Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V.

Wählergruppe für Reinbek und Stormarn

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

Tel. 040-7201056 d  040-7105138 p  Fax 040-7203480  eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de

Reinbek, den 04.02.2009
Ersatz/Neubau der Holländerbrücke in Reinbek - pompös, desaströs, skandalös! Aufgrund von Planungsfehlern wird ein neuer Entwurf erarbeitet und genehmigt, der erhebliche Einschränkungen in der Barrierefreiheit erkennen lässt!

Eine deutliche Mehrheit der Reinbeker Stadtverordneten hatte es in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.09.2008 abgelehnt, vor der Auftragsvergabe für das erste Baulos die Ausschreibung für das gesamte Bauvorhaben „Ersatz-/Neubau der Holländerbrücke“ durchzuführen, also bei Baubeginn Gewissheit über die Gesamtkosten zu haben.

Forum21 hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht, nachdem bekannt geworden war, dass bereits die Ausschreibung für das Baulos 1 ein Ergebnis gebracht hatte, das um 60.000 Euro über dem veranschlagten Betrag lag. Dieses Ergebnis wurde rathausseitig durch Nachverhandlung auf einen Fehlbetrag von nur 1.400 Euro herunter gerechnet, der durch Einsparungen beim Baulos 2 wettgemacht werden sollte!.

Uns erschien dieses Vorgehen nicht koscher und auch nicht richtliniengemäß, sondern hoch risikohaft!

Dennoch: Der Bürgermeister sowie 27 Stadtvertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP hielten es für angesagt, den Auftrag für das Baulos 1 („Fundamente und Widerlager“) sofort zu erteilen und zeitgleich mit dem Baubeginn die Ausschreibung für das Baulos 2 („Brückenüberbau“) durchzuführen. Eine Stellungnahme des städtischen Rechnungsprüfungsamtes zum vorgesehenen Ausschreibungs- und Vergabe-Verfahren sollte nicht eingeholt werden! (siehe Beschluss im Anhang)

 

Am 25.09.2008 hielten wir diesen Mehrheitsbeschluss für eine Fehl-Entscheidung.

 

Die spätere Entwicklung bestätigt unsere Einschätzung: Mit der öffentlichen Sitzungsvorlage 2008/60/053 empfahl die Stadtverwaltung der Kommunalpolitik die Aufhebung der durchgeführten Ausschreibung für das Baulos 2 „Brückenüberbau“, da bei der Submission am 04.11.2008 lediglich 2 Firmen Angebote eingereicht hatten.

„Angebot 1 schließt mit einer rechnerisch geprüften Bruttosumme von ca. 659.000 € ab und Angebot 2 mit ca. 1.124.000 €.

Da die Kostenberechnung lediglich 570.000 € für die Ausführung dieser Arbeiten vorsieht, fehlen somit ca. 89.000 €. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 16% gegenüber der Kostenberechnung.

Es wurden zwar mit beiden Angeboten auch Nebenangebote eingereicht, diese sind jedoch nach

fachtechnischer Prüfung für dieses Bauvorhaben nicht ausführbar, da sie erheblich in die geplante

Bauweise eingreifen und den Charakter des Bauwerks verändern.

Nach VOB/A §26 kann eine Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn andere schwer

wiegende Gründe bestehen. Schwer wiegende Gründe sind nach der aktuellen Rechtsprechung, wenn z. B. das Ergebnis einer Ausschreibung ergibt, dass das niedrigste Angebot höher liegt als die verfügbaren Mittel und zwar unabhängig davon, ob das niedrigste Angebot einen angemessenen Preis aufweist oder nicht. Diese Ansicht wurde von der Vergabekammer Schleswig-Holstein für diesen Fall bestätigt.“ (Vorlage 2008/60/053 S. 1)

Statt nun aber einzuhalten und das gesamte Bauvorhaben kritisch-selbstkritisch auf den Prüfstand zu stellen, verfolgte die Verwaltung unbeirrt das Ziel, mit dem Bau sofort zu beginnen, ohne das Ergebnis der Ausschreibung für Los 2 abzuwarten:

„Die Ausschreibungsunterlagen werden aufgrund der Dringlichkeit bereits vom planenden Ingenieurbüro überarbeitet und sollen anschließend aus Termingründen noch einmal beschränkt ausgeschrieben werden. Hierbei ist weiterhin das Ziel, die geplante Brücke mit den vorgesehenen bzw. bereitgestellten Haushaltsmitteln zu realisieren. Durch die erneute Ausschreibung erfährt das Los 2 aber bereits jetzt eine Verzögerung von ca. 7 - 8 Wochen, jedoch ist dies für die Stadt - insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Situation - die beste/wirtschaftlichste Lösung.“ (ebendort, S. 1/2)

 

Heute wissen wir: Dieser Fehl-Entscheidung am 25.09.2008  folgte ein Fehl-Start des Bau-Projektes, wie er in Lehrbüchern für Erst-Semestler im Ingenieur-Studium nicht besser darzustellen ist!

