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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
| Reinbek, den 04.02.2009 |
| Ersatz/Neubau der Holländerbrücke in Reinbek - pompös, desaströs, skandalös! Aufgrund von Planungsfehlern wird ein neuer Entwurf erarbeitet und genehmigt, der erhebliche Einschränkungen in der Barrierefreiheit erkennen lässt! |
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Eine deutliche Mehrheit der
Reinbeker Stadtverordneten hatte es in der Sitzung der Stadtvertretung am
25.09.2008 abgelehnt, vor der Auftragsvergabe für das erste Baulos
die Ausschreibung für das gesamte Bauvorhaben „Ersatz-/Neubau der
Holländerbrücke“ durchzuführen, also bei Baubeginn Gewissheit über die
Gesamtkosten zu haben. Forum21 hatte einen
entsprechenden Antrag eingebracht, nachdem bekannt geworden war, dass
bereits die Ausschreibung für das Baulos 1 ein Ergebnis gebracht hatte, das
um 60.000 Euro über dem veranschlagten Betrag lag. Dieses Ergebnis wurde
rathausseitig durch Nachverhandlung auf einen Fehlbetrag von nur 1.400 Euro
herunter gerechnet, der durch Einsparungen beim Baulos 2 wettgemacht werden
sollte!. Uns erschien dieses
Vorgehen nicht koscher und auch nicht richtliniengemäß, sondern hoch
risikohaft! Dennoch: Der Bürgermeister
sowie 27 Stadtvertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP hielten es für
angesagt, den Auftrag für das Baulos 1 („Fundamente und Widerlager“)
sofort zu erteilen und zeitgleich mit dem Baubeginn die Ausschreibung für
das Baulos 2 („Brückenüberbau“) durchzuführen. Eine Stellungnahme des
städtischen Rechnungsprüfungsamtes zum vorgesehenen Ausschreibungs- und
Vergabe-Verfahren sollte nicht eingeholt werden! (siehe Beschluss im Anhang) Am 25.09.2008 hielten wir
diesen Mehrheitsbeschluss für eine Fehl-Entscheidung. Die spätere Entwicklung
bestätigt unsere Einschätzung: Mit der öffentlichen Sitzungsvorlage
2008/60/053 empfahl die Stadtverwaltung der Kommunalpolitik die Aufhebung
der durchgeführten Ausschreibung für das Baulos 2 „Brückenüberbau“,
da bei der Submission am 04.11.2008 lediglich 2 Firmen Angebote eingereicht
hatten. „Angebot 1 schließt mit einer
rechnerisch geprüften Bruttosumme von ca. 659.000 € ab und Angebot 2 mit
ca. 1.124.000 €. Da die Kostenberechnung
lediglich 570.000 € für die Ausführung dieser Arbeiten vorsieht, fehlen
somit ca. 89.000 €. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 16% gegenüber
der Kostenberechnung. Es wurden zwar mit beiden
Angeboten auch Nebenangebote eingereicht, diese sind jedoch nach fachtechnischer Prüfung für
dieses Bauvorhaben nicht ausführbar, da sie erheblich in die geplante Bauweise eingreifen und den
Charakter des Bauwerks verändern. Nach VOB/A §26 kann eine
Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn andere schwer wiegende Gründe bestehen.
Schwer wiegende Gründe sind nach der aktuellen Rechtsprechung, wenn z. B.
das Ergebnis einer Ausschreibung ergibt, dass das niedrigste Angebot höher
liegt als die verfügbaren Mittel und zwar unabhängig davon, ob das
niedrigste Angebot einen angemessenen Preis aufweist oder nicht. Diese
Ansicht wurde von der Vergabekammer Schleswig-Holstein für diesen Fall bestätigt.“
(Vorlage 2008/60/053 S. 1) Statt nun aber einzuhalten
und das gesamte Bauvorhaben kritisch-selbstkritisch auf den Prüfstand zu
stellen, verfolgte die Verwaltung unbeirrt das Ziel, mit dem Bau sofort zu
beginnen, ohne das Ergebnis der Ausschreibung für Los 2 abzuwarten: „Die Ausschreibungsunterlagen
werden aufgrund der Dringlichkeit bereits vom planenden Ingenieurbüro überarbeitet
und sollen anschließend aus Termingründen noch einmal beschränkt
ausgeschrieben werden. Hierbei ist weiterhin das Ziel, die geplante Brücke
mit den vorgesehenen bzw. bereitgestellten Haushaltsmitteln zu realisieren.
