Forum21

kommunalpolitische Initiative für Reinbek

Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Reinbek

Vorsitzender: Heinrich Dierking, Stadtverordneter,

Op den Stüben 42, 21465 Reinbek

Tel. 040-7201056 d  040-7105138 p  Fax 040-7203480 

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Reinbek, 13.11.01

Grundsätze für die Zukünftige Entwicklung Reinbeks zur modernen Kommune – unter Berücksichtigung des strukturellen Defizits im Reinbeker Haushalt  

Ausgangslage: Reinbek lebt mit einem strukturellen Defizit!

Die Politische Diskussion des Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr 2001 sowie des zukünftigen Haushaltes für das Jahr 2002 steht unter keinem günstigen Stern: Politik und Verwaltung mussten zur Kenntnis nehmen, dass der Reinbeker Dukatenesel seinen Dienst immer mehr versagt. 

Gewerbesteuern und Einkommensteuer als die wesentlichen Einnahmequellen sinken drastisch ab. Damit wird auch die seit Jahren abwiegelnde Sichtweise, es gäbe jetzt mal „1 oder 2 schlechte Jahre“, danach würde es wieder aufwärts gehen, ins Absurde verkehrt. Die nach allen Kriterien als „steuerstark“ einzuschätzende Kommune Reinbek richtet sich ein in einem strukturellen Defizit.

Den Haushaltsentwurf für 2002 wollten oder konnten der Bürgermeister und seine Verwaltung nicht mit ausgeglichenen Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Der Entwurf des Verwaltungshaushaltes weist um 3 Millionen DM höhere Ausgaben als Einnahmen aus.

Diese Lage ist nicht neu, denn bereits der Haushalt für 2001 darf nach Mehrheitsbeschluss der Stadtvertretung Reinbeks mit einem Minus von 2,5 Millionen abschließen, das durch Plünderung der Rücklage geschlossen werden soll.

Auch wird bereits seit  Jahren darauf hingewiesen, dass eine Gerichtsentscheidung in einem Gewerbesteuerfall zu einer millionenschweren Steuerrückzahlung durch die Stadt führen kann. Im Jahre 2001 konnte keine Rücklagenbildung zur Sicherung dieses Rückzahlungsfalles vorgesehen werden.

Der Schuldenstand Reinbeks wird Ende 2001 deutlich mehr als 42 Millionen DM mit stetig zunehmender Tendenz  betragen. Nach Aussagen in der „Jahresrechnung 2000“  liegt die Tilgungsquote im Verhältnis der Schulden im Jahre 2001 bei nur noch 2,4%. Die durch die Tilgungsstreckung aufzuwendenden Zinsmehrausgaben steigern das Defizit der kommenden Jahre.

Damit wird es in Zukunft noch schwieriger, den erheblichen Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden, z.B. im Bereich der Schulen zügig abzuarbeiten. Es ist zu befürchten, dass die zunehmende Verschuldung zu einer ernsthaften Belastung für zukünftige Generationen werden wird.

Bereits seit Jahren sind enorme Mittel für die Schuldzinsen (an Land und Kreditmarkt) aufzuwenden, Reinbek gibt mehr für Zinsen aus, als in  Betrieb und Unterhaltung von Schloss und Freizeitbad zusammen hineingesteckt werden:

Jahr 2000:   1,739 Mill. DM    2001 (Planung): 2,151 Mill. DM  2002 (Entwurf):  2,450 Mill. DM

Aktuell gibt es Hinweise, dass die Einnahmesituation für das laufende Jahr 2001 sich nochmals (um möglicherweise 1 Million DM) verringern wird und dass die Einnahme-Ansätze für 2002 drastisch nach unten korrigiert werden müssen, der vorgelegte Entwurf also völlig zu überarbeiten ist. Daher haben wir für die Haupt-Ausschuss-Sitzung am 15.11.2001 einen entsprechenden öffentlichen Bericht des Bürgermeisters beantragt.

Es gibt  derzeit keine schlüssige Planung, das strukturelle Defizit Reinbeks und die zunehmende Verschuldung zu verhindern. Diese Konzeptlosigkeit muss überwunden werden, um bereits im Jahre 2002 die strukturellen Entscheidungen zu treffen, die die Schere zwischen überbordenden Ausgaben und verringerten Einnahmen vermindert und innerhalb von 2 bis 3 Jahren schließt und danach einen Abbau der Schulden gewährleistet.