Da offenkundig die Lage von unterirdischen Versorgungsleitungen im Baufeld vor Baubeginn nicht ermittelt worden war, musste deren Lage durch Handschachtungen ermittelt werden. Gravierend abträglich erwiesen sich fehlerhafte Höhenangaben in der Ausführungsplanung, die nicht der Örtlichkeit entsprechen!

 

In den letzten Wochen erhielten wir keine Informationen über den Fortgang des Bau-Projektes. Eine Pressenotiz des Rathauses vom 18.12.2008 vermittelte den Eindruck „Es geht zügig voran!“ Dennoch gab es widersprüchliche Hinweise. In örtlichen Medien wurde vage eine Differenz von 150 cm angedeutet

Daher hat die Forum21-Fraktion mit Schreiben vom 15.01.2009 Fragen an das Rathaus gerichtet. Diese sind mit dem Antwortschreiben vom 19.01.2009 von der Verwaltung in Teilen beantwortet worden.

 

- I -     Forum21 fragt nach – das Rathaus antwortet

 

„Reinbek 15.01.2009

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir begehren umfassende Auskunft zu folgenden Fragen:

 

Frage 3) von Forum21:

„Welcher Art sind die in den örtlichen Medien genannten „Maß-Differenzen“ von 150 cm (?, 15 cm?)?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„...Kurz nach Beginn stellte die ausführende Baufirma fest,. dass es Höhendifferenzen zwischen der Ausführungsplanung und der Situation vor Ort gibt. Daraufhin hat die Baufirma eine Behinderung angezeigt und um Klärung gebeten.

Ein Vermessungsbüro hat anschließend die Situation geprüft und die Höhendifferenzen bestätigt.“  (S.1,  1. u. 2. Absatz)

 

Frage 1) von Forum21:

 „Wann ist die 2. Ausschreibung für das Brückenoberteil erfolgt, wann ist Submissionstermin dieser 2. Ausschreibung, wann erhalten die Stadtverordneten den Vergabebericht?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Aufgrund der o. a. Änderungen des Bauwerks musste das Leistungsverzeichnis und die Pläne für das Los 2 (Brückenüberbau) noch einmal überarbeitet werden. Es ist nun vorgesehen das Los 2 als beschränkte Ausschreibung in der 6. KW an die vorgesehenen Firmen zu versenden. Die Firmenliste wurde anhand der Beteiligungen an der öffentlichen Ausschreibung im November 2008 erstellt. Die Bearbeitungszeit wird nun auch auf voraussichtlich 6 Wochen verlängert.“ (S. 1, 5. Absatz)

 

Frage 2) von Forum21:

 „ Welche technischen Änderungen sind der 2. Ausschreibung für das Brückenoberteil gegenüber dem Entwurfs-Beschluss der städtischen Gremien zugrunde gelegt worden.“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Durch diese Höhendifferenzen ergeben sich auch Änderungen der Rampenneigungen. Die bisherige Planung sah eine Kreisform vor, mit 11% Steigung am Anfang und 0% am Höchstpunkt, so dass sich eine durchschnittliche Steigung von ca. 5% ergab. Die neue Rampenform ist nun linear, so dass sich eine Steigung von ca. 9% auf der Südseite und ca. 11% auf der Nordseite ergibt. Diese Steigungen lassen sich aufgrund des geforderten Lichtraumprofils von 4,70 m im Bereich der Hamburger Straße sowie der zur Verfügung stehenden beidseitigen Rampenlängen nicht weiter reduzieren. Die für die Förderung ausschlaggebende Verbesserung der Nutzbreite bleibt hingegen unverändert. Die Brücke ist, wie die Ihnen bekannte Planung, uneingeschränkt nutzbar.“ (S. 1, 3. Absatz)

 

Frage 4) von Forum21:

„Wer ist für diese Maß-Differenz verantwortlich – Bauherr, beauftragter Ing.-Planer, beauftragte Firma, Unbekannt?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Die Ausführung der .Arbeiten für Los 1 (Widerlager, Fundamente) für den Neubau der Holländerbrücke begannen am 27.11.2008. Kurz nach Beginn stellte die ausführende Baufirma fest, dass es Höhendifferenzen zwischen der Ausführungsplanung und der Situation vor Ort gibt. Daraufhin hat die Baufirma eine Behinderung angezeigt und um Klärung gebeten.