Durch die erneute Ausschreibung erfährt das Los 2 aber bereits jetzt eine
Verzögerung von ca. 7 - 8 Wochen, jedoch ist dies für die Stadt -
insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Situation - die
beste/wirtschaftlichste Lösung.“ (ebendort, S. 1/2) Heute wissen wir: Dieser
Fehl-Entscheidung am 25.09.2008 folgte
ein Fehl-Start des Bau-Projektes, wie er in Lehrbüchern für
Erst-Semestler im Ingenieur-Studium nicht besser darzustellen ist! Da offenkundig die Lage von
unterirdischen Versorgungsleitungen im Baufeld vor Baubeginn nicht ermittelt
worden war, musste deren Lage durch Handschachtungen ermittelt werden.
Gravierend abträglich erwiesen sich fehlerhafte Höhenangaben in der Ausführungsplanung,
die nicht der Örtlichkeit entsprechen! In den letzten Wochen
erhielten wir keine Informationen über den Fortgang des Bau-Projektes. Eine
Pressenotiz des Rathauses vom 18.12.2008 vermittelte den Eindruck „Es geht
zügig voran!“ Dennoch gab es widersprüchliche Hinweise. In örtlichen
Medien wurde vage eine Differenz von 150 cm angedeutet Daher hat die
Forum21-Fraktion mit Schreiben vom 15.01.2009 Fragen an das Rathaus
gerichtet. Diese sind mit dem Antwortschreiben vom 19.01.2009 von der
Verwaltung in Teilen beantwortet worden. -
I - Forum21
fragt nach – das Rathaus antwortet „Reinbek 15.01.2009 Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, wir begehren umfassende Auskunft zu folgenden Fragen: Frage 3) von
Forum21: „Welcher Art sind die in den örtlichen Medien
genannten „Maß-Differenzen“ von 150 cm (?, 15 cm?)?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „...Kurz
nach Beginn stellte die ausführende Baufirma fest,. dass es Höhendifferenzen
zwischen der Ausführungsplanung und der Situation vor Ort gibt. Daraufhin
hat die Baufirma eine Behinderung angezeigt und um Klärung gebeten. Ein
Vermessungsbüro hat anschließend die Situation geprüft und die Höhendifferenzen
bestätigt.“ (S.1,
1. u. 2. Absatz) Frage 1) von
Forum21: „Wann
ist die 2. Ausschreibung für das Brückenoberteil erfolgt, wann ist
Submissionstermin dieser 2. Ausschreibung, wann erhalten die
Stadtverordneten den Vergabebericht?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Aufgrund
der o. a. Änderungen des Bauwerks musste das Leistungsverzeichnis und die
Pläne für das Los 2 (Brückenüberbau) noch einmal überarbeitet werden.
Es ist nun vorgesehen das Los 2 als beschränkte Ausschreibung in der 6. KW
an die vorgesehenen Firmen zu versenden. Die Firmenliste wurde anhand der
Beteiligungen an der öffentlichen Ausschreibung im November 2008 erstellt.
Die Bearbeitungszeit wird nun auch auf voraussichtlich 6 Wochen verlängert.“
(S. 1, 5. Absatz) Frage 2) von
Forum21: „
Welche technischen Änderungen sind der 2. Ausschreibung für das Brückenoberteil
gegenüber dem Entwurfs-Beschluss der städtischen Gremien zugrunde gelegt
worden.“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Durch
diese Höhendifferenzen ergeben sich auch Änderungen der Rampenneigungen.
Die bisherige Planung sah eine Kreisform vor, mit 11% Steigung am Anfang und
0% am Höchstpunkt, so dass sich eine durchschnittliche Steigung von ca. 5%
ergab. Die neue Rampenform ist nun linear, so dass sich eine Steigung von
ca. 9% auf der Südseite und ca. 11% auf der Nordseite ergibt. Diese
Steigungen lassen sich aufgrund des geforderten Lichtraumprofils von 4,70 m
im Bereich der Hamburger Straße sowie der zur Verfügung stehenden
beidseitigen Rampenlängen nicht weiter reduzieren. Die für die Förderung
ausschlaggebende Verbesserung der Nutzbreite bleibt hingegen unverändert.