Reinbek hat  jahrelang sprichwörtlich über den Durst gelebt. Das rächt sich jetzt bitter.

Reinbek braucht endlich eine öffentliche Diskussion über Risiken und Möglichkeiten, über einen realistischen Ausgleich zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Forum21 will diese Diskussion anzetteln und sie mit Vereinen, Gruppen und der Öffentlichkeit führen. Daher erarbeiten wir derzeit  Grundsätze für die zukünftige Entwicklung Reinbeks“, die den Weg aus dem strukturellen Defizit weisen sollen.

Reinbek braucht ein zukunftsbeständiges Leitbild der Entwicklung als moderne Bürger-Kommune.  Dieses ist gemeinsam mit der Bürgerschaft zu erarbeiten und sollte unseres Erachtens Aussagen zu folgenden Bereichen erarbeiten:  

1.  Reform der kommunalen Verwaltung  
2.  Sicherung der Einnahmequellen  
3. Konsequente Finanz- und Investitionsplanung und verbindliche Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation
4.  Vorrangige Fokussierung auf gesetzliche Pflichtaufgaben  
5. Einheitliches Gebäude-, Raum-, Flächen  und Ressourcen-Management  
6.  Zukunftsorientierte Stadtentwicklung für Wohnen, Arbeiten, Freizeitbetätigung  
7. Bereitstellung ausreichend bemessener Baugebiete  
8. Förderung der ehrenamtlichen Erfüllung freiwilliger Leistungen durch Vereine, Gruppen, Bürgerinitiativen
9. Optimierung des Verwaltungshaushaltes / Controlling  
10. Bürgerbeteiligung und Bürgerstiftungen  
11. Leitbild für Reinbek im Sinne der Agenda21: wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität  

1.      Reform der kommunalen Verwaltung

Während andere Kommunen in den vergangenen 10 bis 12 Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen haben, um eine zeitgemäße Verwaltungsorganisation und moderne Steuerungsmodelle auszuprobieren und festzulegen, hat es in Reinbek diesen Prozess nicht gegeben.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte 1997 den Bürgermeister beauftragt, ein konkretes und auf die Gesamtgröße der Stadtverwaltung abgestimmtes Konzept für eine Neuorganisation der Stadtverwaltung zu erarbeiten und vorzulegen.

Dieser Auftrag ist  bis heute nicht erledigt worden: Bürgermeister Palm und seine Verwaltungsspitzen propagieren die von ihnen so genannte „Reform in kleinen Schritten“ und verweisen zur Begründung auf die nachteiligen Auswirkungen einer überhasteten Verwaltungsreform in Bad Oldesloe (durch den damaligen BM Achterbusch). Die Reinbeker Politik der „Tausend kleinen Trippelschritte“ verkennt jedoch, dass die Reformbemühungen in anderen Kommunen (Beispiel: Glinde) zu deutlichen Verbesserungen der Verwaltungsabläufe, zu höherer Motivation und Zufriedenheit bei den Mitarbeitern, zu höherer Effizienz und Bürgerfreundlichkeit geführt haben.

Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfung 1999/2000 eine Reform der Verwaltung angemahnt und auch das Fehlen von zukunftsweisenden Planungen (z.B. einer Personalentwicklungsplanung) kritisch bewertet.  

Vollends skurril ist das Bemühen der ehemaligen Kulturamtsleiterin aufzufassen, die Neustrukturierung des Schul- und Kulturbereichs durch ein quasi amtsinternes „Kurzgutachten“ untersuchen zu lassen. Entsprechend sind in das Kurzgutachten im wesentlichen die Auffassungen des Amtes bzw. der Amtsleitung eingeflossen, Bezüge zu anderen Verwaltungsbereichen sind kaum aufgezeigt worden, übergeordnete Zielsetzungen sind kaum beachtet worden.

Das Fehlen von Konzept und Zielrichtung der Verwaltungs-Entwicklung zeigt sich auch in der separaten Ausrichtung der Ämter, Einrichtungen und z.T. Sachgebiete, die „ihre“ jeweiligen Gebäude, Räume und Ressourcen verwalten und dies z.T. sogar nach von Amt zu Amt verschiedenen Richtlinien.

Eine koordinierende Leitung oder Steuerung ist nicht wahrnehmbar, eine zentrale oder übergeordnete kritische Würdigung der Aufgabenerfüllung findet ganz offensichtlich nicht statt. Der Kommunalpolitik bestreitet der Bürgermeister das Recht, Empfehlungen und Grundsätze für die Verwaltungs-Neugliederung zu erarbeiten.  

