plangebiet eingehalten wird. Für
das Erdgeschoss
zeigt sich, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der von Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Bereiche innerhalb des Plangebietes möglich ist. Unter Berücksichtigung
eines Schallschutzes in einer Höhe von 2,5 m wird der Immissionsgrenzwert für
allgemeine Wohngebiete von 59 db(A) ab einem Abstand von bis zu 45 m vom
Gleisbett eingehalten. Im
Nachtabschnitt wird der Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) jedoch im gesamten
Plangebiet überschritten. Unter
Berücksichtigung eines Schallschutzes in einer Höhe von 5,0 m wird der
Immissionsgrenzwert im Tagesabschnitt zwar überwiegend eingehalten, nachts
jedoch weiterhin überschritten. Bei
der Beurteilung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen für das 1.
Obergeschoss zeigt sich, dass die Aufwendungen dafür außer Verhältnis
zum angestrebten Schutzzweck stehen. So lässt sich z.B. selbst mit
einem innerhalb des Plangebietes zu errichtenden Schallschutz mit einer Höhe
von 5,0 m nur eine geringe Pegelminderung des Schienenverkehrslärms
erreichen. Gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den Erd- und Obergeschossen können
aufgrund der Bauweise durch Grundrissgestaltung (Verlegung der schützenswerten
Nutzungen auf die lärmabgewandte Seite), Abrücken der Baugrenze oder
passiven Schallschutz geschaffen werden. Die
Anforderungen an den passiven Schallschutz zum Schutz von Büro- und
Wohnnutzungen vor Verkehrslärm ergeben sich gemäß DIN 4109. Die
Dimensionierung des passiven Schallschutzes erfolgt durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen
gemäß DIN 4109. Die
Lärmpegelbereiche werden nach DIN 4109 Ziffer 5.5 ermittelt. Der maßgebliche
Außenlärmpegel für den Verkehrslärm ergibt sich aus dem um 3 dB(A) erhöhten
Beurteilungspegel tags. Berechnungsgrundlage bilden die Verkehrsbelastungen
im Prognose-Planfall (2015). Aufgrund der vorliegenden Prognose, bei der die
nächtlichen Emissionen durch den Schienenverkehr erheblich überwiegen,
wird der maßgebliche Außenlärmpegel im Rahmen dieser Untersuchung nach
folgendem Ansatz gebildet: Maßgeblicher
Außenlärmpegel = Beurteilungspegel nachts + 3 dB(A) + 5 dB(A) [Anmerkung:
Hervorhebung in fett durch Lairm
Consult GmbH] Die
Summierung von weiteren 5 dB(A) berücksichtigt dabei, dass die Lärmbelastung
in der Nacht bedingt durch den Schienenverkehr höher als am Tag ausfällt.“ |
| Heinrich Dierking |
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