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Forum21 |
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kommunalpolitische Initiative für Reinbek |
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Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Reinbek |
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Vorsitzender:
Heinrich Dierking, Stadtverordneter, |
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Op den Stüben 42, 21465 Reinbek |
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Tel. 040-7201056 d 040-7105138 p Fax 040-7203480 |
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E-Mail fraktion@forum21-reinbek.de |
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Reinbek, 13.11.01 Grundsätze
für die Zukünftige Entwicklung Reinbeks zur modernen Kommune
–
unter Berücksichtigung des strukturellen Defizits im Reinbeker Haushalt Ausgangslage: Reinbek lebt mit einem strukturellen Defizit! Die
Politische Diskussion des Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr 2001
sowie des zukünftigen Haushaltes für das Jahr 2002 steht unter keinem günstigen
Stern: Politik und Verwaltung mussten zur Kenntnis nehmen, dass der
Reinbeker Dukatenesel seinen Dienst immer mehr versagt.
Gewerbesteuern
und Einkommensteuer als die wesentlichen Einnahmequellen sinken drastisch
ab. Damit wird auch die seit Jahren abwiegelnde Sichtweise, es gäbe jetzt
mal „1 oder 2 schlechte Jahre“, danach würde es wieder aufwärts gehen,
ins Absurde verkehrt. Die nach allen Kriterien als „steuerstark“
einzuschätzende Kommune Reinbek richtet sich ein in einem strukturellen
Defizit. Den
Haushaltsentwurf für 2002 wollten oder konnten der Bürgermeister und seine
Verwaltung nicht mit ausgeglichenen Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Der
Entwurf des Verwaltungshaushaltes weist um 3 Millionen DM höhere Ausgaben
als Einnahmen aus. Diese
Lage ist nicht neu, denn bereits der Haushalt für 2001 darf nach
Mehrheitsbeschluss der Stadtvertretung Reinbeks mit einem Minus von 2,5
Millionen abschließen, das durch Plünderung der Rücklage geschlossen
werden soll. Auch
wird bereits seit Jahren darauf
hingewiesen, dass eine Gerichtsentscheidung in einem Gewerbesteuerfall zu
einer millionenschweren Steuerrückzahlung durch die Stadt führen kann. Im
Jahre 2001 konnte keine Rücklagenbildung zur Sicherung dieses Rückzahlungsfalles
vorgesehen werden. Der
Schuldenstand Reinbeks wird Ende 2001 deutlich mehr als 42 Millionen DM mit
stetig zunehmender Tendenz betragen.
Nach Aussagen in der „Jahresrechnung 2000“
liegt die Tilgungsquote im Verhältnis der Schulden im Jahre 2001 bei
nur noch 2,4%. Die durch die Tilgungsstreckung aufzuwendenden
Zinsmehrausgaben steigern das Defizit der kommenden Jahre. Damit
wird es in Zukunft noch schwieriger, den erheblichen Sanierungsstau bei öffentlichen
Gebäuden, z.B. im Bereich der Schulen zügig abzuarbeiten. Es ist zu befürchten,
dass die zunehmende Verschuldung zu einer ernsthaften Belastung für zukünftige
Generationen werden wird. Bereits seit Jahren sind enorme Mittel für die Schuldzinsen (an Land und Kreditmarkt) aufzuwenden, Reinbek gibt mehr für Zinsen aus, als in Betrieb und Unterhaltung von Schloss und Freizeitbad zusammen hineingesteckt werden: Jahr 2000: 1,739 Mill. DM 2001 (Planung): 2,151 Mill. DM 2002 (Entwurf): 2,450 Mill. DM Aktuell
gibt es Hinweise, dass die Einnahmesituation für das laufende Jahr 2001
sich nochmals (um möglicherweise 1 Million DM) verringern wird und dass die
Einnahme-Ansätze für 2002 drastisch nach unten korrigiert werden müssen,
der vorgelegte Entwurf also völlig zu überarbeiten ist. Daher haben wir für
die Haupt-Ausschuss-Sitzung am 15.11.2001 einen entsprechenden öffentlichen
Bericht des Bürgermeisters beantragt. Es
gibt derzeit keine schlüssige
Planung, das strukturelle Defizit Reinbeks und die zunehmende Verschuldung
zu verhindern. Diese Konzeptlosigkeit muss überwunden werden, um bereits im
Jahre 2002 die strukturellen Entscheidungen zu treffen, die die Schere
zwischen überbordenden Ausgaben und verringerten Einnahmen vermindert und
innerhalb von 2 bis 3 Jahren schließt und danach einen Abbau der Schulden
gewährleistet. Reinbek
hat jahrelang sprichwörtlich
über den Durst gelebt. Das rächt sich jetzt bitter. Reinbek
braucht endlich eine öffentliche Diskussion über Risiken und Möglichkeiten,
über einen realistischen Ausgleich zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Forum21
will diese Diskussion anzetteln und sie mit Vereinen, Gruppen und der Öffentlichkeit
führen. Daher erarbeiten wir derzeit „Grundsätze
für die zukünftige Entwicklung Reinbeks“, die den Weg aus dem
strukturellen Defizit weisen sollen. Reinbek
braucht ein zukunftsbeständiges Leitbild der Entwicklung als moderne Bürger-Kommune.
