Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V.

Wählergruppe für Reinbek und Stormarn

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

Tel. 040-7201056 d  040-7105138 p  Fax 040-7203480  eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de

Reinbek, den 08.05.2009
CDU und SPD beschließen Ausbauprogramm für die Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg. Herber Rückschlag für die Bürgerbeteiligung in Reinbek.
In der Sitzung des Bau- und Planungs-Ausschusses am 05.05.2009 stand die Beratung und Beschlussfassung an über die von über 70 Bürgern vorgebrachten Stellungnahmen zum „vorläufigen Bauprogramm“, das dieser Ausschuss als Entwurf (Sitzungsvorlage 2008/60/050) am 02.12.2008 gutgeheißen hatte.

Die Verwaltung hatte zum 05.05.2009 eine „neue“ Sitzungsvorlage (Nr. 2009/60/024 vom 14.04.2009) mit dem „endgültigen Bauprogramm“ für die 3 Straßen vorgelegt, in das die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen eingebaut sein sollten.

Beim Vergleich der beiden Vorlagen fällt auf, dass das „endgültige“ Bauprogramm textlich identisch ist mit dem „vorläufigen“ Bauprogramm und jetzt „Ausbauquerschnitte“, jeweils Stand: 14.04.2009 für die einzelnen Straßen enthält. Mithin ist der Bauentwurf für den Ausbau unverändert durch die Bürgerbeteiligung geblieben.

Die durchweg ablehnenden und dem Straßenausbau wie auch der vom Zweckverband vorgesehen Regenwasserbesielung kritisch gegenüberstehenden Stellungnahmen der Bürger haben kaum Niederschlag gefunden in der von der Verwaltung erarbeiteten Sitzungsvorlage!

Lediglich im Bereich des öffentlichen Parkplatzes am Rosenweg sollen nunmehr 13 statt 10 Stellplätze errichtet werden, da hier kein Aufstellplatz für Wertstoffcontainer vorgesehen ist (die städtischen Gremien haben bereits vor Wochen beschlossen, einen solchen Aufstellplatz an der Königsberger Straße etwa 20 m vor der Einmündung des Querweges neu einzurichten).

 

Zur Sitzung hatte Forum21 einen alternativen Beschluss-Vorschlag (siehe Rückseite) auf den Sitzungstisch gelegt, der im Sinne der Bürger-Stellungnahmen einen Verzicht auf diese Straßenausbaumaßnahme beinhaltet.

CDU und SPD wiesen diesen Beschluss-Vorschlag jedoch zurück und setzten mit ihrer Stimmenmehrheit das durch die Bürgerbeteiligung unbeeinflusst gebliebene Bauprogramm durch: 7  JA-Stimmen (5 CDU, 2 SPD), 1 NEIN-Stimme (H. Dierking, Forum21) und  3 Enthaltung (A. Rund SPD, A. Wiener Grüne, J. Grünig FDP).

Mit dem Mehrheits-Beschluss werden gleichzeitig die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben sowie Kirschenweg, Rosenweg und der Abschnitt des Querweges von der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung Rosenweg zu Haupterschließungsstraßen hoch gestuft.

Der Forum21-Antrag wurde mit 8 CDU- und SPD-Stimmen abgelehnt und fand nur 3 Befürworter (Forum21, FDP, Grüne).

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Bürger-Stellungnahmen fand unseres Erachtens im Ausschuss nicht statt. Der Beschluss nimmt entsprechend auch überhaupt nicht Bezug auf die in der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen!

Insbesondere die SPD-Vertreter beharrten auf sofortiger Beschlussfassung, man habe schon lange genug über dieses Thema geredet. Die CDU bezweifelte, dass die auf die Anlieger zukommenden Kosten unerwartet sein könnten und auf gar keinen Fall eine unzumutbare Härte darstellen würden.

Und schließlich hieß es: Sooo billig bekämen die Anlieger nie wieder eine „neue Straße“.

 

So sieht er also aus, der vom Bürgermeister beschworene „erste Schritt zu einem Dialog mit den Anliegern“ (öffentliche Niederschrift vom 02.12.2008)!

 

Anlagen

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Antrag Forum21

zur Sitzung des Bau- und Planungs-Ausschusses am 05.05.2009

Abänderung des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage 2009/60/024

1.)