Die Brücke ist, wie die Ihnen bekannte Planung, uneingeschränkt
nutzbar.“ (S. 1, 3. Absatz) Frage 4) von
Forum21: „Wer ist für diese Maß-Differenz verantwortlich
– Bauherr, beauftragter Ing.-Planer, beauftragte Firma, Unbekannt?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Die
Ausführung der .Arbeiten für Los 1 (Widerlager, Fundamente) für den
Neubau der Holländerbrücke begannen am 27.11.2008. Kurz nach Beginn
stellte die ausführende Baufirma fest, dass es Höhendifferenzen zwischen
der Ausführungsplanung und der Situation vor Ort gibt. Daraufhin hat die
Baufirma eine Behinderung angezeigt und um Klärung gebeten. Ein
Vermessungsbüro hat anschließend die Situation geprüft und die Höhendifferenzen
bestätigt. Aufgrund
dieses Ergebnisses wurde die Planung überprüft. Es stellte sich heraus,
dass das planende Ingenieurbüro anstatt die Höhen des ihnen vorliegenden Höhenplanes
zu übernehmen, die Höhen der Brücke anhand alter Bestandsunterlagen
interpoliert hat, so dass sich die Differenzen auf diese Berechnung zurückführen
lassen. Durch diese Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt
liegen aber noch keine vor.“ (S. 1, 1. U. 2. Absatz) Frage 5) von
Forum21: „Welche Konsequenzen ergeben sich durch diese „Mass-Differenzen“
für den Fortgang des Brückenbaus – kostenmäßig, eigentumsrechtlich,
verfahrensrechtlich?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Durch
diese
Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt liegen aber noch
keine vor.“ (S. 1, 2. Absatz) „Die
geänderte Planung wurde in der Zwischenzeit mit der Förderstelle im Innenministerium sowie dem Landesamt für Straßenbau
und Verkehr abgestimmt. Die Änderung der Rampenneigung hat keinen Einfluss
auf die Förderung der Baumaßnahme, so dass die Finanzierung wie vorgesehen
weitergeführt werden kann.“
(S. 1, 4. Absatz) Frage 6) von
Forum21: „In welcher Höhe sind bis jetzt zusätzliche
Kosten in der Bearbeitung des 1. Bauloses entstanden (u.a. durch
Verlegung/Umlegung von Erdleitungen, Zeitverzögerungen/Baubehinderungen)?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Durch
diese Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt liegen aber
noch keine vor.“ (S. 1, 2.
Absatz) „Die
Planung für das Los I wurden aufgrund der o. a. Situation noch einmal überarbeitet.
Daraus folgt eine erneute Prüfung sowohl des Prüfingenieurs als auch der
Bauaufsicht der Stadt Reinbek. Sobald die Freigabe
bzw. Genehmigung vorliegt, können die Arbeiten weiter geführt werden. Darüber
hinaus wurden
im Zuge der Erdarbeiten für die Herstellung der Fundamente Leitungen
entdeckt, die nicht dem vorher
bekannten Leitungsplänen entnommen werden konnten. Da diese Leitungen nur
mit Handschachtung
freigelegt werden können und anschließend eine Umlegung erfolgen muss, führt
dies zu einer Bauzeitverlängerung. Auch die starke Frostperiode Anfang
Januar behindert die aktuellen Arbeiten erheblich. Eine Fertigstellung des
Los I ist erst im April 2009 zu erwarten. Die Inbetriebnahme der Brücke
wird sich in Folge dessen auf den Sommer 2009 verschieben.“ (S. 2 Absatz
1) Frage 7) von
Forum21: „Wer nimmt seitens der Stadtverwaltung die
Bauherren-Funktion wahr, welche Mitarbeiter sind für die Prüfung von
Bauzeichnungen und Rechnungen sowie für die Bau-Oberleitung zuständig?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Abschließend
zur allgemeinen Information: Das Bauamt übernimmt die Bauherrenfunktion, prüft
die Rechnungen und in Abstimmung mit den Ingenieuren die Pläne und die
Statik. Die Bauoberleitung wird von dem Kooperationspartner vor Ort der
Werner Sobek Ingenieure ausgeführt.“ (S. 2, 3. Absatz) Frage 8) von
Forum21: „Welche
Leistungspositionen gemäß HOAI sind bereits mit dem beauftragten Ing.-Büro
abgerechnet worden? In welcher Höhe sind bereits Vergütungen/Planungskosten
getätigt worden?“ Antwort
der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009: „Planungstechnisch
befindet sich das Bauvorhaben in den HOAI-Leistungsphasen 5-8. Die Phasen
2-4 sind vollständig abgeschlossen. Die Vergütungen belaufen sich bisher
auf 37.852,38 € netto für den Bereich Ingenieurbau und Verkehrsanlagen
und 56.250,81 € netto für die Tragwerksplanung.“
(S. 2, Absatz 2) Ergänzend teilt das
Rathaus in der Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009 mit: „Mit
der Wahrnehmung der Interessen der Stadt hat die Stadt um eine anwaltliche
Stellungnahme gebeten.“ Sprich: Einen Rechtsanwalt eingeschaltet! -
II - Vorläufige Bewertung
dieses Fehlstarts 1.)