Dieses ist gemeinsam mit der Bürgerschaft zu erarbeiten und sollte
unseres Erachtens Aussagen zu folgenden Bereichen erarbeiten:
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| 1. | Reform der kommunalen Verwaltung |
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| 2. | Sicherung der Einnahmequellen |
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| 3. | Konsequente Finanz- und Investitionsplanung und verbindliche Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4. | Vorrangige Fokussierung auf gesetzliche Pflichtaufgaben |
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| 5. | Einheitliches Gebäude-, Raum-, Flächen
und Ressourcen-Management |
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| 6. | Zukunftsorientierte Stadtentwicklung für Wohnen, Arbeiten,
Freizeitbetätigung |
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| 7. | Bereitstellung ausreichend bemessener Baugebiete |
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| 8. | Förderung der ehrenamtlichen Erfüllung freiwilliger Leistungen durch Vereine, Gruppen, Bürgerinitiativen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9. | Optimierung
des Verwaltungshaushaltes / Controlling |
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| 10. | Bürgerbeteiligung und Bürgerstiftungen |
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| 11. | Leitbild
für Reinbek im Sinne der Agenda21: wirtschaftliche, ökologische und
soziale Stabilität |
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1.
Reform der kommunalen Verwaltung Während
andere Kommunen in den vergangenen 10 bis 12 Jahren erhebliche Anstrengungen
unternommen haben, um eine zeitgemäße Verwaltungsorganisation und moderne
Steuerungsmodelle auszuprobieren und festzulegen, hat es in Reinbek diesen
Prozess nicht gegeben. Die
Stadtverordnetenversammlung hatte 1997 den Bürgermeister beauftragt, ein
konkretes und auf die Gesamtgröße der Stadtverwaltung abgestimmtes Konzept
für eine Neuorganisation der Stadtverwaltung zu erarbeiten und vorzulegen. Dieser
Auftrag ist bis heute nicht
erledigt worden: Bürgermeister Palm und seine Verwaltungsspitzen
propagieren die von ihnen so genannte „Reform in kleinen Schritten“ und
verweisen zur Begründung auf die nachteiligen Auswirkungen einer überhasteten
Verwaltungsreform in Bad Oldesloe (durch den damaligen BM Achterbusch). Die
Reinbeker Politik der „Tausend kleinen Trippelschritte“ verkennt jedoch,
dass die Reformbemühungen in anderen Kommunen (Beispiel: Glinde) zu
deutlichen Verbesserungen der Verwaltungsabläufe, zu höherer Motivation
und Zufriedenheit bei den Mitarbeitern, zu höherer Effizienz und Bürgerfreundlichkeit
geführt haben. Der
Landesrechnungshof hat in seiner Prüfung 1999/2000 eine Reform der
Verwaltung angemahnt und auch das Fehlen von zukunftsweisenden Planungen
(z.B. einer Personalentwicklungsplanung) kritisch bewertet. Vollends
skurril ist das Bemühen der ehemaligen Kulturamtsleiterin aufzufassen, die
Neustrukturierung des Schul- und Kulturbereichs durch ein quasi amtsinternes
„Kurzgutachten“ untersuchen zu lassen. Entsprechend sind in das
Kurzgutachten im wesentlichen die Auffassungen des Amtes bzw. der
Amtsleitung eingeflossen, Bezüge zu anderen Verwaltungsbereichen sind kaum
aufgezeigt worden, übergeordnete Zielsetzungen sind kaum beachtet worden. Das
Fehlen von Konzept und Zielrichtung der Verwaltungs-Entwicklung zeigt sich
auch in der separaten Ausrichtung der Ämter, Einrichtungen und z.T.
