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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
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| Reinbek, den 08.05.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CDU und SPD beschließen Ausbauprogramm für die Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg. Herber Rückschlag für die Bürgerbeteiligung in Reinbek. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In der Sitzung des Bau- und
Planungs-Ausschusses am 05.05.2009 stand die Beratung und Beschlussfassung
an über die von über 70 Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen zum „vorläufigen
Bauprogramm“, das dieser Ausschuss als Entwurf (Sitzungsvorlage
2008/60/050) am 02.12.2008 gutgeheißen hatte. Die Verwaltung hatte zum 05.05.2009 eine
„neue“ Sitzungsvorlage (Nr. 2009/60/024 vom 14.04.2009) mit dem „endgültigen
Bauprogramm“ für die 3 Straßen vorgelegt, in das die vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen eingebaut sein sollten. Beim Vergleich der beiden Vorlagen fällt auf,
dass das „endgültige“ Bauprogramm textlich identisch ist mit dem
„vorläufigen“ Bauprogramm und jetzt „Ausbauquerschnitte“, jeweils
Stand: 14.04.2009 für die einzelnen Straßen enthält. Mithin ist der
Bauentwurf für den Ausbau unverändert durch die Bürgerbeteiligung
geblieben. Die durchweg ablehnenden und dem Straßenausbau
wie auch der vom Zweckverband vorgesehen Regenwasserbesielung kritisch gegenüberstehenden
Stellungnahmen der Bürger haben kaum Niederschlag gefunden in der von der
Verwaltung erarbeiteten Sitzungsvorlage! Lediglich
im Bereich des öffentlichen Parkplatzes am Rosenweg sollen nunmehr 13 statt
10 Stellplätze errichtet werden, da hier kein Aufstellplatz für
Wertstoffcontainer vorgesehen ist (die städtischen Gremien haben bereits
vor Wochen beschlossen, einen solchen Aufstellplatz an der Königsberger
Straße etwa 20 m vor der Einmündung des Querweges neu einzurichten). Zur Sitzung hatte Forum21 einen alternativen
Beschluss-Vorschlag (siehe Rückseite) auf den Sitzungstisch gelegt, der
im Sinne der Bürger-Stellungnahmen einen Verzicht auf diese Straßenausbaumaßnahme
beinhaltet. CDU und SPD wiesen diesen Beschluss-Vorschlag
jedoch zurück und setzten mit ihrer Stimmenmehrheit das durch die Bürgerbeteiligung
unbeeinflusst gebliebene Bauprogramm durch: 7
JA-Stimmen (5 CDU, 2 SPD), 1 NEIN-Stimme (H. Dierking, Forum21) und
3 Enthaltung (A. Rund SPD, A. Wiener Grüne, J. Grünig FDP). Mit dem Mehrheits-Beschluss werden
gleichzeitig die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben sowie
Kirschenweg, Rosenweg und der Abschnitt des Querweges von der
Haidkrugchaussee bis zur Einmündung Rosenweg zu Haupterschließungsstraßen
hoch gestuft. Der Forum21-Antrag wurde mit 8 CDU- und
SPD-Stimmen abgelehnt und fand nur 3 Befürworter (Forum21, FDP, Grüne). Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Bürger-Stellungnahmen
fand unseres Erachtens im Ausschuss nicht statt. Der Beschluss nimmt
entsprechend auch überhaupt nicht Bezug auf die in der Bürgerbeteiligung
vorgebrachten Stellungnahmen! Insbesondere die SPD-Vertreter beharrten auf
sofortiger Beschlussfassung, man habe schon lange genug über dieses Thema
geredet. Die CDU bezweifelte, dass die auf die Anlieger zukommenden Kosten
unerwartet sein könnten und auf gar keinen Fall eine unzumutbare Härte
darstellen würden. Und schließlich hieß es: Sooo billig bekämen
die Anlieger nie wieder eine „neue Straße“. So sieht er also aus, der vom Bürgermeister beschworene „erste Schritt zu einem Dialog mit den Anliegern“ (öffentliche Niederschrift vom 02.12.2008)!