Das Bauprogramm für die Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg wird nicht beschlossen und auf den Ausbau dieser Straßen wird zur Zeit verzichtet, u.a. weil

 

·         die Anlieger die Regenwasserbesielung und spätere Nutzung des öffentlichen Regenwassersiels ablehnen

 

·         die Anlieger den Ausbau dieser Straßen ablehnen

 

·         es keine hinreichende Begründung für diesen Straßenausbau in dieser Zeit gibt; insbesondere hat die Untere Wasserbehörde nicht die Besielung der Straßen und nicht  den Ausbau der Straßen gefordert, sondern lediglich den Ausbau der Straßenentwässerung (Verzicht auf die Sickerschächte im Kirschenweg -8 Stück- und auf dem Stadtplatz am Querweg -1 Stück-) gefordert

 

·         die Anwendung der derzeitigen Satzungen zur Berechnung der Anliegerbeteiligung zu einer nicht zu rechtfertigenden deutlich ungleichen Belastung der Anlieger durch Beitragssätze

o   im Kirschenweg mit ca. 2,30 Euro,

o   im Querweg Teilabschnitt vorgesehene Anliegerstraße mit ca. 2,20 Euro,

o   im Querweg Teilabschnitt vorgesehene Haupterschließungsstraße mit ca. 5,20 Euro

o   sowie im Rosenweg mit sogar 5,50 Euro je qm Beitragsbemessungsgrundfläche führt;

dies ist in dieser Form diskriminierend und kommunalpolitisch nicht gewollt.

 

·         die Belastung mit den Straßenausbaukosten in der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Lage eine unzumutbare Härte für die Anlieger-Familien darstellt

 

·         die anteiligen Kosten der Stadt für Straßenausbau (Stadtanteil) einschließlich Gehwege und Straßenentwässerung in der derzeitigen finanziellen Situation des städtischen Haushaltes nur über Kredite zu finanzieren sind, was dem Sanierungsgebot des Haushaltes widerspricht, und somit einen Anstieg der Schulden und entsprechend erhöhte Zinsbelastungen für nachfolgende Generationen bedeuten.

 

2.)

Nach dem Ende der derzeitigen Weltwirtschaftskrise und einer deutlichen Belebung der wirtschaftlichen Lage unserer Bürger sowie einer Verbesserung der städtischen Haushaltssituation ist über einen möglichen Ausbau der Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg kommunalpolitisch mit den Anliegern erneut zu beraten.

 

Abstimmung am 05.05.2009:  3 JA (Forum21, FDP, Grüne), 8 NEIN (CDU, SPD)

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Auszug aus der Sitzungsvorlage 2009/60/024

Bau- und Planungs-Ausschuss am 05.05.2009

Beschluss:

 

1.         Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008 als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm für die Straße Kirschenweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger Straße (siehe Übersichtslageplan, Anlage 1) wird – wie folgt – endgültig beschlossen:

 

1.1   die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,00 m bis 6,00 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau (siehe beiliegenden Ausbauquerschnitt, Anlage 2) :

 

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

 

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau)

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

46

cm

Gesamtaufbau

 

1.2   der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt.

 

1.3   Die Bordsteine werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut.

 

1.4   Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe 30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

1.5   Die Aufpflasterung des Kirchenstiegs wird im Bereich des Kirschenweges einschließlich Markierungen erneuert (Asphalt/Pflaster).

 

 

2.         Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008 als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm für die Straße Rosenweg von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung Querweges (siehe Übersichtslageplan, Anlage 3) wird – wie folgt – endgültig beschlossen:

 

                        2.1 Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,50 bis 4,60 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau (siehe beiliegenden Ausbauquerschnitt, Anlage 4):

                         

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

 

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau)

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

46

cm

Gesamtaufbau

 

             

2.2   Der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Westseite hergestellt.

                         

2.3 Die Bordsteine auf der Ostseite werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut. Auf der Westseite werden zur Wasser­führung und als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 mit 3 cm Ansicht eingebaut.

 

2.4 Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird hergestellt. Es werden neue Straßenabläufe 30/50 cm an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

2.5   Die vorhandenen Gräben werden verfüllt. Hier wird ein Grünstreifen (Rasen) hergestellt.

 

2.6   Die Teileinrichtung Parkplatz Rosenweg wird gemäß dem beiliegenden Übersichtslageplan, Anlage 5 erneuert. Es werden 13 Stellplätze hergestellt, die Befestigung erfolgt mit Betonwabenpflaster grau. Die Restfläche wird als Grünfläche mit Rasen her­gestellt (ca. 110 m²).