Sachgebiete, die „ihre“ jeweiligen Gebäude, Räume und Ressourcen
verwalten und dies z.T. sogar nach von Amt zu Amt verschiedenen Richtlinien. Eine
koordinierende Leitung oder Steuerung ist nicht wahrnehmbar, eine zentrale
oder übergeordnete kritische Würdigung der Aufgabenerfüllung findet ganz
offensichtlich nicht statt. Der Kommunalpolitik bestreitet der Bürgermeister
das Recht, Empfehlungen und Grundsätze für die Verwaltungs-Neugliederung
zu erarbeiten. In
einigen Bereichen findet ganz offensichtlich eine „Selbst“steuerung
statt, indem „eigendynamisch“ immer neue und zusätzliche Aufgaben
angegangen und bearbeitet werden. Der Landesrechnungshof
hat in seiner o.g. Prüfung diese
„fortlaufend erweiterte Angebotspalette“ im Kulturbereich/Kulturzentrum
sehr kritisch angemerkt. Die
Ausgaben für Personal in Verwaltung und städtischen Einrichtungen sind
seit Jahren auf einem hohen Niveau und nehmen mit
über 18 Millionen DM fast 30%
der Ausgaben im Verwaltungshaushalt ein. Die
Personalausgaben unterliegen dem öffentlichen Tarifrecht. Allein
im Jahre 2001 werden sich die Personalausgaben gemäß Haushaltsansatz
deutlich erhöhen. Während in 2000 insgesamt 17,778 Mill. DM (=100%)
Personalausgaben entstanden, ist für 2001 mit
18,189 Mill. DM (=102,3%) zu rechnen, der Haushaltsentwurf 2002 weist
für 2002 insgesamt 18,987 Mill. DM (=106,8%) aus. Angesichts
dieser Lage sind die bisher angewandten politischen Steuerungsbeschlüsse
wirkungslos oder bleiben sehr global und lassen damit keine
Effizienzkontrolle zu. Der Haushaltsbeschluss, für 2001 insgesamt 300.000
DM an Personalausgaben einzusparen, wird z.B. teilweise dadurch „erfüllt“
werden können, indem für das gesamte Jahr 2001 die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragten verwaist gewesen ist! Die Auswirkung für das
Jahr 2002 dürfte praktisch gegen Null tendieren. Vor
diesem Hintergrund ist es wegweisend, eine externe Unternehmensberatung
mit der Begutachtung der Verwaltung zu beauftragen. Ziele sollten sein: |
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| eine
neutrale und sachkundige Bewertung des Personaleinsatzes, der Dienstpläne
und der Aufgabenerfüllung |
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| eine
umfassende Schwachstellenanalyse der Tätigkeit in Verwaltung und
Einrichtungen |
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| eine
fachkundige Aufgabenkritik |
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eine
frühzeitige Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates bei
Personalplanung und Aufgabensteuerung |
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| Begleitung
der Begutachtung durch die Kommunalpolitik (Hauptausschuss). |
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Bei
einer Mittelbereitstellung im Haushalt 2002 könnten Mitte 2002 erste Ergebnisse
vorliegen, können Konzepte erarbeitet, Entscheidungen für die Zeit ab 2003
über zukünftige Aufgaben und die hierzu erforderlichen Personalstellen und
Personalkosten vorbereitet und getroffen werden. Parallel
ist (endlich) ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, das u.a.
den Mitarbeitern auch Chancen und Grenzen ihrer beruflichen Entwicklung in
der Reinbeker Veraltung aufzeigen kann. Politische
Beschlüsse wie z.B. „Kürzung um 10 %“, „Wiederbesetzungssperre“
oder ähnliche gleichen eher dem Stochern im Nebel und werden daher dem
strukturellen Defizit Reinbeks nicht gerecht. 2.