Anlagen --------------------------------------------------------------------- Antrag
Forum21 zur
Sitzung des Bau- und Planungs-Ausschusses am 05.05.2009 Abänderung
des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage 2009/60/024 1.) Das Bauprogramm für die Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg wird nicht beschlossen und auf den Ausbau dieser Straßen wird zur Zeit verzichtet, u.a. weil · die Anlieger die Regenwasserbesielung und spätere Nutzung des öffentlichen Regenwassersiels ablehnen · die Anlieger den Ausbau dieser Straßen ablehnen · es keine hinreichende Begründung für diesen Straßenausbau in dieser Zeit gibt; insbesondere hat die Untere Wasserbehörde nicht die Besielung der Straßen und nicht den Ausbau der Straßen gefordert, sondern lediglich den Ausbau der Straßenentwässerung (Verzicht auf die Sickerschächte im Kirschenweg -8 Stück- und auf dem Stadtplatz am Querweg -1 Stück-) gefordert · die Anwendung der derzeitigen Satzungen zur Berechnung der Anliegerbeteiligung zu einer nicht zu rechtfertigenden deutlich ungleichen Belastung der Anlieger durch Beitragssätze o im Kirschenweg mit ca. 2,30 Euro, o im Querweg Teilabschnitt vorgesehene Anliegerstraße mit ca. 2,20 Euro, o im Querweg Teilabschnitt vorgesehene Haupterschließungsstraße mit ca. 5,20 Euro o sowie im Rosenweg mit sogar 5,50 Euro je qm Beitragsbemessungsgrundfläche führt; dies ist in dieser Form diskriminierend und kommunalpolitisch nicht gewollt. · die Belastung mit den Straßenausbaukosten in der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Lage eine unzumutbare Härte für die Anlieger-Familien darstellt · die anteiligen Kosten der Stadt für Straßenausbau (Stadtanteil) einschließlich Gehwege und Straßenentwässerung in der derzeitigen finanziellen Situation des städtischen Haushaltes nur über Kredite zu finanzieren sind, was dem Sanierungsgebot des Haushaltes widerspricht, und somit einen Anstieg der Schulden und entsprechend erhöhte Zinsbelastungen für nachfolgende Generationen bedeuten. 2.) Nach dem Ende der derzeitigen Weltwirtschaftskrise und einer deutlichen Belebung der wirtschaftlichen Lage unserer Bürger sowie einer Verbesserung der städtischen Haushaltssituation ist über einen möglichen Ausbau der Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg kommunalpolitisch mit den Anliegern erneut zu beraten. Abstimmung
am 05.05.2009: 3 JA (Forum21,
FDP, Grüne), 8 NEIN (CDU, SPD) --------------------------------------------------------------------- Auszug aus der Sitzungsvorlage 2009/60/024 Bau- und Planungs-Ausschuss am 05.05.2009 Beschluss: 1.
Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008
als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm
für die Straße Kirschenweg
von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger
Straße (siehe Übersichtslageplan, Anlage
1) wird – wie folgt – endgültig
beschlossen: 1.1
die Teileinrichtung
der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,00 m bis 6,00 m
erneuert, sie erhält folgenden
Aufbau (siehe beiliegenden Ausbauquerschnitt, Anlage
2) :
1.2
der Wasserlauf
wird erneuert. Er wird als
zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm
Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt. 1.3
Die Bordsteine werden
erneuert. Es werden graue
Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 auf der Südseite
eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung
Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut. 1.4
Die Teileinrichtung
der Straßenentwässerung wird
erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht
an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe
30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden
Regenwasserkanal angeschlossen. 1.5
Die Aufpflasterung
des Kirchenstiegs wird im Bereich des Kirschenweges einschließlich
Markierungen erneuert (Asphalt/Pflaster). 2.
Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008
als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm
für die Straße Rosenweg von
der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung Querweges
(siehe Übersichtslageplan, Anlage
3) wird – wie folgt – endgültig
beschlossen:
2.1 Die Teileinrichtung der
Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,50 bis 4,60 m
erneuert, sie erhält folgenden
Aufbau (siehe beiliegenden Ausbauquerschnitt, Anlage
4):
2.2
Der Wasserlauf wird erneuert.
Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm
in 15 cm Beton C 12/15 auf der Westseite hergestellt.