Ein Vermessungsbüro hat anschließend die Situation geprüft und die Höhendifferenzen bestätigt.

Aufgrund dieses Ergebnisses wurde die Planung überprüft. Es stellte sich heraus, dass das planende Ingenieurbüro anstatt die Höhen des ihnen vorliegenden Höhenplanes zu übernehmen, die Höhen der Brücke anhand alter Bestandsunterlagen interpoliert hat, so dass sich die Differenzen auf diese Berechnung zurückführen lassen. Durch diese Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt liegen aber noch keine vor.“ (S. 1, 1. U. 2. Absatz)

 

Frage 5) von Forum21:

„Welche Konsequenzen ergeben sich durch diese „Mass-Differenzen“ für den Fortgang des Brückenbaus – kostenmäßig, eigentumsrechtlich, verfahrensrechtlich?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Durch diese Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt liegen aber noch keine vor.“  (S. 1, 2. Absatz)

 Die geänderte Planung wurde in der Zwischenzeit mit der Förderstelle im Innenministerium sowie dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr abgestimmt. Die Änderung der Rampenneigung hat keinen Einfluss auf die Förderung der Baumaßnahme, so dass die Finanzierung wie vorgesehen weitergeführt  werden kann.“ (S. 1, 4. Absatz)

 

Frage 6) von Forum21:

„In welcher Höhe sind bis jetzt zusätzliche Kosten in der Bearbeitung des 1. Bauloses entstanden (u.a. durch Verlegung/Umlegung von Erdleitungen, Zeitverzögerungen/Baubehinderungen)?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Durch diese Fehler können Mehrkosten entstehen, zu diesem Zeitpunkt liegen aber noch keine vor.“  (S. 1, 2. Absatz)

„Die Planung für das Los I wurden aufgrund der o. a. Situation noch einmal überarbeitet. Daraus folgt eine erneute Prüfung sowohl des Prüfingenieurs als auch der Bauaufsicht der Stadt Reinbek. Sobald die

Freigabe bzw. Genehmigung vorliegt, können die Arbeiten weiter geführt werden. Darüber hinaus

wurden im Zuge der Erdarbeiten für die Herstellung der Fundamente Leitungen entdeckt, die nicht dem

vorher bekannten Leitungsplänen entnommen werden konnten. Da diese Leitungen nur mit

Handschachtung freigelegt werden können und anschließend eine Umlegung erfolgen muss, führt dies zu einer Bauzeitverlängerung. Auch die starke Frostperiode Anfang Januar behindert die aktuellen Arbeiten erheblich. Eine Fertigstellung des Los I ist erst im April 2009 zu erwarten. Die Inbetriebnahme der Brücke wird sich in Folge dessen auf den Sommer 2009 verschieben.“ (S. 2 Absatz 1)

 

Frage 7) von Forum21:

„Wer nimmt seitens der Stadtverwaltung die Bauherren-Funktion wahr, welche Mitarbeiter sind für die Prüfung von Bauzeichnungen und Rechnungen sowie für die Bau-Oberleitung zuständig?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Abschließend zur allgemeinen Information: Das Bauamt übernimmt die Bauherrenfunktion, prüft die Rechnungen und in Abstimmung mit den Ingenieuren die Pläne und die Statik. Die Bauoberleitung wird von dem Kooperationspartner vor Ort der Werner Sobek Ingenieure ausgeführt.“ (S. 2, 3. Absatz)

 

Frage 8) von Forum21:

 „Welche Leistungspositionen gemäß HOAI sind bereits mit dem beauftragten Ing.-Büro abgerechnet worden? In welcher Höhe sind bereits Vergütungen/Planungskosten getätigt worden?“

Antwort der Stadt Reinbek / Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009:

„Planungstechnisch befindet sich das Bauvorhaben in den HOAI-Leistungsphasen 5-8. Die Phasen 2-4 sind vollständig abgeschlossen. Die Vergütungen belaufen sich bisher auf 37.852,38 € netto für den Bereich Ingenieurbau und Verkehrsanlagen und 56.250,81 € netto für die Tragwerksplanung.“  (S. 2, Absatz 2)

 

Ergänzend teilt das Rathaus in der Vorlage 2009/60/005 vom 19.01.2009 mit:

„Mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt hat die Stadt um eine anwaltliche Stellungnahme gebeten.“ Sprich: Einen Rechtsanwalt eingeschaltet!