Sicherung der Einnahmequellen Reinbek
finanziert sich überwiegend durch die folgenden als „allgemeine
Deckungsmittel“ zusammengefassten Einnahmen (Jahr 2000: Ergebnis, 2001 und
2002: Haushaltsansätze; in jeweils Tausend Euro): |
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Die
Gewerbesteuer, der städtische Anteil an der Einkommensteuer sowie an der
Umsatzsteuer stellen mit fast 85% die wesentlichen Einnahmen dar. Weitere
10% werden durch die Grundsteuern aufgebracht. Dagegen
haben die örtlichen Steuern Hundesteuer mit 2 Promille und
Spielhallensteuer mit 3,5 Promillen eine nur sehr geringe Bedeutung als städtische
Einnahmequelle. Allein der sächliche und personelle Aufwand für die
derzeitige Änderung der Hundesteuer-Satzung dürfte die zu erwartenden
Mehreinnahmen nicht rechtfertigen. Das
Hauptaugenmerk sollte daher auf der Sicherung der wichtigen Einnahmequellen,
soweit dies durch kommunale Entscheidungen möglich ist, und auf der
effizienten Erhebung der örtlichen Einnahmequellen Hundesteuer,
Spielhallensteuer und Gebührensatzungen liegen. |
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| a.)
Keine Erhöhung von Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer
– da diese Sätze bereits sehr hoch festgesetzt sind, weitere Erhöhungen
nicht das örtliche Handwerk und Gewerbe befördern, Erhöhungen schmälern
das „Image“ Reinbeks und wirken damit vermutlich kontraproduktiv |
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| b.)
Keine Änderung/Erhöhung der örtlichen Bagatelle-Steuern (Spielhallen-St.,
Hunde-St.) – da der vermutliche Ertrag in keinem wirtschaftlichen Verhältnis
zum Verwaltungsaufwand und zu den Änderungskosten steht. |
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| c.)
Effiziente Einführung /
Änderung von Gebühren-Satzungen, deren Einnahmen so erheblich sind, dass
diese – abzüglich der Verwaltungskosten – den Zuschuss-Bedarf für
Einrichtungen/Bereiche deutlich vermindern |
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| d.)
Überprüfung
der Voraussetzungen für die Schlüsselzuweisungen |
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3.
Konsequente Finanz- und Investitionsplanung und verbindliche
Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation Das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Reinbek führt in der
„Jahresrechnung 2000“ klare Bemerkungen zur bisherigen Praxis Reinbeker
Finanz- und Investitionsplanungen auf und belegt, dass die Finanz- und
Investitionspläne der Stadt Reinbek jeweils mit einer hohen Deckungslücke
abschließen, „die planerisch durch eine Kreditaufnahme geschlossen wird“.
Das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde hat mehrfach daraufhin
gewiesen, dass für Reinbek bei dieser Praxis ein Schuldenberg von über 50
Millionen DM angesammelt wurde. So
weisen die beschlossenen Investitionssummen für die letzten Jahre 1997 bis
2001 eine Deckungslücke von 70 bis 80% auf: je Haushaltsjahr sind 9 bis 12
Millionen DM der Investitionen durch Kredite finanzieren Der
Verwaltungshaushalt der Stadt Reinbek erwirtschaftet einen zu geringen
Überschuss für die Finanzierung der Investitionen. Die
Verschuldung Reinbek nimmt dramatisch zu:
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Die
mit der Verschuldung verbundenen Zins- und Tilgungs-Lasten sowie die
Belastungen für zukünftige Generationen müssen Anlass für eine radikale
Umkehr sein, ein „2001-verkaufen-wir-einige-Gebäude! Und ansonsten:
weiter-so!“ ist nicht hinnehmbar. Daher
ist es unverzichtbar, die Investitionsplanung auf ihre Realisierbarkeit und
Finanzierbarkeit abzustellen. Um
finanzielle Risiken bei Investitionen zu minimieren ist es weiterhin
unabdingbar, endlich eine verlässliche stadtwirtschaftliche Kalkulation
einzuführen, die deren sämtliche
Wirkungen, Erlöse, Einnahmen und Kosten einschließlich der Auswirkungen
auf die vorhandene Infrastruktur und Folgekosten aufzeigt und fortwährend
von der Entscheidungsvorbereitung, über die Veranschlagung im Haushalt, der
Durchführung bis zur Unterhaltung/zum Betrieb der Investition fortschreibt.
(Entsprechende Beschlüsse für Bauvorhaben im Rahmen der
Flächennutzungsplanung werden durch die Verwaltung bislang nicht
umgesetzt.) |
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| a.)