2.3
Die Bordsteine auf der Ostseite werden
erneuert. Es werden graue
Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht
eingebaut. Auf der Westseite werden zur Wasserführung und als
Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 mit 3 cm
Ansicht eingebaut. 2.4
Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung
wird hergestellt. Es werden neue Straßenabläufe 30/50 cm an den vom
Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen. 2.5
Die vorhandenen Gräben
werden verfüllt. Hier wird ein Grünstreifen (Rasen) hergestellt. 2.6
Die Teileinrichtung
Parkplatz Rosenweg – wird gemäß
dem beiliegenden Übersichtslageplan,
Anlage
5 erneuert. Es werden
13 Stellplätze hergestellt, die Befestigung erfolgt mit
Betonwabenpflaster grau. Die Restfläche wird als Grünfläche mit Rasen
hergestellt (ca. 110 m²). 3.
Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008
als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm
für die Straße Querweg von
der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger
Straße (siehe Übersichtslageplan, Anlage
6) wird – wie folgt – endgültig
beschlossen: 3.1
Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird
in der vorhandenen Breite von 5,00 m erneuert, sie
3.2
Der Wasserlauf wird erneuert.
Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm
in 15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt. 3.3
Die Bordsteine werden erneuert.
Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15
auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als
Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht
eingebaut. 3.4
Die Teileinrichtung
der Straßenentwässerung wird
erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht
an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe
30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden
Regenwasserkanal angeschlossen. 4. Die im Straßenverzeichnis zu § 4 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Reinbek (Ausbaubeitragssatzung) unter der laufenden Nummer 119 – Kirschenweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Haidkoppelweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 8) 181 – Querweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Rosenweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 9) 188 – Rosenweg von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des Querweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 10) werden
im Sinne des Beschlusses des Bau- und Planungsausschusses am 02. Dezember
2008 von Ihrer Verkehrsbedeutung als Straßen gemäß § 4 Absatz 1,
Ziffer 1 und 2 im wesentlichen als
dem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen) dienende Straßen
eingestuft. 5. Die Sperrvermerke für die Straßenbaukosten werden – wie folgt – aufgehoben: 4.1 Haushaltsstelle 6328.96000 – Straßenbaukosten Kirschenweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 252.300,00 € werden freigegeben. 4.2 Haushaltstelle 6396.96000 – Straßenbaukosten Rosenweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 294.400,00 € werden freigegeben. 4.3 Haushaltsstelle 6332.96000 – Straßenbaukosten Querweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 169.300,00 € werden freigegeben. 6. Die für die Unterhaltung der Gehwege erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 6300.51100 (Unterhaltung der Straßen, Wege, Brücken und Parkplätze bereitgestellt.
Abstimmung
am 05.05.2009: 7 JA (5
CDU, 2 SPD) / 1 NEIN (Forum21) / 3
Enthaltung (FDP, Grüne, 1 SPD) --------------------------------------------------------------------- Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BPA am 02.12.2009 Beschlussfassung über Sitzungsvorlage 2008/60/050 "Vorläufiges Bauprogramm) Die Mitglieder des
Bau- und Planungsausschuss haben zur eigentlichen Sitzungsvorlage eine
Vorlagenergänzung mit dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen
Verwaltungsgerichtes vom 29. Juli 2008 erhalten. Diese Unterlagen werden von
Herrn Marmulla anhand einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgerichtes vom 23. Juli 2008 zur Bemessung der Anliegeranteile
und der Zuordnung der in der Ortssatzung vorgesehenen Straßenkategorien erläutert.
Frau Wiener
möchte eine Erklärung für die Notwendigkeit der Unterscheidung der Straßen
in Haupterschließungs- und Anliegerstraße. Herr Bärendorf
erklärt, dass diese Unterscheidung wichtig ist für die Höhe der Beiträge,
die von den Anliegern erhoben werden. Anlieger einer Haupterschließungsstraße
zahlen weit weniger als Anlieger einer Anliegerstraße. Herr Dierking
äußert, dass die Festsetzung als Haupterschließungsstraße nicht nur
deklaratorische Bedeutung hat, sondern auch den Anliegerschutz beseitigt, da
diese Straßen dann auch verkehrlich stärker genutzt werden. Herr Bärendorf
weist darauf hin, dass im unwahrscheinlichen Fall einer Verstärkung der
verkehrlichen Nutzung auch verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden können.