Da
die Frage nach den „Maß-Differenzen“ nicht konkret beantwortet wurde,
haben wir den Versuch unternommen, diese Maß-Differenzen aus der als Anlage
1 der Sitzungsvorlage 2009/60/005 beigefügten Übersicht „Gegenüberstellung
Gradienten“ vom 05.01.2009 zu ermitteln. Offenkundig – so wir die
angegebenen Maß-Angaben richtig erkennen und
zugeordnet haben, Fehler sind von uns unbeabsichtigt - ist
bei der „Genehmigungsplanung 29.04.2008“ der Fußpunkt
(„Oberkante Gelände“) der nördlichen Brückenrampe (Täbymarktseite)
mit 34,4xx (?) m über NN
und damit um ca. 135 cm höher
als in der „Genehmigungsplanung 23.12.2008“
(dort: 33,058 m ü.NN) angenommen worden, der Fußpunkt der südlichen
Brückenrampe (Hinschendorfseite) ist am 29.04.2008 mit
34,4xx m ü. NN und damit
um ca. 100 cm höher als in der
aktuell geänderten „Genehmigungsplanung 23.12.2008“
(dort: 33,450 m ü.NN) angenommen worden. Dies hat selbstverständlich
Konsequenzen für das Brückenbauwerk, das zumindest über der Fahrbahn der
Hamburger Straße ein Lichtraumprofil von 4,70 Meter für die Kraftfahrzeuge
gewährleisten muss. Skurril
und erstaunlich sind folgende Differenzen: In der Fassung der
„Genehmigungsplanung vom 20.12.2007“ (dort Plan 05), die das Bauamt den
Fraktionen mit Schreiben vom 10.04.2008 zur Verfügung stellte, wird die
Oberkante „OK Gehweg“ an der Nord-Seite/Täbymarkt mit 33,70 m ü.NN und
die „OK Gehweg“ an der Süd-Seite/Hinschendorf mit 34,10 m ü.NN angegeben!
Tektonik im Baugrund? 2.)
Die
Mehrheits-Entscheidung der Reinbeker Stadtverordneten am 25.09.2009, die
Bauarbeiten zur Herstellung der Fundamente und Widerlager zu vergeben, ohne
dass die erforderlichen Kosten für den Brückenoberbau durch Ausschreibung
ermittelt worden sind, erweist sich immer mehr als risikobehaftete und folgenschwere Entscheidung, die der Stadt
Reinbek und damit der Allgemeinheit noch teuer zu stehen kommen kann. 3.)
Die
Feststellung von Fehlern („Höhendifferenzen zwischen der Ausführungsplanung
und der Situation vor Ort“) in dem genehmigten (!) Bauentwurf
verdankt sich offenbar allein der Um- und Vorsicht der mit dem Baulos 1
beauftragten Firma. Eine umfassende Wahrnehmung der Aufgaben von Bauherr,
Planern und Bauaufsichtlern sowie die entsprechend ausgerichtete
Gesamt-Planung sehen anders aus! 4.)
Die
Mitarbeiter des Rathauses sind entweder nicht befähigt oder sie werden
durch die Organisation der Arbeitsabläufe im Rathaus nicht in die Lage
versetzt, grundlegende Voraussetzungen bei Baumaßnahmen wie die Einhaltung
korrekter Höhen, Flächen, Breiten usw. zu überprüfen sowie abträgliche
Abweichungen zu erkennen und abzustellen. 5.)
Die
Stadt Reinbek als örtliche Bauaufsichtsbehörde prüfte die
„Genehmigungsplanung vom 29.04.2008“ des städtischen (!) Brücken-Bauvorhabens
offenkundig nicht auf sachliche Mängel wie z.B. die Übernahme falscher Höhenverhältnisse,
die nicht mit der Situation vor Ort übereinstimmen. Auf diese
bauaufsichtliche Prüfung angesprochen, teilt die Verwaltung in der öffentlichen
Sitzung des BPA am 03.02.2009 mit, dass die fachlich-sachliche Prüfung
nicht in der Verantwortung der Bauaufsicht liege, sondern allein in der Zuständigkeit
und Verantwortung der „bauvorlageberechtigten“ Planer und Ingenieure! 6.)