 

 

- II -   Vorläufige Bewertung dieses Fehlstarts

 

 

1.)  Da die Frage nach den „Maß-Differenzen“ nicht konkret beantwortet wurde, haben wir den Versuch unternommen, diese Maß-Differenzen aus der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 2009/60/005 beigefügten Übersicht „Gegenüberstellung Gradienten“ vom 05.01.2009 zu ermitteln. Offenkundig – so wir die angegebenen Maß-Angaben richtig erkennen und  zugeordnet haben, Fehler sind von uns unbeabsichtigt - ist  bei der „Genehmigungsplanung 29.04.2008“ der Fußpunkt („Oberkante Gelände“) der nördlichen Brückenrampe (Täbymarktseite) mit   34,4xx (?) m über NN und damit um ca. 135  cm höher als in der „Genehmigungsplanung 23.12.2008“  (dort: 33,058 m ü.NN) angenommen worden, der Fußpunkt der südlichen Brückenrampe (Hinschendorfseite) ist am 29.04.2008 mit   34,4xx m ü. NN  und damit um  ca. 100 cm höher als in der aktuell geänderten „Genehmigungsplanung 23.12.2008“  (dort: 33,450 m ü.NN) angenommen worden. Dies hat selbstverständlich Konsequenzen für das Brückenbauwerk, das zumindest über der Fahrbahn der Hamburger Straße ein Lichtraumprofil von 4,70 Meter für die Kraftfahrzeuge gewährleisten muss.

Skurril und erstaunlich sind folgende Differenzen: In der Fassung der „Genehmigungsplanung vom 20.12.2007“ (dort Plan 05), die das Bauamt den Fraktionen mit Schreiben vom 10.04.2008 zur Verfügung stellte, wird die Oberkante „OK Gehweg“ an der Nord-Seite/Täbymarkt mit 33,70 m ü.NN und die „OK Gehweg“ an der Süd-Seite/Hinschendorf mit 34,10 m ü.NN  angegeben! Tektonik im Baugrund?

 

2.)  Die Mehrheits-Entscheidung der Reinbeker Stadtverordneten am 25.09.2009, die Bauarbeiten zur Herstellung der Fundamente und Widerlager zu vergeben, ohne dass die erforderlichen Kosten für den Brückenoberbau durch Ausschreibung ermittelt worden sind, erweist sich immer mehr als risikobehaftete und folgenschwere Entscheidung, die der Stadt Reinbek und damit der Allgemeinheit noch teuer zu stehen kommen kann.

 

3.)  Die Feststellung von Fehlern („Höhendifferenzen zwischen der Ausführungsplanung und der Situation vor Ort“) in dem genehmigten (!)  Bauentwurf verdankt sich offenbar allein der Um- und Vorsicht der mit dem Baulos 1 beauftragten Firma. Eine umfassende Wahrnehmung der Aufgaben von Bauherr, Planern und Bauaufsichtlern sowie die entsprechend ausgerichtete Gesamt-Planung sehen anders aus!

 

4.)  Die Mitarbeiter des Rathauses sind entweder nicht befähigt oder sie werden durch die Organisation der Arbeitsabläufe im Rathaus nicht in die Lage versetzt, grundlegende Voraussetzungen bei Baumaßnahmen wie die Einhaltung korrekter Höhen, Flächen, Breiten usw. zu überprüfen sowie  abträgliche Abweichungen zu erkennen und abzustellen.

 

5.)  Die Stadt Reinbek als örtliche Bauaufsichtsbehörde prüfte die „Genehmigungsplanung vom 29.04.2008“ des städtischen (!) Brücken-Bauvorhabens offenkundig nicht auf sachliche Mängel wie z.B. die Übernahme falscher Höhenverhältnisse, die nicht mit der Situation vor Ort übereinstimmen. Auf diese bauaufsichtliche Prüfung angesprochen, teilt die Verwaltung in der öffentlichen Sitzung des BPA am 03.02.2009 mit, dass die fachlich-sachliche Prüfung nicht in der Verantwortung der Bauaufsicht liege, sondern allein in der Zuständigkeit und Verantwortung der „bauvorlageberechtigten“ Planer und Ingenieure!