In einigen Bereichen findet ganz offensichtlich eine „Selbst“steuerung statt, indem „eigendynamisch“ immer neue und zusätzliche Aufgaben angegangen und bearbeitet werden. Der Landesrechnungshof  hat in seiner o.g. Prüfung diese „fortlaufend erweiterte Angebotspalette“ im Kulturbereich/Kulturzentrum sehr kritisch angemerkt.

Die Ausgaben für Personal in Verwaltung und städtischen Einrichtungen sind seit Jahren auf einem hohen Niveau und nehmen mit  über 18 Millionen DM fast  30% der Ausgaben im Verwaltungshaushalt ein.

Die Personalausgaben unterliegen dem öffentlichen Tarifrecht.

Allein im Jahre 2001 werden sich die Personalausgaben gemäß Haushaltsansatz deutlich erhöhen. Während in 2000 insgesamt 17,778 Mill. DM (=100%) Personalausgaben entstanden, ist für 2001 mit   18,189 Mill. DM (=102,3%) zu rechnen, der Haushaltsentwurf 2002 weist für 2002 insgesamt 18,987 Mill. DM (=106,8%) aus.  

Angesichts dieser Lage sind die bisher angewandten politischen Steuerungsbeschlüsse wirkungslos oder bleiben sehr global und lassen damit keine Effizienzkontrolle zu. Der Haushaltsbeschluss, für 2001 insgesamt 300.000 DM an Personalausgaben einzusparen, wird z.B. teilweise dadurch „erfüllt“ werden können, indem für das gesamte Jahr 2001 die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten verwaist gewesen ist! Die Auswirkung für das Jahr 2002 dürfte praktisch gegen Null tendieren.

Vor diesem Hintergrund ist es wegweisend, eine externe Unternehmensberatung mit der Begutachtung der Verwaltung zu beauftragen. Ziele sollten sein:  

eine neutrale und sachkundige Bewertung des Personaleinsatzes, der Dienstpläne  und der Aufgabenerfüllung  
eine umfassende Schwachstellenanalyse der Tätigkeit in Verwaltung und Einrichtungen  
eine fachkundige Aufgabenkritik  
  eine frühzeitige Einbindung der Mitarbeiter und des Personalrates bei Personalplanung und Aufgabensteuerung  
Begleitung der Begutachtung durch die Kommunalpolitik (Hauptausschuss).  

Bei einer Mittelbereitstellung im Haushalt 2002 könnten Mitte 2002 erste

Ergebnisse vorliegen, können Konzepte erarbeitet, Entscheidungen für die Zeit ab 2003 über zukünftige Aufgaben und die hierzu erforderlichen Personalstellen und Personalkosten vorbereitet und getroffen werden.

Parallel ist (endlich) ein Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten, das u.a. den Mitarbeitern auch Chancen und Grenzen ihrer beruflichen Entwicklung in der Reinbeker Veraltung aufzeigen kann.

Politische Beschlüsse wie z.B. „Kürzung um 10 %“, „Wiederbesetzungssperre“ oder ähnliche gleichen eher dem Stochern im Nebel und werden daher dem strukturellen Defizit Reinbeks nicht gerecht.

2.      Sicherung der Einnahmequellen

Reinbek finanziert sich überwiegend durch die folgenden als „allgemeine Deckungsmittel“ zusammengefassten Einnahmen (Jahr 2000: Ergebnis, 2001 und 2002: Haushaltsansätze; in jeweils Tausend Euro):  

Steuern & Finanz- zuweisungen

2000 Ergebnis  

Anteil in %  

2001   1. Nachtrag

2002 Entwurf
Grundsteuer A 21 0,08   20 20
Grundsteuer B 2.516 9,83 2.654 2.679
Gewerbesteuer 10.370 40,51 9.970 9.715
Anteil an der Einkommen- steuer 10.229 39,95 9.683 10.061
Anteil an der Umsatzsteuer 1.005 3,93 1.024 1.043
Vergnügungs- steuer /“Spielhallen- steuer“   90 0,35 90 90
Hundesteuer   55 0,21 54 66
Allg. Schlüsselzu- weisungen für über- gemeindliche Aufgaben (§ 15 FAG)   355 1,39 356 360
Ausgleichs- leistungen nach dem Familien- leistungsausgleich (§ 31a FAG)   853 3,33 866 1.039
Sonst. Allg. Finanz- zuweisungen 110 0,43 77 77
Summe allg. Deckungsmittel   25.604 100,00   24.792 25.150

Die Gewerbesteuer, der städtische Anteil an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer stellen mit fast 85% die wesentlichen Einnahmen dar. Weitere 10% werden durch die Grundsteuern aufgebracht.