Der
nunmehr geänderte Bauentwurf der „Genehmigungsplanung 23.12.2008“ weist
durch die extrem steilen Steigungsverhältnisse eine erhebliche
Verschlechterung in der späteren Nutzung auf. Zwar behauptet das
Rathaus „Die Brücke ist uneingeschränkt nutzbar“. Dieses ist jedoch
deutlich anzuzweifeln: Nutzer werden vom Täbymarkt kommend die Brücke auf
einer Strecke von ca. 30 m mit
einer Steigung von 11 % zu besteigen haben, dann eine Strecke von ca. 36 m
mit von 11 % auf 0 % abnehmender Steigung sowie vom Brücken-Hochpunkt mit
von 0 auf 9 % zunehmenden Gefälle zu bewältigen zu haben, um dann wieder
auf ca. 40 m Strecke mit einem
Gefälle von 9 % die Straße Holländerberg zu erreichen. Das bedeutet, dass
Nutzer auf dem überwiegenden Teil der Geh-, Lauf- und Radfahrstrecke (nach
unserer Berechnung ca. 106 Meter Strecke) Neigungen von deutlich über 6 %
(Grenzwert der sog. „Barrierefreiheit“) zu überwinden haben. Damit wird
die neue Brücke nur im Bereich des Brücken-Hochpunktes das Kriterium
„Barrierefreiheit“ erfüllen, ansonsten jedoch mitnichten „uneingeschränkt
nutzbar sein“! Erstaunlich auch
folgende Differenz: In der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 2009/60/005
beigefügten Übersicht „Gegenüberstellung Gradienten“ vom 05.01.2009
werden in der „Genehmigungsplanung 29.04.2008“ die Steigungen/Gefälle
der Brückenstrecke nachvollziehbar mit 11%, 10%, 8%, 7%, 5%, 2%, 0.3% in
den jeweiligen Abschnitten angegeben. In der den Fraktionen am 10.04.2008
zur Verfügung gestellten Fassung der „Genehmigungsplanung vom
20.12.2007“ (dort Pläne 04, 05, 10) werden Steigungen/Gefälle lediglich
mit „mittlere Steigung 5%“ und „Steigung 5<0>5 %“ angegeben.
Wurde damit versucht, den Bewilligungsbehörden und der Bauaufsicht sowie
den Kommunalpolitikern eine Barrierefreiheit mit Werten unter 6%
vorzugaukeln, die tatsächlich in mehreren Abschnitten nicht
gegeben ist? 7.)
Was
von den Ingenieuren und Planern pompös als modernes neuartiges Bauwerk
beworben wird, das zukünftig Reinbeks Namen als Mekka der GFK-Hybrid-Brücken
in der Architekturwelt leuchten lassen sollte, erweist sich in der
praktischen Nutzbarkeit für viele Fußgänger und Radfahrer als skandalös
sportliche Aufgabe, die es zu bewältigen gilt! 8.)
Die
Informations“politik“ des Rathauses ist bislang offenbar nicht durch
Offenheit und Transparenz gekennzeichnet. Unsere Fraktion wie auch die Öffentlichkeit
sind erst nach über 2 Monaten über die Bauverzögerung und die fehlerhafte
bisherige Planung informiert worden. Damit sind die gesetzlichen
Kontrollrechte und die Mitwirkung der Kommunalpolitik behindert worden.
Weder die Öffentlichkeit noch politische Gremien sind bei der Neuplanung
des Brückenbauwerkes beteiligt worden, geschweige denn nur informiert
worden. Die
Festlegung, den zukünftigen Nutzern auf über Dreiviertel der Brückenstrecke
Steigungen von 9 % bzw. 11 % zu zumuten, ist allein durch die Verwaltung
getroffen worden und von dieser zu verantworten. Die Pressenotiz des
Rathauses vom 18.12.2008 spricht
für diese Informations“politik“: „Aufgrund
des erkennbaren Baustopps an der Holländerbrücke erhalten Sie nachstehende
Informationen zur Kenntnis: Da es Unstimmigkeiten über Höhenlagen an der
Brücke gegeben hat, hat am 17.12.2008 ein Gespräch stattgefunden. Dort
konnte das weitere Vorgehen abgestimmt werden, so dass der Bau zügig
voranschreiten kann. Die Baufirma ist momentan mit Bodenschürfungen und
Handschachtungen beschäftigt, um Leitungsverläufe zu prüfen, für die
keine Pläne existieren. Über die Feiertage sind keine weiteren Arbeiten
vorgesehen. Diese werden am 05.