 

 

3.         Das vom Bau- und Planungsausschuss am 02. Dezember 2008 als vorläufiges zur Anliegerbeteiligung beschlossene Bauprogramm für die Straße Querweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger Straße (siehe Übersichtslageplan, Anlage 6) wird – wie folgt – endgültig beschlossen:

 

3.1 Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 5,00 m erneuert, sie
      erhält
folgenden Aufbau (siehe beiliegenden Ausbauquerschnitt, Anlage 7):

 

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

 

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau)

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

46

cm

Gesamtaufbau

 

3.2 Der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt.

 

3.3 Die Bordsteine werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut.

 

3.4   Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe 30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

4.         Die im Straßenverzeichnis zu § 4 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Reinbek (Ausbaubeitragssatzung) unter der laufenden Nummer

 

119 – Kirschenweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Haidkoppelweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 8)

181 –       Querweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Rosenweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 9)

188 –       Rosenweg von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des Querweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 10)

 

werden im Sinne des Beschlusses des Bau- und Planungsausschusses am 02. Dezember 2008 von Ihrer Verkehrsbedeutung als Straßen gemäß § 4 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 im wesentlichen als dem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen) dienende Straßen eingestuft.

 

5.         Die Sperrvermerke für die Straßenbaukosten werden – wie folgt – aufgehoben:

 

4.1  Haushaltsstelle 6328.96000 – Straßenbaukosten Kirschenweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 252.300,00 € werden freigegeben.

4.2  Haushaltstelle 6396.96000 – Straßenbaukosten Rosenweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 294.400,00 € werden freigegeben.

4.3  Haushaltsstelle 6332.96000 – Straßenbaukosten Querweg. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 169.300,00 € werden freigegeben.

 

6.         Die für die Unterhaltung der Gehwege erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 6300.51100 (Unterhaltung der Straßen, Wege, Brücken und Parkplätze bereitgestellt.

 

Abstimmung am 05.05.2009:  7  JA (5 CDU,  2 SPD) /  1 NEIN  (Forum21)  /  3 Enthaltung  (FDP, Grüne, 1 SPD)

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Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des BPA am 02.12.2009 Beschlussfassung über Sitzungsvorlage 2008/60/050 "Vorläufiges Bauprogramm)

Die Mitglieder des Bau- und Planungsausschuss haben zur eigentlichen Sitzungsvorlage eine Vorlagenergänzung mit dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 29. Juli 2008 erhalten. Diese Unterlagen werden von Herrn Marmulla anhand einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 23. Juli 2008 zur Bemessung der Anliegeranteile und der Zuordnung der in der Ortssatzung vorgesehenen Straßenkategorien erläutert.

Frau Wiener möchte eine Erklärung für die Notwendigkeit der Unterscheidung der Straßen in Haupterschließungs- und Anliegerstraße.

Herr Bärendorf erklärt, dass diese Unterscheidung wichtig ist für die Höhe der Beiträge, die von den Anliegern erhoben werden. Anlieger einer Haupterschließungsstraße zahlen weit weniger als Anlieger einer Anliegerstraße.

Herr Dierking äußert, dass die Festsetzung als Haupterschließungsstraße nicht nur deklaratorische Bedeutung hat, sondern auch den Anliegerschutz beseitigt, da diese Straßen dann auch verkehrlich stärker genutzt werden.

Herr Bärendorf weist darauf hin, dass im unwahrscheinlichen Fall einer Verstärkung der verkehrlichen Nutzung auch verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen werden können.

Herr Dierking führt an, dass die Anlieger des Rosenweges im Juni erklärt haben, dass sie einen Straßenausbau nicht möchten und fragt, ob deren Wünsche übergangen werden.

Herr Bärendorf erklärt, dass diese Vorlage, über die beschlossen werden soll, nur ein vorläufiges Bauprogramm beinhaltet, quasi der erste Schritt zu einem Dialog mit den Anliegern ist.

Herr Grünig stellt den Antrag, den Punkt 4 der Vorlage um einen Punkt 4 b um die Kostenregelung der nachstehenden Punkte zu ergänzen:

·        Die Kosten für die Entsorgung des belasteten Unterbaus trägt die Stadt.