Dagegen haben die örtlichen Steuern Hundesteuer mit 2 Promille und Spielhallensteuer mit 3,5 Promillen eine nur sehr geringe Bedeutung als städtische Einnahmequelle. Allein der sächliche und personelle Aufwand für die derzeitige Änderung der Hundesteuer-Satzung dürfte die zu erwartenden Mehreinnahmen nicht rechtfertigen.

Das Hauptaugenmerk sollte daher auf der Sicherung der wichtigen Einnahmequellen, soweit dies durch kommunale Entscheidungen möglich ist, und auf der effizienten Erhebung der örtlichen Einnahmequellen Hundesteuer, Spielhallensteuer und Gebührensatzungen liegen.    

a.)   Keine Erhöhung von Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer – da diese Sätze bereits sehr hoch festgesetzt sind, weitere Erhöhungen nicht das örtliche Handwerk und Gewerbe befördern, Erhöhungen schmälern das „Image“ Reinbeks und wirken damit vermutlich kontraproduktiv  
b.)   Keine Änderung/Erhöhung der örtlichen Bagatelle-Steuern (Spielhallen-St., Hunde-St.) – da der vermutliche Ertrag in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand und zu den Änderungskosten steht.  
c.)   Effiziente  Einführung / Änderung von Gebühren-Satzungen, deren Einnahmen so erheblich sind, dass diese – abzüglich der Verwaltungskosten – den Zuschuss-Bedarf für Einrichtungen/Bereiche deutlich vermindern  
d.)   Überprüfung der Voraussetzungen für die Schlüsselzuweisungen  

3.      Konsequente Finanz- und Investitionsplanung und verbindliche Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Reinbek führt in der „Jahresrechnung 2000“ klare Bemerkungen zur bisherigen Praxis Reinbeker Finanz- und Investitionsplanungen auf und belegt, dass die Finanz- und Investitionspläne der Stadt Reinbek jeweils mit einer hohen Deckungslücke abschließen, „die planerisch durch eine Kreditaufnahme geschlossen wird“. Das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde hat mehrfach daraufhin gewiesen, dass für Reinbek bei dieser Praxis ein Schuldenberg von über 50 Millionen DM angesammelt wurde.

So weisen die beschlossenen Investitionssummen für die letzten Jahre 1997 bis 2001 eine Deckungslücke von 70 bis 80% auf: je Haushaltsjahr sind 9 bis 12 Millionen DM der Investitionen durch Kredite finanzieren Der Verwaltungshaushalt der Stadt Reinbek erwirtschaftet einen zu geringen Überschuss für die Finanzierung der Investitionen.

Die Verschuldung Reinbek nimmt dramatisch zu:

 

  Schulden- stand am 31.12. d.J.

Schulden in Millionen DM

Schulden in DM je Einwohner  
IST - 1997 1997 28,910 1.179
IST - 1998   1998 27,021 1.093
IST – 1999  1999 27,645 1.121
IST - 2000   2000 30,647 1.250
SOLL - 2001 2001 43,428 1.771
SOLL - 2002 2002 53,411 2.178
SOLL - 2003 2003 60,997 2.487
SOLL - 2004   2004 64,968 2.649

Die mit der Verschuldung verbundenen Zins- und Tilgungs-Lasten sowie die Belastungen für zukünftige Generationen müssen Anlass für eine radikale Umkehr sein, ein „2001-verkaufen-wir-einige-Gebäude! Und ansonsten: weiter-so!“ ist nicht hinnehmbar.

Daher ist es unverzichtbar, die Investitionsplanung auf ihre Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit abzustellen.