Verbindliche Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation für
alle städtischen Investitionen, Verwaltungsabläufe, Flächenplanungen
und Verwaltungs-Entscheidungen |
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| b.)
Da die bisherige Finanz- und Investitionsplanung wesentlich zur
enormen Verschuldung Reinbeks beigetragen hat, muss sich ab sofort die
Planung an der Einnahmesituation Reinbeks orientieren. |
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| c.)
Die Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2002 bis maximal
2004 dürfen eine maximale Deckungslücke von insgesamt 3 Millionen Euro
aufwesen. |
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| d.)
Für die Jahre 2005 und folgende ist verbindlich ein in Einnahmen
und Ausgaben ausgeglichener Finanzplan anzustreben. |
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| e.)
Die HH-Ansätze für städtebauliche Planungen werden drastisch
vermindert und vorrangig (ausschließlich) auf die Bereitstellung
baureifer Wohnbauflächen im Bereich des B-Planes Nr.46 ausgerichtet.
Diese Wohnbauflächen sind zügig zu veräußern, um die vertraglich
vereinbarten Zahlungsfristen des Kaufpreises von ca. 14.000.000 DM
einhalten zu können. |
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| f.)
Es werden ausschließlich die Bauleitplanungen im Bereich 23.
Änderung FNP / B 46,
22. Änd. FNP / B 92 und
des B 59 fortgeführt - Prioritätenliste für die Bauleitplanung |
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4.
Vorrangige Fokussierung auf gesetzliche Pflichtaufgaben Reinbeks
Verwaltung ist in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgebaut worden,
Einrichtungen und städtische Infrastruktur sind geschaffen worden, um
vielfältige Angebote für Bürger und Wirtschaft anbieten zu können.
Fraglich ist jedoch, ob alle diese städtisch zu erbringenden Leistungen zum
Kerngeschäft einer Kommune von knapp 25.000 Einwohnern zählen. Es scheint
ratsam, die Stadtverwaltung auf die Kernaufgaben
kommunaler Verwaltung zu konzentrieren. |
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| a.)
Überprüfung sämtlicher Verwaltungs-Leistungen hinsichtlich ihres
Charakters als Pflicht-Aufgaben bzw. als Freiwillige Aufgaben |
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| b.)
Vorrangige Vorhaltung / Ausrichtung der Verwaltung /
Verwaltungstätigkeit / verwaltungsmäßigen Dienstleistungen auf Pflicht-Aufgaben,
die dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt sind. |
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| c.)
Überprüfung der Pflicht-Aufgaben, die zwar gesetzlich festgelegt
sind, bei denen aber hinsichtlich der Höhe / Intensität eine politische
Steuerung gegeben ist. |
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| d.)
Minimierung des verwaltungsmäßigen Aufwandes für Freiwillige
Aufgaben bei gleichzeitiger Förderung Freiwilliger Aufgaben durch
Bürger, Bürgergruppen, Vereinen und Verbänden |
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| e.)
Aufgabe der städtischen Veranstalter-Tätigkeit im
Sachsenwald-Forum und im Schloss Reinbek ab dem 01.10.2002 |
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| f.)
Kündigung der Anmietung der
Räumlichkeiten im Sachsenwald-Forum |
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| g.)
Aufgabe der städtischen Betreibung des Kulturzentrum Reinbek |
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| h.)
Steigerung des Deckungsgrades der städtischen Einrichtungen. |
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5.
Einheitliches Gebäude-, Raum-, Flächen- und Ressourcen-Management Im
Haushaltsplan schlagen die Aufwendungen für die Unterhaltung von
Grundstücken und Gebäuden, für die Unterhaltung sonstiger unbeweglicher
Anlagen sowie die Bewirtschaftungskosten mit einem erheblichen Betrag zu
Buche und machen zusammen fast 20% der Gesamtausgabe-Verwaltungshaushalt
aus: |
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Die
Nutzung und Unterhaltung muss effizienter durchgeführt werden. Zahlreiche
Räume und einige Gebäude werden nur wenig genutzt.
Die derzeitige Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Ämter ist
überprüfungsbedürftig. Zu
berücksichtigen ist auch der z.T. erhebliche Sanierungs-
und Unterhaltungsbedarf z.B. der Schulen, der auf die zu geringe
bauliche Unterhaltung zurückzuführen ist. Die hierzu erforderlichen Kosten
erreichen allein für die Schulbauten ein Volumen von fast 10 Millionen DM. |
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| a.)
