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Forum21 |
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Fraktion in der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung |
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Kommunalpolitisches Engagement |
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1. Wie wir arbeiten
Die Mitglieder der Forum21-Fraktion - vier Stadtverordnete & 10 bürgerliche Mitglieder (Juni 2008) - treffen sich regelmäßig, tauschen Informationen und Neuigkeiten aus und erarbeiten politische Stellungnahmen. Die Arbeitssitzungen der Forum21-Fraktion der Reinbeker Stadtverordnetenversammlung finden regelmäßig Montags statt und sind öffentlich: |
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Fraktionssitzung, Montags, 19.00 Uhr, Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, 21465 Reinbek |
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Für Gespräche, Anfragen und Informationen
stehen wir Montags meist ab 18.00 Uhr in der Begegnungsstätte - bitte
dortigen Aushang beachten - oder nach telefonischer Vereinbarung zur
Verfügung.
Die Fraktion erarbeitet politische Lösungen und Stellungnahmen zur kommunalpolitischen Fragestellungen und bereitet die Beratung der sog. "Sitzungsvorlagen" der Stadtverwaltung in den Gremiensitzungen vor. |
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Richtschnur für die Arbeit der Fraktion ist das kommunalpolitische Arbeitsprogramm für die Zeit von 2008 bis zur Kommunalwahl 2013 "Umsteuern und Gegensteuern - unsere Kommune und die lokale Demokratie erneuern !" (siehe Arbeitsprogramm) |
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Darüber hinaus erarbeiten die
Fraktionsmitglieder eigene Anträge für die Stadtverordnetenversammlung
und deren Ausschüsse, mit denen Forum21 die Befassung der Gremien mit
Themen initiieren will. Auch Anfragen an den Bürgermeister werden von der
Fraktion beschlossen, um somit die Ausführung von kommunalpolitischen
Beschlüssen durch die Verwaltung zu kontrollieren.
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| Die Reinbeker Forum21-Fraktion ist erreichbar über fraktion(at)forum21-reinbek.de oder telefonisch unter Tel. 040-7105138 oder 040-7201056. | |
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2. Forum21 - Vertreter in den
städtischen Gremien
An den Dienstags und Donnerstag stattfindenden Sitzungen der Ausschüsse, deren Anzahl und Aufgaben durch die Hauptsatzung der Stadt Reinbek festgelegt sind, nimmt die Fraktion Forum21 mit jeweils einem/einer Fraktionsvertreter/in mit Stimmrecht teil: |
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Bau- und Planungs-Ausschuss (1. Dienstag im Monat): Heidrun Tacke heidrun.tacke(at)forum21-reinbek.de |
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Sozial- und Schul-Ausschuss (2. Dienstag im Monat): Loni Timm loni.timm(at)forum21-reinbek.de |
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Ausschuss für Umwelt u. Verkehrsplanung (2. Donnerstag im Monat): Hajo Brügge hajo.bruegge(at)forum21-reinbek.de |
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Jugend-, Sport-- u. Kultur-Ausschuss (3. Dienstag im Monat): Leif Fleckenstein fraktion(at)forum21-reinbek.de |
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Ausschuss für Finanzen & Wirtschaft (3. Donnerstag im Monat): Regina Fleckenstein fraktion(at)forum21-reinbek.de |
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Hauptausschuss (4. Dienstag im Monat): Heinrich Dierking heinrich.dierking(at)forum21-reinbek.de |
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Feuerwehr-Ausschuss (tagt bei Bedarf): Elisabeth Musa-Uder fraktion(at)forum21-reinbek.de |
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3. Aufgaben der Kommunalpolitik nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Welche
Aufgaben haben eigentlich „Kommunalpolitiker“ ? Während die in den Landtag, in den
Bundestag oder in das Europa-Parlament gewählten Politiker ihrem
„politischen Geschäft“ als Berufspolitiker nachgehen, erfüllen die
in die Gemeinde- und Stadtvertretungen oder in die Kreistage gewählten
Politiker als „Ehrenamtliche“ neben ihrem jeweiligen Beruf. In Schleswig-Holstein regelt das Gemeinde-
und Kreisverfassungsrecht Rechte und Pflichten der sog.
„Feierabend-Politiker“ und legt den Rahmen für ihre Tätigkeit in den
Kommunen fest. Ausübung des „freien Mandates“ Die von den Wählern in das Stadtparlament
gewählten Kandidaten haben ein „freies Mandat“. Das heißt u.a., dass
sie nicht in ihrer politischen Betätigung einer Fraktion oder Partei
verpflichtet sind. Das vielerorts (übrigens auch leider in Reinbek) weit
verbreitete einheitliche Abstimmen von gewählten Vertretern der Bürger
unter der Fuchtel des sog. „Fraktionszwanges“ ist damit kaum zu
vereinbaren. Wir begreifen den „Fraktionszwang“ als ein durch den
bundesdeutschen Parteienstaat durchgesetztes Disziplinierungsmittel, das
im kommunalen Bereich insbesondere von CDU und SPD ohne jegliche
Berechtigung angewendet und leider auch akzeptiert wird. Die Ausübung des freien Mandates umfasst
insbesondere das Recht zur Mandatsannahme, das Rederecht, das
Antragsrecht, das Teilnahmerecht, das Stimmrecht, das Kontrollrecht und
das Recht zur Bildung von Fraktionen. Der Kernsatz der
schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung lautet: „Die
Gemeindevertreterinnen und –vertreter handeln in ihrer Tätigkeit nach
ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung."