Um finanzielle Risiken bei Investitionen zu minimieren ist es weiterhin unabdingbar, endlich eine verlässliche stadtwirtschaftliche Kalkulation einzuführen, die deren  sämtliche Wirkungen, Erlöse, Einnahmen und Kosten einschließlich der Auswirkungen auf die vorhandene Infrastruktur und Folgekosten aufzeigt und fortwährend von der Entscheidungsvorbereitung, über die Veranschlagung im Haushalt, der Durchführung bis zur Unterhaltung/zum Betrieb der Investition fortschreibt. (Entsprechende Beschlüsse für Bauvorhaben im Rahmen der Flächennutzungsplanung werden durch die Verwaltung bislang nicht umgesetzt.)  

a.) Verbindliche Einführung der stadtwirtschaftlichen Kalkulation für alle städtischen Investitionen, Verwaltungsabläufe, Flächenplanungen und Verwaltungs-Entscheidungen  
b.) Da die bisherige Finanz- und Investitionsplanung wesentlich zur enormen Verschuldung Reinbeks beigetragen hat, muss sich ab sofort die Planung an der Einnahmesituation Reinbeks orientieren.  
c.) Die Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2002 bis maximal 2004 dürfen eine maximale Deckungslücke von insgesamt 3 Millionen Euro aufwesen.  
d.) Für die Jahre 2005 und folgende ist verbindlich ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Finanzplan anzustreben.  
e.) Die HH-Ansätze für städtebauliche Planungen werden drastisch vermindert und vorrangig (ausschließlich) auf die Bereitstellung baureifer Wohnbauflächen im Bereich des B-Planes Nr.46 ausgerichtet. Diese Wohnbauflächen sind zügig zu veräußern, um die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen des Kaufpreises von ca. 14.000.000 DM einhalten zu können.  
f.) Es werden ausschließlich die Bauleitplanungen im Bereich 23. Änderung FNP /  B 46,  22. Änd. FNP /  B 92 und des B 59 fortgeführt - Prioritätenliste für die Bauleitplanung  

4.      Vorrangige Fokussierung auf gesetzliche Pflichtaufgaben

Reinbeks Verwaltung ist in den letzten Jahrzehnten umfangreich ausgebaut worden, Einrichtungen und städtische Infrastruktur sind geschaffen worden, um vielfältige Angebote für Bürger und Wirtschaft anbieten zu können. Fraglich ist jedoch, ob alle diese städtisch zu erbringenden Leistungen zum Kerngeschäft einer Kommune von knapp 25.000 Einwohnern zählen. Es scheint ratsam, die Stadtverwaltung auf  die Kernaufgaben kommunaler Verwaltung zu konzentrieren.  

a.) Überprüfung sämtlicher Verwaltungs-Leistungen hinsichtlich ihres Charakters als Pflicht-Aufgaben bzw. als Freiwillige Aufgaben  
b.) Vorrangige Vorhaltung / Ausrichtung der Verwaltung / Verwaltungstätigkeit / verwaltungsmäßigen Dienstleistungen auf Pflicht-Aufgaben, die dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt sind.  
c.) Überprüfung der Pflicht-Aufgaben, die zwar gesetzlich festgelegt sind, bei denen aber hinsichtlich der Höhe / Intensität eine politische Steuerung gegeben ist.  
d.) Minimierung des verwaltungsmäßigen Aufwandes für Freiwillige Aufgaben bei gleichzeitiger Förderung Freiwilliger Aufgaben durch  Bürger, Bürgergruppen, Vereinen und Verbänden  
e.) Aufgabe der städtischen Veranstalter-Tätigkeit im Sachsenwald-Forum und im Schloss Reinbek ab dem 01.10.2002  
f.) Kündigung der Anmietung  der Räumlichkeiten im Sachsenwald-Forum  
g.) Aufgabe der städtischen Betreibung des Kulturzentrum Reinbek  
h.) Steigerung des Deckungsgrades der städtischen Einrichtungen.  

5.      Einheitliches Gebäude-, Raum-, Flächen- und Ressourcen-Management

Im Haushaltsplan schlagen die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden, für die Unterhaltung sonstiger unbeweglicher Anlagen sowie die Bewirtschaftungskosten mit einem erheblichen Betrag zu Buche und machen zusammen fast 20% der Gesamtausgabe-Verwaltungshaushalt aus:  

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand   2002 voraus- sichtlich in Euro  

%-Anteil  

%-Anteil an  Gesamt- ausgabe VerwHH  
Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen 641.600 15,7 % 3,8 %
Unterhaltung sonst. Unbeweglichen Vermögens   453.500 11,1 % 2,7 %
Bewirtschaftungs- kosten 1.991.000 48,8 % 11,7 %

Summe:  

3.086.100 75,6 % 18,1 %
Summe Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand insgesamt (Gruppen  50 - 56):   4.080.700 100,0 %  

Die Nutzung und Unterhaltung muss effizienter durchgeführt werden. Zahlreiche Räume und einige Gebäude werden nur wenig genutzt.  Die derzeitige Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Ämter ist überprüfungsbedürftig.