Für die Nutzung und Unterhaltung der Gebäude und baulichen
Anlagen wird ein Gebäude-, Raum-, Flächen und Ressourcen-Management
erstellt, das die Nutzung optimiert, eine angemessene Unterhaltung
gewährleistet und die Kosten der Unterhaltung und des Energie-Einsatzes
minimiert. |
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| b.)
Nicht erforderliche Gebäude werden in den Jahren 2002 bis 2004
veräußert, nicht erforderliche Flächen werden veräußert oder sparsam
bewirtschaftet |
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| c.)
Das Gebäude der Volkshochschule wird vorrangig als zusätzliche
Schulräume durch das Sachsenwald-Gymnasium und andere Schulen genutzt. |
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| d.)
Die gemieteten Räume des Sachsenwald-Forums werden – im Zeitraum
zwischen Kündigung und Aufhebung des Mietvertrages -
für schulische und sonstige Nutzungen (z.B. Sitzungen) genutzt. |
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| e.)
Mittelfristig ist eine zentrale Feuerwehr-Station anzustreben, die
eine gemeinsame Nutzung der 3 Ortswehren ermöglicht |
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| f.) Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Begutachtung der Verwaltung (siehe unter Reform der Verwaltung). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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6.
Zukunftsorientierte Stadtentwicklung für Wohnen, Arbeiten,
Freizeitbetätigung |
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| a.)
Bei der Stadtentwicklung sind Flächen für Wohnen, Arbeiten und
Freizeitbetätigung auszuweisen. Städtebauliche Defizite sind dabei zu
vermeiden. In den Baugebieten B 46 und B 59 sind in ausreichender Fläche
und Qualität Grünflächen vorzusehen. |
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| b.)
Erschließung und Verkauf der städtischen Flächen des
Bebauungsplan-Gebietes B 46 sind bis zum Jahr 2005 abzuschließen. |
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7.
Bereitstellung ausreichend bemessener Baugebiete |
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| a.)
Ziel : Bereitstellung
von Wohnbauflächen zur Sicherung der Einwohnerzahl von 25.000, die eine
wirtschaftliche Nutzung und Unterhaltung der städtischen Infrastruktur
ermöglicht |
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8.
Förderung der ehrenamtlichen Erfüllung freiwilliger Leistungen
durch Vereine, Gruppen, Bürgerinitiativen In
der öffentlichen Diskussion wird durch Kommunalpolitiker und Bürgermeister
seit längerem eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen und
deren „Rückführung“ auf einen geringeren jährlichen Betrag gefordert.
In
den Haushaltsplänen sind die gemeinten sogenannten „freiwilligen
Leistungen“ detailliert aufgeführt und in solche mit vertraglicher
Grundlage und solche, die ohne vertragliche Grundlage, also aufgrund
kommunalpolitischer Beschlüsse gewährt werden, gegliedert. Die
veranschlagten Summen für den Hauhaltsplan 2002 weisen ein Volumen von
insgesamt 2,404 Mill. Euro auf. |
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Mithin nehmen diese sogenannten „freiwilligen
Leistungen“ annähernd 14 % der voraussichtlichen Ausgaben im
Verwaltungshaushalt ein, „Einsparungen“ oder sog. „Rückführungen“
hier dürften kaum eine strategische Bedeutung für eine zukunftsorientierte
Haushaltsplanung erlangen. Bei
näherer Betrachtung wird die Beschreibung „freiwillige Leistung“
jedoch für zahlreiche dieser Leistungen zu hinterfragen sein. Unter den sog. „freiwilligen Leistungen“ mit vertraglicher Bindung sind z.B. die Erstattungen an die freien Träger von Kindertagesstätten in Reinbek (DRK, AWO, Lebenshilfe, Pusteblume, Kirchengemeinden) mit 1.561.200 Euro (= 76%) erfasst. (Die städtischen Aufwendungen für die städtischen Kindertagesstätten werden übrigens nicht als freiwillige Leistungen deklariert, schließlich ist die Vorhaltung von ausreichenden Kindertagesstättenplätzen eine gesetzliche Pflichtaufgabe!) Die
Zuschüsse an die Sportvereine (10,7%), an das Jugendzentrum am Schloss
(4,9%) und an die SVS (Tagespflege & Sozialstation, 3,1%) fallen
ebenfalls unter diese Rubrik. Einen sehr geringen Anteil an diesen sog.