 

6.)  Der nunmehr geänderte Bauentwurf der „Genehmigungsplanung 23.12.2008“ weist durch die extrem steilen Steigungsverhältnisse eine erhebliche Verschlechterung in der späteren Nutzung auf. Zwar behauptet das Rathaus „Die Brücke ist uneingeschränkt nutzbar“. Dieses ist jedoch deutlich anzuzweifeln: Nutzer werden vom Täbymarkt kommend die Brücke auf einer Strecke  von ca. 30 m mit einer Steigung von 11 % zu besteigen haben, dann eine Strecke von ca. 36 m mit von 11 % auf 0 % abnehmender Steigung sowie vom Brücken-Hochpunkt mit von 0 auf 9 % zunehmenden Gefälle zu bewältigen zu haben, um dann wieder auf ca. 40 m  Strecke mit einem Gefälle von 9 % die Straße Holländerberg zu erreichen. Das bedeutet, dass Nutzer auf dem überwiegenden Teil der Geh-, Lauf- und Radfahrstrecke (nach unserer Berechnung ca. 106 Meter Strecke) Neigungen von deutlich über 6 % (Grenzwert der sog. „Barrierefreiheit“) zu überwinden haben. Damit wird die neue Brücke nur im Bereich des Brücken-Hochpunktes das Kriterium „Barrierefreiheit“ erfüllen, ansonsten jedoch mitnichten „uneingeschränkt nutzbar sein“!

 

Erstaunlich auch folgende Differenz: In der als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 2009/60/005 beigefügten Übersicht „Gegenüberstellung Gradienten“ vom 05.01.2009 werden in der „Genehmigungsplanung 29.04.2008“ die Steigungen/Gefälle der Brückenstrecke nachvollziehbar mit 11%, 10%, 8%, 7%, 5%, 2%, 0.3% in den jeweiligen Abschnitten angegeben. In der den Fraktionen am 10.04.2008 zur Verfügung gestellten Fassung der „Genehmigungsplanung vom 20.12.2007“ (dort Pläne 04, 05, 10) werden Steigungen/Gefälle lediglich mit „mittlere Steigung 5%“ und „Steigung 5<0>5 %“ angegeben. Wurde damit versucht, den Bewilligungsbehörden und der Bauaufsicht sowie den Kommunalpolitikern eine Barrierefreiheit mit Werten unter 6% vorzugaukeln, die tatsächlich in mehreren Abschnitten nicht gegeben ist?

 

7.)  Was von den Ingenieuren und Planern pompös als modernes neuartiges Bauwerk beworben wird, das zukünftig Reinbeks Namen als Mekka der GFK-Hybrid-Brücken in der Architekturwelt leuchten lassen sollte, erweist sich in der praktischen Nutzbarkeit für viele Fußgänger und Radfahrer als skandalös sportliche Aufgabe, die es zu bewältigen gilt!

 

8.)  Die Informations“politik“ des Rathauses ist bislang offenbar nicht durch Offenheit und Transparenz gekennzeichnet. Unsere Fraktion wie auch die Öffentlichkeit sind erst nach über 2 Monaten über die Bauverzögerung und die fehlerhafte bisherige Planung informiert worden. Damit sind die gesetzlichen Kontrollrechte und die Mitwirkung der Kommunalpolitik behindert worden. Weder die Öffentlichkeit noch politische Gremien sind bei der Neuplanung des Brückenbauwerkes beteiligt worden, geschweige denn nur informiert worden.

Die Festlegung, den zukünftigen Nutzern auf über Dreiviertel der Brückenstrecke Steigungen von 9 % bzw. 11 % zu zumuten, ist allein durch die Verwaltung getroffen worden und von dieser zu verantworten.