·        Die Kosten für eine technisch saubere Entwässerung sind darzustellen.

·        Die Übernahme einer Kostenpauschale durch die Stadt für den Unterhaltungsstau.

 

Herr Potzahr und Herr Schneider schlagen vor, die Entscheidung nicht dem Zweckverband zu überlassen, sondern endlich selbst über die Vorlage zu entscheiden und damit eine vernünftige Sanierung in Gang zu bringen.

 

Herr Bärendorf erklärt Herrn Grünig, dass sein Antrag wahrscheinlich rechtswidrig ist und er ihn umformulieren sollte.

 

Herr Grünig formuliert nun seinen Antrag um und bittet darum, seinen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen. Der Vorsitzende lässt über den umformulierten Antrag von Herrn Grünig abstimmen, und der Bau- und Planungsausschuss kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:                        2 Stimmen dafür

                                                            8 Stimmen dagegen

                                                            1 Stimmenthaltung               abgelehnt

 

                                                            0 Abwesende

                                                            0 Abwesende gem. § 22 GO

 

Herr Lohmann und Herr Dierking bemerken, dass unter Punkt 5 der Vorlage der Sperrvermerk aufgehoben werden soll und erklären, dass dieser Inhalt aus der Vorlage herausgestrichen werden muss. Auch die Summe unter Punkt 6 der Vorlage muss entfernt werden.

 

Diese Anregungen werden vom Bau- und Planungsausschuss einstimmig angenommen.

 

Der Vorsitzende lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen, und der Bau- und Planungsausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

1.        Das vorläufige  Bauprogramm zur Anliegerbeteiligung für die Straße Kirschenweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger Straße – siehe Übersichtslageplan, Anlage 1 – wird wie folgt beschlossen:

 

1.1 Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,40 bis 6,00 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau:

 

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau):

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

  Gesamtaufbau:        46 cm

 

            1.2 Der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt.

 

            1.3  Die Bordsteine werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut.

 

            1.4        Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe 30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

            1.5 Die Aufpflasterung des Kirchenstiegs wird im Bereich des Kirschenweges einschließlich Markierungen erneuert (Asphalt/Pflaster).

 

             

2.                  Das vorläufige  Bauprogramm zur Anliegerbeteiligung für die Straße Rosenweg von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des Querweges – siehe Übersichtslageplan, Anlage 2 – wird wie folgt beschlossen:

 

            2.1        Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 4,50 bis 4,60 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau:

 

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau):

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

 

             Gesamtaufbau:   46 cm

 

2.2 Der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Westseite hergestellt.

 

2.3 Die Bordsteine auf der Ostseite werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut. Auf der Westseite werden zur Wasserführung und als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 mit 3 cm Ansicht eingebaut.

 

2.4 Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird hergestellt. Es werden neue Straßenabläufe 30/50 cm an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

2.5 Die vorhandenen Gräben werden verfüllt. Hier wird ein Grünstreifen (Rasen) herge­stellt.

 

2.6 Die Teileinrichtung Parkplatz Rosenweg – siehe Übersichtslageplan, Anlage 2wird erneuert. Es wird Betonwabenpflaster grau eingebaut. Herstellung von 10 Stellplätzen sowie einer Abstellfläche für Wertstoff­con­tainer (Gesamtfläche ca. 170 m²). Die Restfläche wird als Grünfläche mit Rasen her­gestellt (ca. 110 m²).

 

 

3.                  Das vorläufige  Bauprogramm zur Anliegerbeteiligung für die Straße Querweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung der Königsberger Straße – siehe Übersichtslageplan, Anlage 3 – wird wie folgt beschlossen:

 

3.1 Die Teileinrichtung der Fahrbahn wird in der vorhandenen Breite von 5,00 m erneuert, sie erhält folgenden Aufbau:

 

Mineralische Trag- und Frostschutzschicht (Unterbau):

30

cm

Kiestragschicht 0/45 (Bodengruppe GW/GI)

 

Bituminöse Trag- und Deckschichten (Oberbau):

12

cm

Tragschicht aus Heißbitumenkies 0/32 mm MAG C gemäß ZTV-SoB-StB 04

4

cm

Asphaltbeton 0/11 mm gemäß ZTV-Asphalt StB 01

16

cm

 

 

Gesamtaufbau:   46 cm

 

3.2 Der Wasserlauf wird erneuert. Er wird als zweireihiger Wasserlauf aus grauem Betonpflaster 16/16/14 cm in 15 cm Beton C 12/15 auf der Südseite hergestellt.