freiwilligen Leistungen nehmen der städtische Zuschuss zum
Defizit-Ausgleich der Buslinie 336 -Krabbenkamp- (1,7% der vertragl.
gebundenen Leistungen, 0,2% der Gesamtausgabe Verwaltungshaushalt), für „Essen
auf Rädern“ (0,6% bzw. 0,07%) und für das „Frauen-Nacht-Taxi“ (0,5%
bzw. 0,06%) ein. Unter den sog. „freiwilligen Leistungen“ aufgrund von politischen Beschlüssen mit veranschlagten 335.577 Euro (100%, entsprechend 2,1% Anteil an der Gesamtausgabe Verwaltungshaushalt) fallen Ausgaben für Ortsfeuerwehren (3,1% dieser freiw. Leistungen, 0,06% der Gesamtausgabe), für Schulvereine und Betreuung von Schülern (4,9% / 0,1%), für die Schülerbeförderung (9,7%/0,2%), für kulturell arbeitende Vereine (3,3%/0,07%), für Jugendhilfe und Jugendarbeit (11,8%/0,25%), für die Jugendfreizeitstätte im Schloss Reinbek (2,9%/0,06%), für die Förderung der Wohlfahrtspflege (11,6%/0,25%), für den Sport (23,3%0,5%) und die Gesundheitsverwaltung (19,%%/0,4%) sowie für die Unterstützung der Migrationsberatungsstelle (2,1%/0,045%) und das Kleingartenwesen und den Naturschutz (0,45%/0,009%) an. Einsparungen
in diesem Bereich von maximal 2% der Gesamt-Ausgabe des
Verwaltungshaushaltes sind nicht nur von geringer Wirkung zur Behebung des
strukturellen Defizits Reinbeks. Sie sind auch politisch unklug, da die
Förderung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements eine politische
Priorität haben muss! Übrigens
führt der Reinbeker Haushaltsplan die Aktivitäten der Stadt Reinbek z.B.
im Bereich des Kulturzentrums, des Schlosses Reinbek und des
Sachsenwald-Forums nicht als „freiwillige“ Leistungen auf, obgleich sich
diese Aktivitäten überwiegend nicht als kommunale Pflichtaufgabe
darstellen lassen. |
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| a.)
Die städtische Förderung im Bereich der freien Wohlfahrtspflege,
der Jugendarbeit, der kulturellen Arbeit und im Bereich der
Jugendförderung im Sport wird beibehalten. |
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| b.) Dem Gemeinwohl verpflichtete oder gemeinnützig arbeitende Vereine, Bürgergruppen, Bürgerinitiativen u.a. werden durch die unentgeltliche Überlassung von Tagungsmöglichkeiten gefördert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| c.)
Bei der Förderung hat die Projektförderung Vorrang vor der
institutionellen Förderung. Die geförderten Vereine und Gruppen haben
jährlich Rechenschaft über die Verwendung von städtischen Zuschüssen
abzulegen. |
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9.
Optimierung des Verwaltungshandelns / Controlling Eine
moderne, qualitäts-, kunden- und bürgerorientierte Verwaltung und
Kommunalpolitik hat auch die Prinzipien Kostenbewusstsein und
Ergebniskontrolle zu berücksichtigen. Hier sehen wir einigen
Besserungsbedarf. |
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| a.)
Örtliche Steuern (z.B. Hundesteuer) und Gebührensatzungen, deren
Einnahmen die Verwaltungsaufwendungen (Pflege der Satzung,
Gebühren-Ermittlung und –Eintreibung, Verbuchung der Einnahmen usw.)
nur geringfügig übersteigen (z.B. Sondernutzung an Straßen) oder die
einen geringen Anteil an den Gesamt-Einnahmen ausmachen (Hundesteuer: ca.
0,2 %-Anteil an den allg. Deckungsmitteln), werden aufgehoben |
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| b.)
Keine wirtschaftliche Betätigung |
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| c.)