Zu berücksichtigen ist auch der z.T. erhebliche Sanierungs-  und Unterhaltungsbedarf z.B. der Schulen, der auf die zu geringe bauliche Unterhaltung zurückzuführen ist. Die hierzu erforderlichen Kosten erreichen allein für die Schulbauten ein Volumen von fast 10 Millionen DM.  

a.) Für die Nutzung und Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen wird ein Gebäude-, Raum-, Flächen und Ressourcen-Management erstellt, das die Nutzung optimiert, eine angemessene Unterhaltung gewährleistet und die Kosten der Unterhaltung und des Energie-Einsatzes minimiert.  
b.) Nicht erforderliche Gebäude werden in den Jahren 2002 bis 2004 veräußert, nicht erforderliche Flächen werden veräußert oder sparsam bewirtschaftet  
c.) Das Gebäude der Volkshochschule wird vorrangig als zusätzliche Schulräume durch das Sachsenwald-Gymnasium und andere Schulen genutzt.  
d.) Die gemieteten Räume des Sachsenwald-Forums werden – im Zeitraum zwischen Kündigung und Aufhebung des Mietvertrages -  für schulische und sonstige Nutzungen (z.B. Sitzungen) genutzt.  
e.) Mittelfristig ist eine zentrale Feuerwehr-Station anzustreben, die eine gemeinsame Nutzung der 3 Ortswehren ermöglicht  
f.) Berücksichtigung der Ergebnisse der externen Begutachtung der Verwaltung (siehe unter Reform der Verwaltung).
6.      Zukunftsorientierte Stadtentwicklung für Wohnen, Arbeiten, Freizeitbetätigung  
a.) Bei der Stadtentwicklung sind Flächen für Wohnen, Arbeiten und Freizeitbetätigung auszuweisen. Städtebauliche Defizite sind dabei zu vermeiden. In den Baugebieten B 46 und B 59 sind in ausreichender Fläche und Qualität Grünflächen vorzusehen.  
b.) Erschließung und Verkauf der städtischen Flächen des Bebauungsplan-Gebietes B 46 sind bis zum Jahr 2005 abzuschließen.  
7.      Bereitstellung ausreichend bemessener Baugebiete  
a.) Ziel :  Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Sicherung der Einwohnerzahl von 25.000, die eine wirtschaftliche Nutzung und Unterhaltung der städtischen Infrastruktur ermöglicht  

8.      Förderung der ehrenamtlichen Erfüllung freiwilliger Leistungen durch Vereine, Gruppen, Bürgerinitiativen  

In der öffentlichen Diskussion wird durch Kommunalpolitiker und Bürgermeister seit längerem eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen und deren „Rückführung“ auf einen geringeren jährlichen Betrag gefordert.

In den Haushaltsplänen sind die gemeinten sogenannten „freiwilligen Leistungen“ detailliert aufgeführt und in solche mit vertraglicher Grundlage und solche, die ohne vertragliche Grundlage, also aufgrund kommunalpolitischer Beschlüsse gewährt werden, gegliedert.  

Die veranschlagten Summen für den Hauhaltsplan 2002 weisen ein Volumen von insgesamt 2,404 Mill. Euro auf.  

Sogenannte „freiwillige Leistungen“  

2002 voraussichtlich in Euro  

%-Anteil   %-Anteil an  Gesamt- ausgabe VerwHH  
Vertragliche Bindung   2.048.700 85,2 % 12,0 %
Beschlusslage 355.577 14,8 % 2,1 %
  Summe: 2.404.277 100,0 %
Mithin nehmen diese sogenannten „freiwilligen Leistungen“ annähernd 14 % der voraussichtlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt ein, „Einsparungen“ oder sog. „Rückführungen“ hier dürften kaum eine strategische Bedeutung für eine zukunftsorientierte Haushaltsplanung erlangen.  

Bei näherer Betrachtung wird die Beschreibung „freiwillige Leistung“ jedoch für zahlreiche dieser Leistungen zu hinterfragen sein.  