 

3.3 Die Bordsteine werden erneuert. Es werden graue Betonhochbordsteine DIN EN 1340 in 10 cm Beton C 12/15 auf der Südseite eingebaut. Auf der Nordseite werden als Fahrbahnabgrenzung Betontiefbordsteine in 10 cm Beton C 12/15 höhengerecht eingebaut.

 

3.4 Die Teileinrichtung der Straßenentwässerung wird erneuert. Die bisher vorhandenen Straßenabläufe 50/50 cm, die nicht an einen Regenwasserkanal angeschlossen sind, werden durch neue Straßenabläufe 30/50 cm ersetzt und an den vom Zweckverband zu verlegenden Regenwasserkanal angeschlossen.

 

 

4.                  Die im Straßenverzeichnis zu § 4 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Reinbek (Ausbaubeitragssatzung) unter der laufenden Nummer

 

119   Kirschenweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Haidkoppelweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 4)

181 Querweg von der Einmündung der Haidkrugchaussee bis zur Einmündung des Rosenweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 5)

188 –   Rosenweg von der Einmündung der Möllner Landstraße bis zur Einmündung des Querweges (siehe beiliegenden Übersichtsplan, Anlage 5)

 

werden von ihrer Verkehrsbedeutung als Straßen gemäß § 4 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 im wesentlichen als dem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraßen) dienende Straßen eingestuft.

 

Der Querweg von der Einmündung des Rosenweges bis zur Einmündung der Königsberger Straße wird von seiner Verkehrsbedeutung als Straße gemäß § 4 Absatz 1, Ziffer 1 und 2 im wesentlichen als dem Anliegerverkehr (Anliegerstraße) dienende Straße eingestuft.

 

Die Einstufung der Straßen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg sind in dem als Anlage 6 beigefügten Straßenverzeichnis zur Ausbaubeitragssatzung dargestellt.

 

5.                  Für die im Rahmen der Durchführung der Straßenbaumaßnahmen Kirschenweg, Rosenweg und Querweg sind im Haushaltsplan 2009 bisher vorgesehenen Haushaltsmittel neu wie folgt vorzusehen:

 

Haushaltsstelle 6328.96000 – Straßenbaukosten Kirschenweg

Haushaltsansatz bisher:          331.000,00 €

Haushaltsansatz neu:  252.300,00 €

Minderbetrag:              78.700,00 €

 

Haushaltsstelle 6396.96000 – Straßenbaukosten Rosenweg

Haushaltsansatz bisher:          279.000,00 €

Haushaltsansatz neu:              294.400,00 € (Ausbaukosten in Höhe von 264.400,00 € zuzüglich

Ausbaukosten für den Parkplatz in Höhe von 30.000,00 €

            Mehrbetrag:                   15.400,00 €

 

            Haushaltsstelle 6332.96000 – Straßenbaukosten Querweg

            Haushaltsansatz bisher:           208.000,00 €

            Haushaltsansatz neu:   169.300,00 € (zuzüglich 333.000,00 € für den Stadtteilplatz)

            Minderbetrag:                38.700,00 €

           

 

6.                  Die für die Unterhaltung der Gehwege erforderlichen Haushaltsmittel werden bei der Haushaltsstelle 6300.51100 (Unterhaltung der Straßen, Wege, Brücken und Parklätze bereitgestellt (siehe Einsparungen unter Ziffer 5).

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:            8 Stimmen dafür

                                                            2 Stimmen dagegen

                                                            1 Stimmenthaltung               angenommen

 

                                                            0 Abwesende

                                                            0 Abwesende gem. § 22 GO

 

 

Herr Dierking bittet den Bürgermeister, im Falle einer Veränderung der Verkehrsbelastung seine Funktion als Verkehrsanordnungsbehörde wahrzunehmen, um dem entgegenzuwirken.

Herr Bärendorf erklärt, dass er als Verkehrsanordnungsbehörde die notwendigen und zulässigen Maßnahmen ergreifen werde, falls sich in Folge der Straßenausbauten im Rosenweg, Kirschenweg oder Querweg eine veränderte Verkehrsbelastung ergeben sollte.

 

60, 61, 65                                                                                                      BA 02.12.2008

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Heinrich Dierking