Keine Betätigung in Berufsfeldern, die durch eigenständige
Berufsgruppen auf eigenes Risiko ausgeübt werden (also z.B. keine
Maklertätigkeiten bei Grundstücksverkäufen, keine
Akquisitionstätigkeiten im Vermietungs- und Veranstaltungs-Bereich) |
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| d.)
Privatisierung von Verwaltungsaufgaben, die durch Private genauso
effizient oder effizienter ausgeführt werden. |
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| e.) Einführung von Controlling-Prinzipien | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| f.)
Überprüfung der wirtschaftlichen Effizienz der Einrichtungen und
des städtischen Eigenbetriebes |
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| g.) Die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern an Sitzungen kommunaler Gremien sowie die gleichzeitige Teilnahme von mehreren Verwaltungsmitarbeitern an Ortsterminen und auswärtigen Besprechungen ist effizient und aufwands- und kostenminimierend zu gestalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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10.
Bürgerbeteiligung und Bürgerstiftungen Forum21
plädiert für einen
verstärkten Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements in Reinbek. Dabei
sollen insbesondere auch neue Formen des Engagement neben der traditionellen
Mitwirkung in Sozialverbänden, kirchlichen Gruppen usw. gefördert werden.
Wir sehen Handlungsbedarf in allen 3 Feldern des Bürgerengagements:
freiwilliges Engagement, Übernahme gemeinnütziger/gemeinwohlorientierter
Aufgaben durch Bürger / Bürgergruppen, Beteiligung und Mitwirkung an der
Ausgestaltung der Kommune Reinbek. |
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| a.)
Die Beteiligung der Bürger in allen gesellschaftlichen und
politischen Bereichen wird gefördert – Nutzung der Kenntnisse und des
Engagement der Reinbeker Bürgerschaft |
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| b.)
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird auf das
Ziel einer umfassenden Informierung und Beteiligung der Bürgerschaft
ausgerichtet. |
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| c.)
Die Übernahme bzw. Finanzierung und Gestaltung gesellschaftlicher
und gemeinnütziger Aufgaben durch Bürgergruppen und Bürgerstiftungen
wird gefördert. |
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| d.)
Die Arbeiten an der Gründung der sog. „Sertürner-Stiftung“ werden
endlich fortgeführt und die Gründung vollzogen. Das Stiftungsvermögen
wird nicht veräußert und nicht zur
Deckung von Haushaltslöchern genutzt. Die Stiftung soll Zustiftungen
weiterer Bürger ermöglichen und somit zu einer Reinbeker Bürgerstiftung
entwickelt werden. |
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11.
Leitbild für Reinbek im Sinne der Agenda21: wirtschaftliche,
ökologische und soziale Stabilität Reinbek
benötigt ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung, das auf
eine angemessene wirtschaftliche Entwicklung, auf ökologische
Stabilität der Landschaft und Sicherung der sozialen Infrastruktur
ausgerichtet ist. Nach
den ermutigenden Ansätzen, gemeinsam und unter Beteiligung zahlreicher
Bürger und Institutionen ein Leitbild für „Reinbek im Jahre 2010“ zu
erarbeiten, u.a. der öffentlichen Auftaktveranstaltung im Rahmen des
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses im Jahre 1997, werden wir die
Erarbeitung eines Leitbildes für Reinbek wieder auf die Tagesordnung setzen
und entsprechend initiativ werden. Die
Überwindung des strukturellen Defizits der Stadt Reinbek und die wirksame
Umkehr der Verschuldung erfordern eine öffentliche und breite Diskussion
über die weitere Entwicklung Reinbeks und über die Prioritäten. Einiges,
was uns so lieb geworden ist, wird sicher nicht zu halten sein. Anderes, was
man Jahre lang nicht wirklich wahrnehmen wollte –Beispiel: der wirklich
schlechte bauliche Zustand Reinbeker Schulen- wird in den Vordergrund
rücken müssen. Einige
Beschreibungen Reinbeks – z.B. „Kultur-Metropole“, „Villenvorort
Hamburgs“, „liebenswerte Stadt im Grünen“ – stehen auf dem
Prüfstand. Ein
„Weiter so!“ darf es angesichts der prognostizierten 53.411.000 DM =
27.308.510 Euro Schulden am Ende des Jahres 2002 nicht geben! |
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Für die Fraktion |
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Heinrich Dierking, Günter Fleckenstein, Holger
Hannemann,
Lars Hunneshagen |
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