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Forum21 politische Vereinigung in Stormarn e. V. |
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Wählergruppe für Reinbek und Stormarn |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 eMail waehlergruppe@forum21-reinbek.de |
| Reinbek, den 24.01.2008 |
| Reinbek schweigt - eine bedrückende Stille! |
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Kommentar Das Reinbeker Rathaus hat am 20.11.2007 etwa 12 Brandopfer, die durch den Hochhausbrand Weissenseer Weg 1-3 am 05.11.2007 in eine extreme Notlage geraten sind, mit einer „Ordnungs-Verfügung“ in Notunterkünfte „eingewiesen“. Die Einweisung war zu befolgen, „auch wen Sie einen Rechtsbehelf einlegen sollten“. Mit der „Ordnungs-Verfügung“ verbunden war ein „Gebührenbescheid“ zur sofortigen Begleichung der „Benutzungsgebühr“. Die Zahlung der Benutzungsgebühr für November 2007 ist am 20.11.2007 „sofort fällig“ gestellt worden. Und: „Beträge, die nicht gezahlt werden, können im Verwaltungswege beigetrieben werden.“ Den Betroffenen wurde die „sofortige Vollziehbarkeit“ der Einweisung verordnet. Ihnen wurde mitgeteilt: „Für den Tatbestand der Obdachlosigkeit sind Sie – unabhängig von der Verschuldensfrage – selbst verantwortlich.“ Obgleich Art und Inhalt der obrigkeitsstaatlichen „Einweisungen“ bereits am 18./19.12.2007 öffentlich geworden sind, erfolgte die Rücknahme der Ordnungsverfügungen erst am 11.01.1008. Warum konnte es geschehen, dass diese „Einweisungsverfügungen“ fast 8 Wochen auf den Betroffenen lasteten und Stellungnahmen des „offiziellen“ Reinbek zu diesem massiven Eingriff in Grundrechte praktisch nicht zu vernehmen waren? Als Politiker und Honoratioren auf diese als ungerecht und ungerechtfertigt erachtete Rathaus-Maßnahme angesprochen wurden, äußerten sie sich wie folgt: „Ich war im Urlaub“, „Dazu kann ich mich nicht äußern“, „Ach es sind doch nur wenige Betroffen“, „Ja, was soll das Rathaus denn sonst mit denen anstellen?“, „Nein, darum kümmern wir uns nicht“, „Diese Frage ist doch wieder mal völlig populistisch!“ usw. Offenkundig halten es wohl viele Verantwortliche und Honoratioren auch für völlig vertretbar, hinnehmbar oder entschuldbar, wenn obdachlos gewordene Brandopfer mit der gewählten obrigkeitsstaatlichen Behandlung per „Ordnungs-Verfügung“ und mit polizeigesetzlicher Sprache in Notunterkünfte „eingewiesen“ werden. Wie mittellos, willenlos, kriminell, verwahrlost, renitent-gewalttätig habe ich mir eine obdachlose Person vorzustellen, für die solch eine „Ordnungs-Verfügung“ mit den darin enthaltenen Anordnungen in dieser Sprache gerechtfertigt erscheint? („Dieses Schreiben ist für Menschen gedacht, bei denen man etwas deutlicher werden muss.“ so wird der Bürgermeister in der Bergedorfer Zeitung am 19.12.07 zitiert!) Nach Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt, also auch des Rathauses und der Reinbeker Stadtvertretung! „Unter Menschenwürde versteht man den inneren und zugleich sozialen Achtungs- und Wertanspruch, der dem Menschen als Träger höchster geistiger und sittlicher Werte zukommt. Der Mensch darf daher keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert.“ (Quelle: Encarta-Lexikon) Das Schweigen in Reinbek – ich finde es wirklich bedrückend!
(Informationen zur Einweisung von Brandopfern in Notunterkünfte: Forum21 fordert Aufhebung der Ordnungsverfügungen und Endlich! Stadt Reinbek hebt Ordnungsverfügungen auf.. ) |
| Heinrich Dierking |
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