Herr Dierking
führt an, dass die Anlieger des Rosenweges im Juni erklärt haben, dass sie
einen Straßenausbau nicht möchten und fragt, ob deren Wünsche übergangen
werden. Herr Bärendorf
erklärt, dass diese Vorlage, über die beschlossen werden soll, nur ein
vorläufiges Bauprogramm beinhaltet, quasi der erste Schritt zu einem Dialog
mit den Anliegern ist. Herr Grünig
stellt den Antrag, den Punkt 4 der Vorlage um einen Punkt 4 b um die
Kostenregelung der nachstehenden Punkte zu ergänzen: ·
Die Kosten für die Entsorgung des
belasteten Unterbaus trägt die Stadt. ·
Die Kosten für eine technisch
saubere Entwässerung sind darzustellen. ·
Die Übernahme einer
Kostenpauschale durch die Stadt für den Unterhaltungsstau. Herr Potzahr
und Herr Schneider schlagen vor, die Entscheidung nicht dem
Zweckverband zu überlassen, sondern endlich selbst über die Vorlage zu
entscheiden und damit eine vernünftige Sanierung in Gang zu bringen. Herr Bärendorf
erklärt Herrn Grünig, dass sein Antrag wahrscheinlich rechtswidrig
ist und er ihn umformulieren sollte. Herr
Grünig
formuliert nun seinen Antrag um und bittet darum, seinen Antrag als Prüfauftrag
an die Verwaltung zu verstehen. Der Vorsitzende lässt über den
umformulierten Antrag von Herrn Grünig abstimmen, und der Bau- und
Planungsausschuss kommt zu folgendem Ergebnis: Abstimmungsergebnis:
2 Stimmen dafür
8 Stimmen
dagegen
1
Stimmenthaltung
abgelehnt
0 Abwesende
0 Abwesende gem.
§ 22 GO Herr Lohmann
und Herr Dierking bemerken, dass unter Punkt 5 der Vorlage der
Sperrvermerk aufgehoben werden soll und erklären, dass dieser Inhalt aus
der Vorlage herausgestrichen werden muss. Auch die Summe unter Punkt 6 der
Vorlage muss entfernt werden. Diese
Anregungen werden vom Bau- und Planungsausschuss einstimmig angenommen. Der Vorsitzende
lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen, und der Bau- und
Planungsausschuss fasst folgenden 1.
Das vorläufige
Bauprogramm zur
Anliegerbeteiligung für die Straße Kirschenweg
von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger
Straße – siehe Übersichtslageplan, Anlage
1 – wird wie folgt beschlossen: 1.1
Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird
in der vorhandenen Breite von 4,40 bis 6,00 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau:
Gesamtaufbau:
46 cm
1.2 Der Wasserlauf
wird erneuert. Er wird als
zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton
C 12/15 auf der Südseite hergestellt.
1.3 Die
Bordsteine werden erneuert.
Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15
auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung
Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut.
1.4
Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung
wird erneuert. Die bisher
vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht an einen Regenwasserkanal
angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe 30/50 cm ersetzt und
an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.
1.5 Die Aufpflasterung
des Kirchenstiegs wird im Bereich des Kirschenweges einschließlich
Markierungen erneuert (Asphalt/Pflaster).
2.
Das vorläufige
Bauprogramm zur
Anliegerbeteiligung für die Straße Rosenweg
von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des
Querweges – siehe Übersichtslageplan, Anlage
2 – wird wie folgt beschlossen:
2.1
Die Teileinrichtung der
Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,50 bis 4,60 m
erneuert, sie erhält folgenden
Aufbau:
Gesamtaufbau:
46 cm 2.2
Der Wasserlauf wird erneuert.
Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in
15 cm Beton C 12/15 auf der Westseite hergestellt. 2.3
Die Bordsteine auf der Ostseite werden
erneuert. Es werden graue
Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht
eingebaut. Auf der Westseite werden zur Wasserführung und als
Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 mit 3 cm
Ansicht eingebaut. 2.4
Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung
wird hergestellt. Es werden neue Straßenabläufe 30/50 cm an den vom
Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen. 2.5
Die vorhandenen Gräben werden verfüllt. Hier wird ein Grünstreifen (Rasen) hergestellt. 2.6
Die Teileinrichtung Parkplatz
Rosenweg – siehe Übersichtslageplan, Anlage
2 – wird erneuert. Es wird Betonwabenpflaster grau eingebaut.