Unter den sog. „freiwilligen Leistungen“ mit vertraglicher Bindung sind z.B. die Erstattungen an die freien Träger von Kindertagesstätten in Reinbek (DRK, AWO, Lebenshilfe, Pusteblume, Kirchengemeinden) mit 1.561.200 Euro (= 76%) erfasst. (Die städtischen Aufwendungen für die städtischen Kindertagesstätten werden übrigens nicht als freiwillige Leistungen deklariert, schließlich ist die Vorhaltung von ausreichenden Kindertagesstättenplätzen eine gesetzliche Pflichtaufgabe!)

Die Zuschüsse an die Sportvereine (10,7%), an das Jugendzentrum am Schloss (4,9%) und an die SVS (Tagespflege & Sozialstation, 3,1%) fallen ebenfalls unter diese Rubrik. Einen sehr geringen Anteil an diesen sog. freiwilligen Leistungen nehmen der städtische Zuschuss zum Defizit-Ausgleich der Buslinie 336 -Krabbenkamp- (1,7% der vertragl. gebundenen Leistungen, 0,2% der Gesamtausgabe Verwaltungshaushalt), für „Essen auf Rädern“ (0,6% bzw. 0,07%) und für das „Frauen-Nacht-Taxi“ (0,5% bzw. 0,06%) ein.  

Unter den sog. „freiwilligen Leistungen“ aufgrund von politischen Beschlüssen mit veranschlagten 335.577 Euro (100%, entsprechend 2,1% Anteil an der Gesamtausgabe Verwaltungshaushalt) fallen Ausgaben für Ortsfeuerwehren (3,1% dieser freiw. Leistungen, 0,06% der Gesamtausgabe), für Schulvereine und Betreuung von Schülern (4,9% / 0,1%), für die Schülerbeförderung (9,7%/0,2%), für kulturell arbeitende Vereine (3,3%/0,07%),  für Jugendhilfe und Jugendarbeit (11,8%/0,25%), für die Jugendfreizeitstätte im Schloss Reinbek (2,9%/0,06%), für die Förderung der Wohlfahrtspflege (11,6%/0,25%), für den Sport (23,3%0,5%) und die Gesundheitsverwaltung (19,%%/0,4%) sowie für die Unterstützung der Migrationsberatungsstelle (2,1%/0,045%) und das Kleingartenwesen und den Naturschutz (0,45%/0,009%) an.

Einsparungen in diesem Bereich von maximal 2% der Gesamt-Ausgabe des Verwaltungshaushaltes sind nicht nur von geringer Wirkung zur Behebung des strukturellen Defizits Reinbeks. Sie sind auch politisch unklug, da die Förderung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements eine politische Priorität haben muss!  

Übrigens führt der Reinbeker Haushaltsplan die Aktivitäten der Stadt Reinbek z.B. im Bereich des Kulturzentrums, des Schlosses Reinbek und des Sachsenwald-Forums nicht als „freiwillige“ Leistungen auf, obgleich sich diese Aktivitäten überwiegend nicht als kommunale Pflichtaufgabe darstellen lassen.  

a.) Die städtische Förderung im Bereich der freien Wohlfahrtspflege, der Jugendarbeit, der kulturellen Arbeit und im Bereich der Jugendförderung im Sport wird beibehalten.  
b.) Dem Gemeinwohl verpflichtete oder gemeinnützig arbeitende Vereine, Bürgergruppen, Bürgerinitiativen u.a. werden durch die unentgeltliche Überlassung von Tagungsmöglichkeiten gefördert.
c.) Bei der Förderung hat die Projektförderung Vorrang vor der institutionellen Förderung. Die geförderten Vereine und Gruppen haben jährlich Rechenschaft über die Verwendung von städtischen Zuschüssen abzulegen.  
9.      Optimierung des Verwaltungshandelns / Controlling  

Eine moderne, qualitäts-, kunden- und bürgerorientierte Verwaltung und Kommunalpolitik hat auch die Prinzipien Kostenbewusstsein und Ergebniskontrolle zu berücksichtigen. Hier sehen wir einigen Besserungsbedarf.  