(§ 32 Absatz 1 Gemeindeordnung) Aufgaben der Gemeindevertretung Als Organe der Gemeinde/Stadt sind
konstituiert:
§ 27 der Gemeindeordnung legt klar und
eindeutig die Aufgaben der Gemeindevertretung (heißt in Reinbek:
Stadtverordnetenversammlung) fest:
Die von der Gemeindevertretung gebildeten
Ausschüsse (z.B. Bau- und Planungs-Ausschuss,
Schul- und Sozial-Ausschuss usw.) haben die Aufgaben (§ 45 GO
S-H):
Pflichten des Gemeindevertreters
und das Kontrollrecht Für den Gemeindevertreter gelten u.a. die
Verschwiegenheitspflicht, die Pflicht zur unabhängigen und neutralen
Aufgabenwahrnehmung (Ausschließungsgründe in § 22 der GO),
Treuepflicht, Pflicht zur Mitteilung ihres Berufes „sowie anderer vergüteter
oder ehrenamtlicher Tätigkeiten“, soweit dies für die Mandatsausübung
von Bedeutung sein kann. Ein besonderes Recht: das Kontrollrecht gemäß § 30 Gemeindeordnung Auf Verlangen ist dem Gemeindevertreter ·
zu allen
Selbstverwaltungsangelegenheiten ·
zu allen „Aufgaben zur
Erfüllung nach Weisung“ o
Auskunft zu erteilen o
Akteneinsicht zu gewähren. Als „Akten“ gelten auch Daten,
Karteien, Tonbänder und andere Informationsträger. Dabei sind Einschränkungen von Auskunftsbegehren und Akteneinsicht zu beachten (z.B. gesetzlich geschützte Belange, Schutz berechtigter Interessen Einzelner). |
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4. Wie viel Geld die Fraktion aus dem
Stadtsäckel erhält
Die häufig gestellte Frage lautet
"Erhalten die Fraktionen Geld aus dem Stadt-Haushalt"? Ja. Das zuständige Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 17.11.1988 bestimmt, dass die
„Fraktionen zur Bestreitung ihres sachlichen und personellen
Aufwandes“ aus dem kommunalen Haushalt unterstützt werden können.
Allerdings nur im Rahmen ihrer kommunalverfassungsrechtlichen
Aufgabenstellung: „Fraktionen haben als Teile und ständige Gliederungen
der [Stadtvertretung] die Aufgabe, die Zusammenarbeit der
[Stadtvertretung] und ihrer Ausschüsse zu erleichtern und eine zügige
Bewältigung der Aufgaben der [Stadtvertretung] zu ermöglichen.“ Da in Schleswig-Holstein die
Fraktionsmitglieder für ihre politische Mitwirkung in Gremien und
Fraktionen Sitzungsgeld oder eine Aufwandsentschädigung (Anmerkung: In
Reinbek erhalten die Kommunalpolitiker kein Sitzungsgeld, sondern eine
kalendermonatliche Aufwandsentschädigung!) als pauschalierte Entschädigung
für ihre Auslagen erhalten, sind die sogenannten Fraktionszuwendungen
ausschließlich für den nachprüfbar notwendigen sachlichen und
personellen Aufwand für die Geschäftsführung der Fraktion zu
verwenden. Die Fraktionen haben über die Verwendung der
Fraktionszuwendungen einen Nachweis zu erbringen. Die Stadtverordnetenversammlung Reinbek hat
vor Jahren beschlossen, den Fraktionen für die Bestreitung der ihnen
obliegenden Aufgaben Zuwendungen aus dem Stadtsäckel zu gewähren. Demzufolge erhält jede Fraktion der
Stadtvertretung einen „Sockel“betrag sowie einen weiteren Betrag, der
sich entsprechend der Anzahl ihrer Stadtverordneten errechnet. Für das Kalenderjahr 2001 hat die
Forum21-Stadtfraktion insgesamt ca. 560 Euro als sogenannte
Fraktionszuwendung erhalten. In 2002 betrugen diese Fraktionszuwendungen
ca. 524 Euro, in 2003 insgesamt ca. 450 Euro und für 2004, 2005, 2006,
2007 jeweils ca. 415
Euro. Die Forum21-Fraktion verwendet die städtische Zuwendung ausschließlich für sachlichen Aufwand in der Fraktionsgeschäftsführung: der personelle Aufwand wird nicht berechnet und nicht durch die städtische Zuwendung finanziert! In den vergangenen Kalenderjahren sind die städtischen Zuwendungen verwendet worden für Sachkosten wie Porti, Kopiekosten und sonstigen Geschäftsbedarf, für die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie für die Kosten des Internetauftrittes. Bei der gemeinsamen Durchführung von Veranstaltungen sowie für die gemeinsam unterhaltene und betriebene Webseite www.forum21-reinbek.de tragen Forum21-Fraktion und die Wählergruppe Forum21 die anfallenden Kosten jeweils anteilig. Da die städtischen Zuwendungen nicht ausreichend bemessen sind, werden die nicht durch die Zuwendung abgedeckten Kosten der Fraktionsgeschäftsführung durch die Wählergruppe Forum21 übernommen. Übrigens: „Zuwendungen an die Fraktionen
dürfen auch nicht der Finanzierung von Parteien oder Wählergemeinschaften
dienen. Eine verdeckte Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig:“
(Erlass Innenministerium S-H vom 17.11.1988) |
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Forum21 e.V. 21465 Reinbek Stand: Juni 2009 verantwortlich H. Dierking |
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