Herstellung von 10 Stellplätzen sowie einer Abstellfläche für Wertstoffcontainer
(Gesamtfläche ca. 170 m²). Die Restfläche wird als Grünfläche mit Rasen
hergestellt (ca. 110 m²). 3.
Das vorläufige
Bauprogramm zur
Anliegerbeteiligung für die Straße Querweg
von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger
Straße – siehe Übersichtslageplan, Anlage
3 – wird wie folgt beschlossen: 3.1
Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird
in der vorhandenen Breite von 5,00 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau:
Gesamtaufbau:
46 cm 3.2
Der Wasserlauf wird erneuert.
Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in
15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt. 3.3
Die Bordsteine werden erneuert.
Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15
auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung
Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut. 3.4
Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die
nicht an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe
30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal
angeschlossen. 4.
Die im Straßenverzeichnis zu
§ 4 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau
von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Reinbek
(Ausbaubeitragssatzung) unter der laufenden Nummer 119 –
Kirschenweg von der Einmündung
der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Haidkoppelweges (siehe
beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 4) 181 –
Querweg von
der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Rosenweges
(siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage
5) 188
– Rosenweg
von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des
Querweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage
5) werden
von ihrer Verkehrsbedeutung als Straßen gemäß § 4 Absatz 1, Ziffer 1 und
2 im wesentlichen als
dem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen) dienende Straßen
eingestuft. Der
Querweg von der Einmündung des
Rosenweges bis zur Einmündung der Königsberger Straße wird von seiner
Verkehrsbedeutung als Straße gemäß § 4 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 im
wesentlichen als dem Anliegerverkehr (Anliegerstraße) dienende Straße
eingestuft. Die
Einstufung der Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg sind in dem als Anlage
6 beigefügten Straßenverzeichnis zur Ausbaubeitragssatzung
dargestellt. 5.
Für die im Rahmen der Durchführung
der Straßenbaumaßnahmen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg sind im
Haushaltsplan 2009 bisher vorgesehenen Haushaltsmittel neu wie folgt
vorzusehen: Haushaltsstelle
6328.96000 – Straßenbaukosten Kirschenweg Haushaltsansatz
bisher:
331.000,00 € Haushaltsansatz
neu: 252.300,00 € Minderbetrag: 78.700,00
€ Haushaltsstelle
6396.96000 – Straßenbaukosten Rosenweg Haushaltsansatz
bisher:
279.000,00 € Haushaltsansatz
neu:
294.400,00 € (Ausbaukosten in Höhe von 264.400,00 € zuzüglich Ausbaukosten
für den Parkplatz in Höhe von 30.000,00 €
Mehrbetrag:
15.400,00 €
Haushaltsstelle 6332.96000 – Straßenbaukosten Querweg
Haushaltsansatz
bisher:
208.000,00 €
Haushaltsansatz
neu: 169.300,00 € (zuzüglich
333.000,00 € für den Stadtteilplatz)
Minderbetrag:
38.700,00 €
6.
Die für die Unterhaltung der
Gehwege erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle
6300.51100 (Unterhaltung der Straßen, Wege, Brücken und Parklätze
bereitgestellt (siehe Einsparungen unter Ziffer 5). Abstimmungsergebnis:
8 Stimmen dafür
2 Stimmen
dagegen
1
Stimmenthaltung
angenommen
0 Abwesende
0 Abwesende gem.
§ 22 GO Herr
Dierking
bittet den Bürgermeister, im Falle einer Veränderung der Verkehrsbelastung
seine Funktion als Verkehrsanordnungsbehörde wahrzunehmen, um dem
entgegenzuwirken. Herr
Bärendorf erklärt, dass er als
Verkehrsanordnungsbehörde die notwendigen und zulässigen Maßnahmen
ergreifen werde, falls sich in Folge der Straßenausbauten im Rosenweg,
Kirschenweg oder Querweg eine veränderte Verkehrsbelastung ergeben sollte. 60,
61, 65
BA 02.12.2008
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| Heinrich Dierking | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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