Januar 2009 fortgesetzt.“ 9.)
Die
Vorlage des Rathauses 2009/60/005 ist als „nichtöffentliche
Informationsvorlage“ gekennzeichnet. Diese Vorlage sowie als Anlage die Übersicht
der Genehmigungsplanung dieses öffentlichen Bauobjektes, ja sogar die
ebenfalls als Anlage beigefügte Forum21-Anfrage (!) sind als „nicht-öffentlich“
und mit empfängerbezogenen Aufdrucken versehen den Kommunalpolitikern unter
dem Diktum der „Verschwiegenheitspflicht“ übersandt worden. Weder in
der Informationsvorlage noch in der Übersicht und selbstverständlich erst
Recht nicht in der Forum21-Anfrage sind schutzbedürftige, geheimhaltungsbedürftige
Inhalte enthalten. Diese obligatorische
Verpflichtung auf Verschwiegenheit ist somit unhaltbar! Auf
Forum21-Antrag sind diese „Nicht-Öffentlichkeit“ in der Sitzung des BPA
am 03.02.2009 auch aufgehoben worden und die Vorlage 2009/60/005 in dem öffentlichen
Teil der Sitzung auch beraten worden. Stellte die Deklaration der Vorlage
als „nicht-öffentlich“ etwa den Versuch dar, ein Thema „unter der
Decke“ zu halten? Sollten die Kommunalpolitiker mit dem Diktum der
Verschwiegenheit eingeschüchtert werden? 10.) Bemerkenswert: 18 (achtzehn!) Wochen (immerhin = 4,5 Monate) nach dem Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2008 ·
gibt
es einen durch die Verwaltung völlig geänderten Bauentwurf, der von der
Bauaufsicht in der 5. KW 2009 genehmigt worden ist ·
wird
die zweite Ausschreibung für das Baulos 2 „Brückenüberbau“ in der 6.
KW 2009 durchgeführt werden ·
wird
das Ergebnis dieser zweiten Baulos 2 – Ausschreibung frühestens in der
12. KW 2009 vorliegen ·
gibt
es immer noch keine Klarheit über die Gesamtkosten dieses Bau-Projektes. Das rechtfertigt
doch einen kräftig-ironischen Glückwunsch an die Verantwortlichen!
Anmerkung: Wir haben gewissenhaft recherchiert
und beziehen uns auf die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Ablese-
oder Zahlenfehler und Ungenauigkeiten sind unbeabsichtigt und ungewollt. Wir
können auch nicht entscheiden, wer letztlich verantwortlich für die in der
städtischen Vorlage 2009/60/005 dargestellten Planungsfehler ist und wer für
anfallende Zeitverzögerungen oder Mehrkosten bei diesem städtischen
Bauprojekt haftet. Diese Veröffentlichung erfolgt
ausschließlich im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber
Öffentlichkeit und Wählern; sie soll Bürgern Material für ihre
politische Willensbildung geben und zur Mitwirkung an allen kommunalen
Selbstverwaltungsaufgaben motivieren. Anlage Auszug aus der
Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008: „Herr
Dierking bringt den Antrag der Fraktion Forum21 ein, erläutert diesen kurz
und bittet um Zustimmung. Die
Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Grüne und FDP
geben ablehnende Stellungnahmen
ab. Herr
Bärendorf erläutert noch einmal die Auswertung der Ausschreibung zur
Vergabe des Los 1. Die Übersicht
dazu ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr
Zug lässt über den Antrag abstimmen. Beschluss: Es
wird beantragt, 1.
die Auftragsvergabe nicht durchzuführen 2.
das Vergabeverfahren anzuhalten, ggf. die Ausschreibung aufzuheben 3.
die Auftragsvergabe der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Beratung
und Beschlussfassung einschließlich einer Stellungnahme des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen. Abstimmungsergebnis:
6 Stimmen dafür, 27 Stimmen dagegen, 2 Stimmenthaltungen abgelehnt 0
Abwesende/r, 0 Abwesende/r gem.
§ 22 GO“
Zur Problematik siehe hier die Sitzungsvorlage 2009/60/053 der Stadt Reinbek sowie siehe hier unsere Veröffentlichung vom 26.08.2008. |
| Heinrich Dierking |
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