Die Pressenotiz des Rathauses vom  18.12.2008 spricht für diese Informations“politik“:

„Aufgrund des erkennbaren Baustopps an der Holländerbrücke erhalten Sie nachstehende Informationen zur Kenntnis: Da es Unstimmigkeiten über Höhenlagen an der Brücke gegeben hat, hat am 17.12.2008 ein Gespräch stattgefunden. Dort konnte das weitere Vorgehen abgestimmt werden, so dass der Bau zügig voranschreiten kann. Die Baufirma ist momentan mit Bodenschürfungen und Handschachtungen beschäftigt, um Leitungsverläufe zu prüfen, für die keine Pläne existieren. Über die Feiertage sind keine weiteren Arbeiten vorgesehen. Diese werden  am 05. Januar 2009 fortgesetzt.“

 

9.)  Die Vorlage des Rathauses 2009/60/005 ist als „nichtöffentliche Informationsvorlage“ gekennzeichnet. Diese Vorlage sowie als Anlage die Übersicht der Genehmigungsplanung dieses öffentlichen Bauobjektes, ja sogar die ebenfalls als Anlage beigefügte Forum21-Anfrage (!) sind als „nicht-öffentlich“ und mit empfängerbezogenen Aufdrucken versehen den Kommunalpolitikern unter dem Diktum der „Verschwiegenheitspflicht“ übersandt worden. Weder in der Informationsvorlage noch in der Übersicht und selbstverständlich erst Recht nicht in der Forum21-Anfrage sind schutzbedürftige, geheimhaltungsbedürftige Inhalte enthalten. Diese obligatorische Verpflichtung auf Verschwiegenheit ist somit unhaltbar! Auf Forum21-Antrag sind diese „Nicht-Öffentlichkeit“ in der Sitzung des BPA am 03.02.2009 auch aufgehoben worden und die Vorlage 2009/60/005 in dem öffentlichen Teil der Sitzung auch beraten worden. Stellte die Deklaration der Vorlage als „nicht-öffentlich“ etwa den Versuch dar, ein Thema „unter der Decke“ zu halten? Sollten die Kommunalpolitiker mit dem Diktum der Verschwiegenheit eingeschüchtert werden?

 

10.)        Bemerkenswert: 18 (achtzehn!) Wochen (immerhin = 4,5 Monate) nach dem Beschluss der Stadtvertretung vom 25.09.2008

·         gibt es einen durch die Verwaltung völlig geänderten Bauentwurf, der von der Bauaufsicht in der 5. KW 2009 genehmigt worden ist

·         wird die zweite Ausschreibung für das Baulos 2 „Brückenüberbau“ in der 6. KW 2009 durchgeführt werden

·         wird das Ergebnis dieser zweiten Baulos 2 – Ausschreibung frühestens in der 12. KW 2009 vorliegen

·         gibt es immer noch keine Klarheit über die Gesamtkosten dieses Bau-Projektes.

 

Das rechtfertigt doch einen kräftig-ironischen Glückwunsch an die Verantwortlichen!

 

Anmerkung:

Wir haben gewissenhaft recherchiert und beziehen uns auf die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Ablese- oder Zahlenfehler und Ungenauigkeiten sind unbeabsichtigt und ungewollt. Wir können auch nicht entscheiden, wer letztlich verantwortlich für die in der städtischen Vorlage 2009/60/005 dargestellten Planungsfehler ist und wer für anfallende Zeitverzögerungen oder Mehrkosten bei diesem städtischen Bauprojekt haftet.

Diese Veröffentlichung erfolgt ausschließlich im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht gegenüber Öffentlichkeit und Wählern; sie soll Bürgern Material für ihre politische Willensbildung geben und zur Mitwirkung an allen kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben motivieren.

 

 

Anlage

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008:

„Herr Dierking bringt den Antrag der Fraktion Forum21 ein, erläutert diesen kurz und bittet um Zustimmung.

Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis90/Grüne und FDP geben ablehnende

Stellungnahmen ab.

Herr Bärendorf erläutert noch einmal die Auswertung der Ausschreibung zur Vergabe des Los 1. Die

Übersicht dazu ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Herr Zug lässt über den Antrag abstimmen.

Beschluss:

Es wird beantragt,

1. die Auftragsvergabe nicht durchzuführen

2. das Vergabeverfahren anzuhalten, ggf. die Ausschreibung aufzuheben

3. die Auftragsvergabe der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Beratung und Beschlussfassung einschließlich einer Stellungnahme des städtischen Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür, 27 Stimmen dagegen, 2 Stimmenthaltungen     abgelehnt

0 Abwesende/r,  0 Abwesende/r gem. § 22 GO“

 

Zur Problematik  siehe hier die Sitzungsvorlage 2009/60/053 der Stadt Reinbek sowie  siehe hier unsere Veröffentlichung vom 26.08.2008.

Heinrich Dierking