a.) Örtliche Steuern (z.B. Hundesteuer) und Gebührensatzungen, deren Einnahmen die Verwaltungsaufwendungen (Pflege der Satzung, Gebühren-Ermittlung und –Eintreibung, Verbuchung der Einnahmen usw.) nur geringfügig übersteigen (z.B. Sondernutzung an Straßen) oder die einen geringen Anteil an den Gesamt-Einnahmen ausmachen (Hundesteuer: ca. 0,2 %-Anteil an den allg. Deckungsmitteln), werden aufgehoben  
b.) Keine wirtschaftliche Betätigung  
c.) Keine Betätigung in Berufsfeldern, die durch eigenständige Berufsgruppen auf eigenes Risiko ausgeübt werden (also z.B. keine Maklertätigkeiten bei Grundstücksverkäufen, keine Akquisitionstätigkeiten im Vermietungs- und  Veranstaltungs-Bereich)  
d.) Privatisierung von Verwaltungsaufgaben, die durch Private genauso effizient oder effizienter ausgeführt werden.  
e.) Einführung von Controlling-Prinzipien
f.) Überprüfung der wirtschaftlichen Effizienz der Einrichtungen und des städtischen Eigenbetriebes  
g.) Die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern an Sitzungen kommunaler Gremien sowie die gleichzeitige Teilnahme von mehreren Verwaltungsmitarbeitern an Ortsterminen und auswärtigen Besprechungen ist effizient und aufwands- und kostenminimierend  zu gestalten.

10. Bürgerbeteiligung und Bürgerstiftungen

Forum21 plädiert  für einen verstärkten Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements in Reinbek. Dabei sollen insbesondere auch neue Formen des Engagement neben der traditionellen Mitwirkung in Sozialverbänden, kirchlichen Gruppen usw. gefördert werden. Wir sehen Handlungsbedarf in allen 3 Feldern des Bürgerengagements: freiwilliges Engagement, Übernahme gemeinnütziger/gemeinwohlorientierter Aufgaben durch Bürger / Bürgergruppen, Beteiligung und Mitwirkung an der Ausgestaltung der Kommune Reinbek.  

a.) Die Beteiligung der Bürger in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen wird gefördert – Nutzung der Kenntnisse und des Engagement der Reinbeker Bürgerschaft  
b.) Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird auf das Ziel einer umfassenden Informierung und Beteiligung der Bürgerschaft ausgerichtet.  
c.) Die Übernahme bzw. Finanzierung und Gestaltung gesellschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben durch Bürgergruppen und Bürgerstiftungen wird gefördert.  
d.) Die Arbeiten an der Gründung der sog. „Sertürner-Stiftung“ werden endlich fortgeführt und die Gründung vollzogen. Das Stiftungsvermögen wird nicht veräußert und nicht  zur Deckung von Haushaltslöchern genutzt. Die Stiftung soll Zustiftungen weiterer Bürger ermöglichen und somit zu einer Reinbeker Bürgerstiftung entwickelt werden.  
11. Leitbild für Reinbek im Sinne der Agenda21: wirtschaftliche, ökologische und soziale Stabilität  

Reinbek benötigt ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung, das auf  eine angemessene wirtschaftliche Entwicklung, auf ökologische Stabilität der Landschaft und Sicherung der sozialen Infrastruktur ausgerichtet ist.  

Nach den ermutigenden Ansätzen, gemeinsam und unter Beteiligung zahlreicher Bürger und Institutionen ein Leitbild für „Reinbek im Jahre 2010“ zu erarbeiten, u.a. der öffentlichen Auftaktveranstaltung im Rahmen des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses im Jahre 1997, werden wir die Erarbeitung eines Leitbildes für Reinbek wieder auf die Tagesordnung setzen und entsprechend initiativ werden.  

Die Überwindung des strukturellen Defizits der Stadt Reinbek und die wirksame Umkehr der Verschuldung erfordern eine öffentliche und breite Diskussion über die weitere Entwicklung Reinbeks und über die Prioritäten.  

Einiges, was uns so lieb geworden ist, wird sicher nicht zu halten sein. Anderes, was man Jahre lang nicht wirklich wahrnehmen wollte –Beispiel: der wirklich schlechte bauliche Zustand Reinbeker Schulen- wird in den Vordergrund rücken müssen.  

Einige Beschreibungen Reinbeks – z.B. „Kultur-Metropole“, „Villenvorort Hamburgs“, „liebenswerte Stadt im Grünen“ – stehen auf dem Prüfstand.  

Ein „Weiter so!“ darf es angesichts der prognostizierten 53.411.000 DM = 27.308.510 Euro Schulden am Ende des Jahres 2002 nicht geben!  

Für die Fraktion  
Heinrich Dierking, Günter Fleckenstein, Holger Hannemann,  Lars Hunneshagen